Geeignete Objekte
Welche Art von Objekten sind gesetzlich verboten, um auf Catawiki verkauft zu werden?

Bei Catawiki handeln wir entsprechend der internationalen und nationalen Gesetzgebung. Dazu gehören auch Handelsbestimmungen für bestimmte Objekte.

Im Folgenden erläutern wir die wichtigsten internationalen Regelungen.

 

Bedrohte Tier- und Pflanzenarten

Bei Catawiki halten wir uns an die Vorgaben des Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES), welches den weltweiten Handel mit bedrohten Tier- und Pflanzenarten regelt, einschließlich aller Teile und Derivate (d.h. daraus hergestellte Gegenstände). 

Damit Sie herausfinden können, ob Ihr Objekt unter diese Handelsbestimmungen bedrohter Spezies fällt, haben wir einige Richtlinien zusammengestellt. Darin wird erläutert, was genau die CITES-Richtlinien sind, welche Richtlinien Anwendung finden und welche Objekte für die Auktionen akzeptiert werden und welche nicht. 

Lesen Sie hier unsere CITES-Richtlinien.

  

Elefantenelfenbein

Afrikanische Tierarten, insbesondere Elefanten und Nashörner, zählen zu den am meisten bedrohten Arten. Sie sind am schlimmsten von der Wilderei betroffen und werden bis heute wegen ihres Elfenbeins gejagt.

Wir denken, dass die Listung “modernen” Elfenbeins in Auktionen in gewisser Weise als Beteiligung an der Wilderei gelten und betrachtet werden kann.

Aus diesem Grund, und aus dem Bestreben heraus, eine sichere Umgebung zum Kaufen und Verkaufen von Objekten zu bieten, hat Catawiki entschieden, kein Elfenbein in unseren Auktionen zu akzeptieren, das nach 1900 hergestellt wurde.

Für weitere Erläuterungen dazu, welche Elfenbein-Objekte wir akzeptieren und welche nicht, haben wir eine Richtlinie erstellt. Diese Richtlinie wurde sorgfältig ausgearbeitet, um zu gewährleisten, dass ausschließlich zertifizierte Elfenbein-Objekte von vor 1900 in den Auktionen angeboten werden. 

Lesen Sie hier unsere Elfenbein-Richtlinien.

 

Antiquitäten, die als Kulturgüter betrachtet werden

Der Handel mit Antiquitäten wird von einer Vielzahl nationaler und internationaler Bestimmungen geregelt.

Das UNESCO-Übereinkommen von 1970 ist ein internationales Regelwerk und beinhaltet Maßnahmen zum Verbot und zur Vermeidung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut mit dem Ziel, den illegalen Handel mit Kulturgütern und Antiquitäten zu bekämpfen.

Von Verkäufern und Käufern wird erwartet, dass sie alle erforderlichen Schritte unternehmen, um die Rechtmäßigkeit ihrer Objekte zu gewährleisten, damit sie nicht gegen dieses Übereinkommen verstoßen. 

Bei Catawiki wählen unsere Experten jeden einzelnen Artikel aus, der in unseren Auktionen angeboten werden soll, und bemühen sich, die Herkunft jedes Loses zu überprüfen, um einen gesetzeskonformen Handel zu gewährleisten.

Die Ein- und Ausfuhr von Kulturgut ist in den meisten Fällen genehmigungspflichtig und wird vom Zoll streng überwacht. 

Der Zoll konzentriert sich auf Kulturgüter, die gestohlen worden sein könnten oder die illegal aus einem Nicht-EU-Land ausgeführt wurden. Wenn Kulturgüter nicht über die erforderliche Genehmigung verfügen, wird die Ausfuhr gestoppt.

Weitere Informationen dazu finden Sie in den Einreichungsrichtlinien für unsere Kategorie Archäologie.

War diese Antwort hilfreich für Sie?
Kontaktieren Sie uns