Carvalho - Novus et methodicus tractatus - 1746





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D.D. Ioannis de Carvalho:
Novus et methodicus tractatus de una et altera quarta deducenda, vel non legitima, Falcidia, et Trebellianica, ad cap. Raynaldus, de Testamentis, in quatuor partes divisus
Coloniae Allobrogum (Genf)
1746
Das 1746 in Köln erschienene Werk des Joannes Carvalho ist ein systematischer Lehrtext des kanonischen und gemeinen Erbrechts, der sich mit den zentralen erbrechtlichen Quoten des römisch-kanonischen Rechtssystems befasst. Im Mittelpunkt stehen vier miteinander verwandte Rechtsinstitute: die Quarta Legitima (Pflichtteilsquart), die Quarta Deducenda (abzuziehende Quote), die Quarta Falcidia und die Quarta Trebellianica. Die Quarta Falcidia, benannt nach dem Volkstribunen Falcidius und durch die gleichnamige Lex von 41 v. Chr. eingeführt, garantierte dem Erben ein unbelastetes Viertel des Nachlasses, indem sie den Erblasser daran hinderte, mehr als drei Viertel seines Vermögens durch Vermächtnisse zu vergeben. Die Quarta Trebellianica hingegen stammte aus dem Senatusconsultum Trebellianum und sicherte dem mit einem Fideikommiss beschwerten Erben ebenfalls ein Viertel des Erbgutes. Carvalho entfaltet diese Materie in vier methodisch gegliederten Teilen (in quatuor partes divisus) und orientiert sich dabei am kanonistischen Referenzpunkt des Kapitels Raynaldus de Testamentis, womit er die kirchenrechtliche Dimension des Testamentsrechts in den Blick nimmt. Das Werk richtet sich an Juristen und Kanonisten des 18. Jahrhunderts, die im Schnittfeld von römischem Recht, kanonischem Recht und frühneuzeitlicher Rechtspraxis arbeiteten, und bietet eine methodische Behandlung der Frage, wann und in welchem Ausmaß diese Quoten anzuwenden oder abzuziehen sind.
36,5x22cm. 308 S.. Beriebener Vollledereinband der Zeit. Innenleben gebräunt, teils wasserrandig. Vorsatztitel gelöst.
D.D. Ioannis de Carvalho:
Novus et methodicus tractatus de una et altera quarta deducenda, vel non legitima, Falcidia, et Trebellianica, ad cap. Raynaldus, de Testamentis, in quatuor partes divisus
Coloniae Allobrogum (Genf)
1746
Das 1746 in Köln erschienene Werk des Joannes Carvalho ist ein systematischer Lehrtext des kanonischen und gemeinen Erbrechts, der sich mit den zentralen erbrechtlichen Quoten des römisch-kanonischen Rechtssystems befasst. Im Mittelpunkt stehen vier miteinander verwandte Rechtsinstitute: die Quarta Legitima (Pflichtteilsquart), die Quarta Deducenda (abzuziehende Quote), die Quarta Falcidia und die Quarta Trebellianica. Die Quarta Falcidia, benannt nach dem Volkstribunen Falcidius und durch die gleichnamige Lex von 41 v. Chr. eingeführt, garantierte dem Erben ein unbelastetes Viertel des Nachlasses, indem sie den Erblasser daran hinderte, mehr als drei Viertel seines Vermögens durch Vermächtnisse zu vergeben. Die Quarta Trebellianica hingegen stammte aus dem Senatusconsultum Trebellianum und sicherte dem mit einem Fideikommiss beschwerten Erben ebenfalls ein Viertel des Erbgutes. Carvalho entfaltet diese Materie in vier methodisch gegliederten Teilen (in quatuor partes divisus) und orientiert sich dabei am kanonistischen Referenzpunkt des Kapitels Raynaldus de Testamentis, womit er die kirchenrechtliche Dimension des Testamentsrechts in den Blick nimmt. Das Werk richtet sich an Juristen und Kanonisten des 18. Jahrhunderts, die im Schnittfeld von römischem Recht, kanonischem Recht und frühneuzeitlicher Rechtspraxis arbeiteten, und bietet eine methodische Behandlung der Frage, wann und in welchem Ausmaß diese Quoten anzuwenden oder abzuziehen sind.
36,5x22cm. 308 S.. Beriebener Vollledereinband der Zeit. Innenleben gebräunt, teils wasserrandig. Vorsatztitel gelöst.
