Bieten
Was ist eine Vorautorisierung?

Wenn Sie auf hochpreisige Objekte bieten, werden Sie möglicherweise um eine einmalige Vorautorisierung gebeten. In diesem Fall erhalten Sie auf der Objektseite rechts über dem Block mit den Geboten die Benachrichtigung, dass für die Abgabe des nächsten Gebots eine Kreditkarte erforderlich ist. 

Eine Vorautorisierung erfolgt, indem der Benutzer seine Kreditkartendaten bereitstellt, damit das Gebot ordnungsgemäß bestätigt werden kann (derzeit ist dies nur mit Kreditkarten von MasterCard, VISA oder American Express möglich). Durch die Vorautorisierung wird der angeforderte Gebotsbetrag reserviert. 

Bitte beachten Sie, dass der für Ihr Gebot vorautorisierte Betrag nicht von Ihrem Konto abgebucht, sondern nur vorübergehend reserviert wird. Was mit dem vorautorisierten Betrag geschieht, hängt davon ab, ob Sie den Zuschlag erhalten oder nicht bzw. ob Sie die Zahlung nach dem Zuschlag durchführen oder nicht.


Zuschlag erhalten

Wenn Sie ein Objekt ersteigern, für das eine Vorautorisierung durchgeführt wurde, wird der reservierte Betrag vom Kreditkartenunternehmen für uns freigegeben und als Teilzahlung Ihrer offenen Rechnung gebucht. Sie können den Restbetrag für Ihren Kauf über die Seite „Zahlung“ mit der von Ihnen bevorzugten Zahlungsmethode begleichen.


Zuschlag nicht erhalten

Wenn Sie ein Objekt, für das eine Vorautorisierung durchgeführt wurde, nicht ersteigern, wird der reservierte Betrag freigegeben und ist dann wieder für Sie verfügbar. Wie lange es dauert, bis der Betrag wieder verfügbar ist, hängt von Ihrer Bank bzw. Ihrem Kreditkarteninstitut ab. 


Zahlung nicht durchgeführt

Wenn Sie ein Objekt ersteigern, für das eine Vorautorisierung durchgeführt wurde, aber den Restbetrag nicht fristgerecht bezahlen, wird der Kauf aufgrund von Nichtzahlung storniert und Sie werden entsprechend informiert. Da Sie das Objekt ersteigert haben, müssen Sie die Käuferschutzgebühr bezahlen. Wir können Ihnen den für Ihr Gebot vorautorisierten Betrag erst erstatten, wenn die Käuferschutzgebühr beglichen ist. Bitte setzen Sie sich nach Zahlung der Käuferschutzgebühr mit unserem Kundenservice in Verbindung, damit der für Ihr Gebot vorautorisierte Betrag freigegeben und an Sie zurückerstattet werden kann. Bitte beachten Sie, dass die Rückerstattung erst erfolgt, nachdem Sie die Käuferschutzgebühr beglichen und unseren Kundenservice entsprechend informiert haben.

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