Allgemeine Geschäftsbedingungen für Werbeaktionen

1. Allgemeines
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für Werbeaktionen („AGB für Werbeaktionen“) gelten für alle im Rahmen von Werbeaktionen stattfindenden Glücksspiele („die Werbeaktion“), die von Catawiki B.V. („Catawiki“) oder einem der Unternehmen, die zu Catawikis Unternehmensgruppe gehören, durchgeführt werden.

1.2 Die Teilnahme an der Werbeaktion impliziert die Annahme der AGB für Werbeaktionen und, soweit nicht zuvor akzeptiert, der Nutzungsbedingungen (zur Klarstellung: einschließlich der Verkäufer- und/oder Käuferrichtlinien).

1.3 Die Werbeaktion wird gemäß dem am 1. Januar 2014 in Kraft getretenen niederländischen „Verhaltenskodex für Glücksspiele zu Werbezwecken von 2014“ (Gedragscode Promotionele Kansspelen) durchgeführt.

2. Teilnahme
2.1 Die Teilnahme an einer Werbeaktion steht jeder Person offen, die geschäftsfähig und ein registrierter Benutzer auf Catawiki ist und von Catawiki für die Teilnahme an der Werbeaktion ausgewählt wurde („Teilnehmer“).

2.2 Die Teilnahme an der Werbeaktion ist kostenlos, sofern in der Ankündigung der Werbeaktion („Ankündigung“) nicht anders angegeben.

2.3 Die Teilnehmer nehmen an der Werbeaktion teil, wenn sie die folgenden 2 (zwei) Bedingungen erfüllen:
• Sie müssen in der Zeit vom 30. September 2024 um 00:00 Uhr MESZ bis zum 6. Oktober 2024 um 23:59 Uhr MESZ ein Gebot auf ein Los abgeben. Zur Klarstellung: Gebote, die unter dem Mindestpreis für ein Objekt liegen, zählen ebenfalls als Teilnahme an der Werbeaktion.
• Die Anzahl der Gebote, die die oben genannten Bedingungen erfüllen, sollte höher sein als der aktuelle persönliche wöchentliche Gebotsrekord des Teilnehmers, der ihm von Catawiki entweder per E-Mail oder per App-Benachrichtigung mitgeteilt wurde.

2.4 Catawiki ist berechtigt, einen Teilnehmer aus der Werbeaktion auszuschließen oder ihm die Preisvergabe zu verweigern, falls Catawiki zu der Überzeugung gelangt, dass der Teilnehmer sich nicht gemäß den AGB für Werbeaktionen oder den Nutzungsbedingungen (einschließlich Käufer-/Verkäuferrichtlinien) verhält, falsche, unvollständige, irreführende Angaben gemacht hat oder anderweitig Betrug begeht.

2.5 Gesperrte Benutzer sind nicht zur Teilnahme an der Werbeaktion berechtigt.

2.6 Mitarbeiter und Vertragspartner von Catawiki sind von der Teilnahme ausgeschlossen, ebenso wie Personen, die an der Gestaltung und Durchführung dieser Werbeaktion beteiligt waren.


3. Spielbedingungen
3.1 Details über die Werbeaktion, wie die Performance des Teilnehmers – falls angefordert – Teilnahmedaten, Preise, das Datum, an dem der Gewinner ermittelt wird usw., werden in der Ankündigung aufgeführt.

3.2 Falls Material angefordert wird, das möglicherweise geistigen Eigentumsrechten unterliegt, muss der Teilnehmer erklären, dass er der Inhaber aller geistigen Eigentumsrechte an dem Material ist und keine Rechte Dritter verletzt. Der Teilnehmer erteilt Catawiki und allen Partnern, die an der Werbeaktion beteiligt sind, hiermit die Erlaubnis zur Nutzung des Materials – gemäß der Ankündigung – für Werbezwecke oder für andere Zwecke, sofern diese in der Ankündigung angegeben sind. Unter „Nutzung“ sind alle zukünftigen Formen der Nutzung und Veröffentlichung des Materials zu verstehen. Der Teilnehmer erhält für die vorgenannte Nutzung durch Catawiki bzw. die betreffenden Partner keine Vergütung.

4. Preise
4.1 Die Ermittlung des Gewinners/der Gewinner erfolgt nach dem Zufallsprinzip.

4.2 Bei den Preisen handelt es sich um mehrere Gutscheine im Wert von jeweils 400 € bzw. 50 €. Es kann nur ein Preis pro Konto gewonnen werden.

4.3 Der Preis kann nicht in bar ausgezahlt oder auf einen anderen Preis übertragen werden.

4.4 Die Gewinner werden nach dem Drehen des Rades persönlich über die E-Mail-Adresse benachrichtigt, die sie bei ihrer Registrierung angegeben haben. Es obliegt dem Teilnehmer eigenverantwortlich, seine E-Mails zu überprüfen, um festzustellen, ob er bei der Werbekation gewonnen hat.

4.5 Es erfolgt keine Mitteilung über das Ergebnis der Werbeaktion.

4.6 Die Preise enthalten keine Glücksspielsteuer, falls geschuldet. Catawiki ist ausschließlich für die Zahlung der niederländischen Glücksspielsteuer verantwortlich, die der niederländischen Steuer- und Zollverwaltung im Namen des Preisgewinners geschuldet wird.


5. Verwendung personenbezogener Daten
5.1 Durch die Teilnahme an der Werbeaktion erkennt der Teilnehmer an, dass personenbezogene Daten von Catawiki erhoben und verwendet werden, um die Werbeaktion in Übereinstimmung mit den in unserem Datenschutzhinweis ausgeführten Prinzipien durchzuführen. Im Rahmen der Werbeaktion stützt sich Catawiki auf ein berechtigtes Interesse, mit dem/den Gewinner(n) zu korrespondieren und die Gewinnabwicklung sicherzustellen. Dies kann die Weitergabe der personenbezogenen Daten des/der Gewinner(s) und seiner/ihrer Begleitperson(en) an Dritte umfassen, einschließlich, falls zutreffend, der Scuderia AlphaTauri und/oder der Reise- und Gastgewerbeanbieter. Die weitergegebenen personenbezogenen Daten dürfen nur zur Gewinnabwicklung, wie in Absatz 4 beschrieben, verwendet werden.

5.2 Falls der/die Gewinner der Verarbeitung seiner/ihrer personenbezogenen Daten zu diesen Zwecken widerspricht/widersprechen, kann er/können sie sich von der Werbeaktion abmelden, indem er/sie uns eine Nachricht über das Kontaktformular zusendet/zusenden. Dies kann zur Folge haben, dass der Preis nicht ausgezahlt bzw. realisiert werden kann.

5.3 Wenn es sich bei dem Preis um ein Erlebnis handelt, behält sich Catawiki das Recht vor, während des Erlebnisses entweder direkt oder über Dritte audiovisuelles Material zu erstellen, das nach dem Erlebnis in Online- und Offline-Publikationen verwendet wird. Zu diesem Zweck erhalten der Gewinner und gegebenenfalls weitere an dem Erlebnis teilnehmende Personen ein Foto- und Video-Freigabeformular, das vor Beginn des Events zu unterzeichnen ist. Der Gewinner und gegebenenfalls weitere an dem Erlebnis teilnehmende Personen können frei entscheiden, ob sie das Formular unterschreiben möchten oder nicht.

6. Haftung
6.1 Catawiki, seine Partner und beteiligte Dritte haften nicht für direkte und/oder indirekte Schäden, die aus der Werbeaktion resultieren oder in irgendeiner Weise mit ihr verbunden sind, einschließlich, aber nicht begrenzt auf:
a) alle zusätzlichen Kosten, die den Gewinnern in Zusammenhang mit der Annahme und Nutzung der Preise entstehen können;
b) Schäden in Zusammenhang mit dem vergebenen Preis oder dessen Nutzung;
c) die Vollständigkeit und Korrektheit der von Catawiki dargestellten oder zur Verfügung gestellten Informationen;
d) Computer- und/oder Internetausfälle;
e) Folgen aus inkorrekten Informationen oder Kontaktdaten, die vom Teilnehmer zur Verfügung gestellt wurden;
f) Schäden in Zusammenhang mit der Änderung oder Beendigung der Werbeaktion.

6.2 Catawiki gibt keinerlei Garantie bezüglich der Preise, die vergeben werden.

6.3 Der Preis beinhaltet keine Reiseversicherung.

7. Sonstiges
7.1 Catawiki ist berechtigt, nach eigenem Ermessen und ohne vorherige Ankündigung die Werbeaktion und/oder die AGB für Werbeaktionen während des Zeitraums der Werbeaktion zu ändern oder die Werbeaktion ohne Angabe von Gründen zu beenden. Änderungen an der Werbeaktion und/oder den AGB für Werbeaktionen sowie die Beendigung der Werbeaktion werden von Catawiki auf der entsprechenden Website veröffentlicht.

7.2 Über Fälle, die nicht in diesen AGB für Werbeaktionen geregelt sind, entscheidet Catawiki.

7.3 Falls eine oder mehrere Klauseln dieser AGB für Werbeaktionen ungültig werden oder nicht durchsetzbar sind, legt Catawiki eine entsprechende Ersatzklausel fest, die dem Sinn und Zweck der ungültig gewordenen oder nicht durchsetzbaren Klausel am nächsten kommt.

7.4 Beschwerden bezüglich dieser Werbeaktion können innerhalb von zehn Tagen, nachdem der Grund für die Beschwerde aufgetreten ist oder in zumutbarer Weise hätte bekannt sein können, über dieses Kontaktformular unter Angabe des Betreffs „Werbe-Glücksspiel-Beschwerde“ eingereicht werden. Catawiki wird die Beschwerde bearbeiten und den Teilnehmer kontaktieren, um die Beschwerde beizulegen. Wenn die Beschwerde nicht zur Zufriedenheit des Teilnehmers beigelegt wird, hat er die Möglichkeit, eine Beschwerde in Bezug auf Werbe-Glücksspiele bei der niederländischen Glücksspielbehörde einzureichen.

7.5 Die Werbeaktion und die AGB für Werbeaktionen unterliegen ausschließlich niederländischem Recht. Alle Streitigkeiten, die sich aus den AGB für Werbeaktionen oder der Werbeaktion ergeben, können nur vor das zuständige Gericht in Amsterdam gebracht werden.

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