Richtlinien
Standardkaufvertrag zwischen Käufern und Verkäufern

Dieser Standardkaufvertrag (der „Standardkaufvertrag“) zwischen einem Käufer und einem Verkäufer stellt einen wesentlichen Bestandteil des Kaufvertrags im Sinne der in den Nutzungsbedingungen ausgeführten Definition dar. Durch den Zugriff auf oder die Nutzung des Online-Marktplatzes erklären Sie sich damit einverstanden, beim Abschluss eines Kaufvertrags als Käufer bzw. Verkäufer gegenüber einem Käufer bzw. Verkäufer an diese Bedingungen gebunden zu sein. Die in diesem Dokument verwendeten, aber nicht näher definierten Begriffe haben die Bedeutung, die ihnen in den Nutzungsbedingungen zugewiesen ist.


Artikel 1: Kaufvertrag

  • Der Kaufvertrag besteht aus dem vorliegenden Standardkaufvertrag, der Losbeschreibung und sämtlichen zusätzlichen Bedingungen, die durch die Nutzungsbedingungen vorgegeben sind oder auferlegt werden. Darüber hinaus kann der Verkäufer weitere Geschäftsbedingungen hochgeladen haben, die – sofern sie auf dem Online-Marktplatz bereitgestellt werden – ebenfalls Bestandteil des Kaufvertrages sind. Im Falle jeglicher Widersprüche zwischen diesen weiteren Geschäftsbedingungen des Verkäufers und dem vorliegenden Standardkaufvertrag oder den Nutzungsbedingungen sind die Bestimmungen dieses Standardkaufvertrags und der Nutzungsbedingungen maßgeblich.
  • Der Kaufvertrag regelt das Verhältnis zwischen Käufer und Verkäufer. Catawiki ist keine Partei des Kaufvertrags.


Artikel 2: Verantwortlichkeiten des Verkäufers

  • Der Verkäufer ist verantwortlich und haftbar für die Konformität, Qualität, Sicherheit, Rechtmäßigkeit, Provenienz und Authentizität des Loses sowie für die Richtigkeit, Genauigkeit und Vollständigkeit der Losbeschreibung, einschließlich der Fotos und jeglicher Übersetzungen der Losbeschreibung. 
  • Der Verkäufer hat sicherzustellen, dass das Los den Exportkontrollgesetzen 
  • und -vorschriften entspricht. Der Verkäufer muss sämtliche für den Verkauf des Loses erforderlichen Exportgenehmigungen und -lizenzen einholen und Unterlagen vorlegen, die die Einhaltung dieser Gesetze und Vorschriften belegen.
  • Der Verkäufer garantiert, dass er durch das Angebot und den Verkauf des Loses nicht (i) gegen Gesetze oder Vorschriften verstößt, (ii) gegen Rechte Dritter verstößt oder (iii) betrügerisch und/oder rechtswidrig gegenüber dem Käufer oder jedweden Dritten handelt.
  • Der Verkäufer muss das Los innerhalb von drei (3) Werktagen, nachdem Ihm Catawiki der Erhalt der Zahlung des Käufers bestätigt hat, gemäß den Verkäuferbedingungen und der Losbeschreibung ordnungsgemäß verpacken und an den Käufer liefern, es sei denn, Verkäufer und Käufer haben die Abholung des Loses durch den Käufer vereinbart. Der Verkäufer haftet gegenüber dem Käufer für alle Schäden, die durch die (mangelhafte) Lieferung oder das Abhandenkommen des Loses entstehen. Falls die Versandkosten niedriger ausfallen als der in der Online-Auktion angegebene Betrag, hat der Verkäufer dem Käufer die vom Käufer zu viel gezahlten Versandkosten zu erstatten. Falls bei der Lieferung eines Loses ein Problem auftreten sollte und die Parteien keine Lösung finden, sind beide Parteien verpflichtet, sich im Rahmen einer Nachforschung durch das Versandunternehmen kooperativ zu verhalten.


Artikel 3: Verantwortlichkeiten des Käufers

  • Der Käufer ist an das Gebot gebunden, durch dessen Abgabe er den Kaufvertrag abgeschlossen hat.
  • Der Käufer hat den Kaufpreis und die Versandkosten (falls zutreffend) gemäß den Käuferrichtlinien innerhalb von drei (3) Tagen nach Ende der Online-Auktion an den Verkäufer zu zahlen, beispielsweise über den Zahlungsdienstleister von Catawiki. Der Käufer hat sicherzustellen, dass der Verkäufer den vollen Kaufpreis und die Versandkosten (falls zutreffend) erhält, und ist verantwortlich und haftbar für sämtliche Kosten (wie Bankgebühren), Steuern (wie Quellensteuern), Zölle und Abgaben, die in Bezug auf diese Zahlungen anfallen. Die angegebene Zahlungsfrist wird niemals als gesetzliche Frist („fatale termijn“) angesehen. Dies bedeutet, dass eine Inverzugsetzung („ingebrekestelling“) erforderlich ist, bevor der Verkäufer den Kaufvertrag auflösen („ontbinden“) kann, weil der Käufer nicht gezahlt hat.
  • Der Käufer ist für die Zahlung gegebenenfalls anfallender zusätzlicher Einfuhrkosten verantwortlich (z. B. Umsatzsteuer, Einfuhrabgaben) und hat zu prüfen, ob die Einfuhr des Loses in sein Land (das Land des Käufers) besonderen Vorschriften oder Beschränkungen unterliegt.
  • Eine Empfangsunterschrift und/oder die Bestätigung der Auslieferung am Lieferort gemäß Sendungsverfolgung gelten als ausreichender Nachweis dafür, dass der Käufer das Los erhalten hat. Wenn das Los abgeholt werden muss, muss der Käufer das Los innerhalb von fünf (5) Werktagen nach dem Kauf abholen (bzw. abholen lassen), sofern mit dem Verkäufer nichts anderes vereinbart wurde. Die angegebene Abholzeit wird niemals als gesetzliche Frist („fatale termijn“) angesehen. Dies bedeutet, dass eine Inverzugsetzung („ingebrekestelling“) erforderlich ist, bevor der Verkäufer den Kaufvertrag auflösen („ontbinden“) kann, weil der Käufer das Los nicht abgeholt hat.


Artikel 4: Streitigkeiten

  • Falls es zwischen Käufer und Verkäufer zu Streitigkeiten bezüglich des Kaufvertrags kommen sollte, werden die Parteien nach dem Gebot von Treu und Glauben handeln, um die Streitigkeiten untereinander beizulegen. Catawiki kann sich jedoch in angemessenem Umfang bemühen, um zwischen Käufer und Verkäufer zu vermitteln, wobei beide Parteien in zumutbarem Umfang an der Schlichtung mitzuwirken haben.  Für den Fall, dass eine derartige Vermittlung zu keinem zufriedenstellenden Ergebnis führt, nimmt jede der Parteien hiermit zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass Catawiki entscheiden kann, entweder die Transaktion zu stornieren und eine Rückerstattung an den Käufer zu tätigen oder den Verkäufer auszuzahlen, falls Catawiki noch die Verfügungsgewalt über die entsprechenden Mittel hat. Die Entscheidung von Catawiki hat keinerlei Auswirkungen auf die Gültigkeit des Kaufvertrags oder die daraus resultierenden Rechte der Vertragsparteien. Es steht sowohl dem Käufer als auch dem Verkäufer frei, seine jeweiligen Rechte aus dem Kaufvertrag geltend zu machen.


Artikel 5: Catawikis Rechte aus dem Kaufvertrag

  • Catawiki kann im Namen einer der Parteien der anderen Partei eine Inverzugsetzung („ingebrekestelling“) oder eine Auflösungserklärung („ontbindingsverklaring“) zusenden.
  • In Ausnahmefällen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Fälle von (mutmaßlichem) Betrug oder illegaler Aktivität, Fehlern auf dem Online-Marktplatz oder Fällen, in denen das Risiko schwerwiegender nachteiliger Folgen für Catawiki oder jedwede Nutzer besteht, hat Catawiki das Recht, einen Kaufvertrag aufzulösen („ontbinden“), ohne dass eine (Benachrichtigung über eine) Inverzugsetzung oder anderweitige Bedingungen oder Formalitäten erforderlich sind. Die Parteien vereinbaren unwiderruflich, dass Catawiki dieses Recht (Dritter) aus dem Kaufvertrag hat und dass dieses Recht ihnen gegenüber geltend gemacht werden kann. Darüber hinaus erteilt jede der Parteien Catawiki hiermit eine unwiderrufliche Vollmacht, dieses Recht im Namen der betreffenden Partei geltend zu machen.


Artikel 6: Allgemeine Bedingungen

  • Der Kaufvertrag unterliegt ungeachtet der Grundsätze des Kollisionsrechts ausschließlich niederländischem Recht. Die Parteien erkennen jedoch an, dass vorrangige zwingende (Verbraucherschutz-)Gesetze dazu führen können, dass andere Rechtsvorschriften als das niederländische Recht auf den Kaufvertrag Anwendung finden.
  • Bei Widersprüchen zwischen der englischen Fassung dieses Standardkaufvertrags und anderen Sprachfassungen ist die englische Fassung maßgeblich. Jegliche (rechtlichen) Begriffe und Konzepte, die in diesem Standardkaufvertrag verwendet werden, werden jedoch nach niederländischem Recht ausgelegt.


War diese Antwort hilfreich für Sie?
Kontaktieren Sie uns