Richtlinien
Catawiki und Brexit: Das müssen Sie wissen

Der Austritt des Vereinigten Königreichs (UK) aus der EU hat auch Auswirkungen auf den Handel mit Objekten auf Catawiki. Alles was Sie darüber wissen und beachten müssen, finden Sie auf dieser Seite. 

Wir werden diese FAQ laufend aktualisieren, sodass alle Gesetzesänderungen und deren Folgen hier zu finden sind. Um den aktuellsten Stand zu erfahren, schauen Sie einfach hier nach.


FAQ


Gilt weiterhin das Widerrufsrecht?


Für Käufer, die innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) wohnen, ändert sich nichts. Das EU-weite Widerrufsrecht gilt auch weiterhin für Sie.

Für professionelle Verkäufer mit Sitz im Vereinigten Königreich ändert sich nichts. Käufer aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und dem Vereinigten Königreich sind weiterhin rücktrittsberechtigt.


Versand zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU


Für alle Waren, die zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU versendet werden, gibt es nun eine Zollabfertigung; das gilt auch für Retouren. Verkäufer müssen alle Objekte mit einer Rechnung, bzw. mit Handelsrechnung deklarieren. Detaillierte Informationen dazu, welche Unterlagen erforderlich sind, finden Sie auf der Webseite des jeweiligen Versandunternehmens.


Benötige ich als Verkäufer jetzt eine EORI-Nummer?


Ab dem 1. Januar 2021 benötigen Sie auf EU-Ebene eine EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification), wenn Ihr Unternehmen in der EU gegründet wurde und Sie mit dem Vereinigten Königreich Import oder Export betreiben; wenn Sie Waren zur Ausfuhr anmelden; oder wenn ein Dienstleister/Zollbeauftragter die Zollanmeldung in Ihrem Namen einreicht.

Sie benötigen keine EORI-Nummer, wenn Sie einen Logistikdienstleister (z.B. ein Versandunternehmen) mit der Abwicklung von Zollanmeldungen beauftragen. 

EORI-Nummern werden von nationalen Vergabestellen ausgegeben (eine vollständige Kontaktliste finden Sie hier).


Sind meine personenbezogenen Daten bei Geschäften mit dem Vereinigten Königreich noch sicher?


Ja. Die EU-weite Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt für Verkäufer und Käufer noch immer. Bis mindestens zum 1. Mai 2021 werden diesbezüglich keinerlei Änderungen erwartet.


Kann ich mit Sitz im Vereinigten Königreich weiterhin Beschwerden bei der europäischen Online Dispute Resolution (ODR; Streitschlichtungsstelle für Onlinehandel) einlegen?


Nein. Käufer und Verkäufer im Vereinigten Königreich können diesen EU-weiten Verbraucherschutz nicht mehr in Anspruch nehmen.


Kulturgüter


Wenn Sie Kulturgüter aus dem Vereinigten Königreich heraus verkaufen, benötigen Sie dafür jetzt eine Lizenz.

Weitere Informationen darüber, welche Objekte unter diese Kategorie fallen, finden Sie hier.

Für die Einfuhr von Kulturgütern in das Vereinigte Königreich ist keine Lizenz erforderlich. Jedoch: Wenn Käufer Objekte aus der EU in das Vereinigte Königreich oder in ein Land außerhalb der EU importieren wollen, müssen die Bestimmungen des jeweiligen Landes eingehalten werden. Weitere Informationen zu diesen Regelungen finden Sie hier.


Pflanzen und Tiere von der CITES-Liste


Das Vereinigte Königreich hält sich weiterhin an das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (kurz CITES), auch Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) genannt, sodass die rechtliche Umsetzung weiterhin und unverändert Bestand hat.

Käufer und Verkäufer benötigen eine Import- oder Exportgenehmigung für das Vereinigte Königreich, Verkäufer müssen eine Zollanmeldung einreichen. Außerdem können Arten, die in den CITES-Listen genannt sind, nur über ausgewiesene Zollstellen in die EU ein- und ausreisen. 


Verbrauchsteuerpflichtige Waren (z.B. Mineralöle, Alkohol und Tabak)


Für das Vereinigte Königreich (UK) gelten neue Regelungen für den Import und Export von verbrauchsteuerpflichtigen Waren. 

Waren in die EU aus UK

  • Verbrauchsteuerpflichtige Waren unterliegen bei der Einfuhr in die EU, aber auch innerhalb des Vereinigten Königreichs, strengen Kontrollen (für Nordirland gilt eine gesonderte Regelung). Das bedeutet, dass Objekte, die aus dem Vereinigten Königreich in die EU und innerhalb der Königreichs versandt werden, der Verbrauchsteuerpflicht unterliegen.
  • Verkäufer müssen eine eine elektronische Ausfuhranmeldung beim Zoll einreichen. 
  • Für die Ausfuhr von verbrauchsteuerbefreiten Waren gilt eine gesonderte Regelung.
  • Weitere Informationen dazu finden Sie hier.


Waren aus der EU nach UK

  • Verkäufer aus der EU, die Waren in das Vereinigte Königreich exportieren, müssen eine Zollanmeldung einreichen und bei Ankunft am Eintrittsort in das Vereinigte Königreich die entsprechenden Zollverfahren einhalten. 
  • Weitere Informationen dazu finden Sie hier.


Wein

  • Detaillierte Informationen über den Import und Export von Wein aus und in das Vereinigte Königreich finden Sie hier.


Mehrwertsteuer und Zoll


Die neue Gesetzgebung zum Handel von Objekten zwischen dem Vereinigten Königreich (UK) und der EU ist sehr komplex. Aus diesem Grund können wir Ihnen leider keine detaillierte Beratung erteilen, die für alle Situationen gültig ist. Wir möchten darum unbedingt empfehlen, sich an Ihren Steuerberater zu wenden, um den Einzelfall zu besprechen. Sehen Sie sich zum Thema auch gerne die HMRC- Webseite an.


EU-Verkäufer und UK-Käufer


Für den Käufer fällt keine zusätzliche Mehrwertsteuer für ein Objekt an, wenn das Objekt eines der folgenden Kriterien erfüllt:

  • Es nach dem 1. Januar 2021 von einem gewerblichen Verkäufer verkauft wurde.
  • Es von außerhalb des Vereinigten Königreichs versendet (oder innerhalb des Vereinigten Königreichs von einem Verkäufer mit Sitz außerhalb des Vereinigten Königreichs) wurde.
  • Es von einem Käufer mit Lieferadresse innerhalb des Vereinigten Königreichs ersteigert wurde.
  • Dessen Höchstgebot unter 135 britischen Pfund lag (exkl. MwSt., Zollgebühren, Versandkosten und Auktionsprovision), bzw. unter dem entsprechenden Betrag in Euro oder US-Dollar. (Beachten Sie bitte: es gibt keine Höchstgebot-Obergrenze für Objekte, die innerhalb des Vereinigten Königreichs von einem Verkäufer außerhalb des Vereinigten Königreichs versendet werden).
  • Es nicht als verbrauchsteuerpflichtig deklariert ist.


Senden dafür eine separate Zahlungsaufforderung. Wir führen dann den entsprechenden Betrag an die britische Steuerbehörde HMRC ab.

Für alle anderen Objekte gilt, dass Käufer für die Zahlung der anfallenden Mehrwertsteuer und Zollgebühren verantwortlich sind. Die Mehrwertsteuer und Zollgebühren richten sich nach Art und Herkunft der Objekte und fallen nur dann an, wenn der Warenwert über 135 britischen Pfund liegt. In den meisten Fällen wird den Käufern der entsprechende Betrag vom Versandunternehmen in Rechnung gestellt, bevor diese das Paket in Empfang nehmen können.

Wenn Sie ein Verkäufer mit Sitz in der EU sind, ist es wichtig, dass Ihre Käufer aus dem Vereinigten Königreich sich dieser zusätzlichen Kosten bewusst sind. Wir empfehlen daher, einen entsprechenden Hinweis in Ihre Objektbeschreibung aufzunehmen.

 

UK-Verkäufer und EU-Käufer


Wenn ein Objekt aus dem Vereinigten Königreich (UK) in die EU gesendet wird, trägt der Käufer- mit Sitz innerhalb der EU- die anfallenden Mehrwertsteuer und Zollgebühren. Mehrwertsteuer und Zollgebühren richten sich nach Art, Herkunft und Wert der Objekte. In den meisten Fällen wird den Käufern der entsprechende Betrag vom Versandunternehmen in Rechnung gestellt, bevor diese das Paket in Empfang nehmen können.

Wenn Sie ein Käufer mit Sitz im Vereinigten Königreich sind, ist es wichtig, dass Ihre Käufer aus der EU sich dieser zusätzlichen Kosten bewusst sind. Wir empfehlen daher, einen entsprechenden Hinweis in Ihre Objektbeschreibung aufzunehmen.


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