Hilfe für Käufer*innen
Meist­ge­fragt
Ich habe mein Objekt bezahlt. Warum habe ich es noch nicht erhalten?
Es ist immer ärgerlich, wenn eine Bestellung lange auf sich warten lässt, vor allem, wenn sie aus dem Ausland kommt. Die längere Lieferzeit kann verschiedene Gründe haben. Wir möchten Ihnen mit diesem Artikel die Sorgen nehmen und Ihnen einige Lösungen und Orientierungshilfen zu diesem Thema anbieten.Sobald der Verkäufer Ihre Bestellung versendet hat, senden wir Ihnen eine E-Mail, um Sie darüber zu informieren. Sie können Ihre Bestellung über den Button in der E-Mail oder über Ihre Bestellseite verfolgen. Auf der Bestellseite finden Sie das voraussichtliche Lieferdatum und den Sendungsstatus. Weitere Informationen dazu, was die unterschiedlichen Angaben zum Sendungsstatus bedeuten, finden Sie hier. Kontrollieren Sie unbedingt, ob die Informationen zur Sendungsverfolgung, die Sie erhalten haben, korrekt sind und regelmäßig aktualisiert werden. Wenn Sie die Informationen zur Sendungsverfolgung nicht finden können oder das voraussichtliche Lieferdatum bereits überschritten ist und Sie Ihre Bestellung noch nicht erhalten haben, empfehlen wir Ihnen, den Verkäufer zu kontaktieren. Informationen darüber, wie Sie den Verkäufer kontaktieren können, finden Sie hier. Da der Verkäufer den Versand veranlasst hat, kann er sich mit dem Versandunternehmen in Verbindung setzen und sich dort nach Ihrer Bestellung erkundigen.Falls seit dem Versand Ihrer Bestellung bereits 22 Tage vergangen sind und Sie sie immer noch nicht erhalten haben, setzen wir uns per E-Mail mit Ihnen in Verbindung. Halten Sie sich bitte unbedingt an die Anweisungen in dieser E-Mail. Teilen Sie uns in dem Fall spätestens 3 Tage nach Erhalt der E-Mail ausdrücklich mit, dass Ihre Bestellung nicht eingetroffen ist.Sie können uns auch über den untenstehenden Button kontaktieren.Wenn Ihr Objekt beschädigt angekommen ist oder nicht der Beschreibung entspricht, klicken Sie bitte auf den entsprechenden Artikel-Link. Hier haben wir weitere Informationen für Sie, wie in solchen Situationen vorzugehen ist. 
Catawiki und Brexit: Das müssen Sie wissen
Der Austritt des Vereinigten Königreichs (UK) aus der EU hat auch Auswirkungen auf den Handel mit Objekten auf Catawiki. Alles was Sie darüber wissen und beachten müssen, finden Sie auf dieser Seite. Wir werden diese FAQ laufend aktualisieren, sodass alle Gesetzesänderungen und deren Folgen hier zu finden sind. Um den aktuellsten Stand zu erfahren, schauen Sie einfach hier nach.FAQGilt weiterhin das Widerrufsrecht?Für Käufer, die innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) wohnen, ändert sich nichts. Das EU-weite Widerrufsrecht gilt auch weiterhin für Sie.Für professionelle Verkäufer mit Sitz im Vereinigten Königreich ändert sich nichts. Käufer aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und dem Vereinigten Königreich sind weiterhin rücktrittsberechtigt.Versand zwischen dem Vereinigten Königreich und der EUFür alle Waren, die zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU versendet werden, gibt es nun eine Zollabfertigung; das gilt auch für Retouren. Verkäufer müssen alle Objekte mit einer Rechnung, bzw. mit Handelsrechnung deklarieren. Detaillierte Informationen dazu, welche Unterlagen erforderlich sind, finden Sie auf der Webseite des jeweiligen Versandunternehmens.Benötige ich als Verkäufer jetzt eine EORI-Nummer?Ab dem 1. Januar 2021 benötigen Sie auf EU-Ebene eine EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification), wenn Ihr Unternehmen in der EU gegründet wurde und Sie mit dem Vereinigten Königreich Import oder Export betreiben; wenn Sie Waren zur Ausfuhr anmelden; oder wenn ein Dienstleister/Zollbeauftragter die Zollanmeldung in Ihrem Namen einreicht.Sie benötigen keine EORI-Nummer, wenn Sie einen Logistikdienstleister (z.B. ein Versandunternehmen) mit der Abwicklung von Zollanmeldungen beauftragen. EORI-Nummern werden von nationalen Vergabestellen ausgegeben (eine vollständige Kontaktliste finden Sie hier).Sind meine personenbezogenen Daten bei Geschäften mit dem Vereinigten Königreich noch sicher?Ja. Die EU-weite Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt für Verkäufer und Käufer noch immer. Bis mindestens zum 1. Mai 2021 werden diesbezüglich keinerlei Änderungen erwartet.Kann ich mit Sitz im Vereinigten Königreich weiterhin Beschwerden bei der europäischen Online Dispute Resolution (ODR; Streitschlichtungsstelle für Onlinehandel) einlegen?Nein. Käufer und Verkäufer im Vereinigten Königreich können diesen EU-weiten Verbraucherschutz nicht mehr in Anspruch nehmen.KulturgüterWenn Sie Kulturgüter aus dem Vereinigten Königreich heraus verkaufen, benötigen Sie dafür jetzt eine Lizenz.Weitere Informationen darüber, welche Objekte unter diese Kategorie fallen, finden Sie hier.Für die Einfuhr von Kulturgütern in das Vereinigte Königreich ist keine Lizenz erforderlich. Jedoch: Wenn Käufer Objekte aus der EU in das Vereinigte Königreich oder in ein Land außerhalb der EU importieren wollen, müssen die Bestimmungen des jeweiligen Landes eingehalten werden. Weitere Informationen zu diesen Regelungen finden Sie hier.Pflanzen und Tiere von der CITES-ListeDas Vereinigte Königreich hält sich weiterhin an das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (kurz CITES), auch Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) genannt, sodass die rechtliche Umsetzung weiterhin und unverändert Bestand hat.Käufer und Verkäufer benötigen eine Import- oder Exportgenehmigung für das Vereinigte Königreich, Verkäufer müssen eine Zollanmeldung einreichen. Außerdem können Arten, die in den CITES-Listen genannt sind, nur über ausgewiesene Zollstellen in die EU ein- und ausreisen. Verbrauchsteuerpflichtige Waren (z.B. Mineralöle, Alkohol und Tabak)Für das Vereinigte Königreich (UK) gelten neue Regelungen für den Import und Export von verbrauchsteuerpflichtigen Waren. Waren in die EU aus UKVerbrauchsteuerpflichtige Waren unterliegen bei der Einfuhr in die EU, aber auch innerhalb des Vereinigten Königreichs, strengen Kontrollen (für Nordirland gilt eine gesonderte Regelung). Das bedeutet, dass Objekte, die aus dem Vereinigten Königreich in die EU und innerhalb der Königreichs versandt werden, der Verbrauchsteuerpflicht unterliegen.Verkäufer müssen eine eine elektronische Ausfuhranmeldung beim Zoll einreichen. Für die Ausfuhr von verbrauchsteuerbefreiten Waren gilt eine gesonderte Regelung.Weitere Informationen dazu finden Sie hier.Waren aus der EU nach UKVerkäufer aus der EU, die Waren in das Vereinigte Königreich exportieren, müssen eine Zollanmeldung einreichen und bei Ankunft am Eintrittsort in das Vereinigte Königreich die entsprechenden Zollverfahren einhalten. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.WeinDetaillierte Informationen über den Import und Export von Wein aus und in das Vereinigte Königreich finden Sie hier.Mehrwertsteuer und ZollDie neue Gesetzgebung zum Handel von Objekten zwischen dem Vereinigten Königreich (UK) und der EU ist sehr komplex. Aus diesem Grund können wir Ihnen leider keine detaillierte Beratung erteilen, die für alle Situationen gültig ist. Wir möchten darum unbedingt empfehlen, sich an Ihren Steuerberater zu wenden, um den Einzelfall zu besprechen. Sehen Sie sich zum Thema auch gerne die HMRC- Webseite an.EU-Verkäufer und UK-KäuferFür den Käufer fällt keine zusätzliche Mehrwertsteuer für ein Objekt an, wenn das Objekt eines der folgenden Kriterien erfüllt:Es nach dem 1. Januar 2021 von einem gewerblichen Verkäufer verkauft wurde.Es von außerhalb des Vereinigten Königreichs versendet (oder innerhalb des Vereinigten Königreichs von einem Verkäufer mit Sitz außerhalb des Vereinigten Königreichs) wurde.Es von einem Käufer mit Lieferadresse innerhalb des Vereinigten Königreichs ersteigert wurde.Dessen Höchstgebot unter 135 britischen Pfund lag (exkl. MwSt., Zollgebühren, Versandkosten und Auktionsprovision), bzw. unter dem entsprechenden Betrag in Euro oder US-Dollar. (Beachten Sie bitte: es gibt keine Höchstgebot-Obergrenze für Objekte, die innerhalb des Vereinigten Königreichs von einem Verkäufer außerhalb des Vereinigten Königreichs versendet werden).Es nicht als verbrauchsteuerpflichtig deklariert ist.Senden dafür eine separate Zahlungsaufforderung. Wir führen dann den entsprechenden Betrag an die britische Steuerbehörde HMRC ab.Für alle anderen Objekte gilt, dass Käufer für die Zahlung der anfallenden Mehrwertsteuer und Zollgebühren verantwortlich sind. Die Mehrwertsteuer und Zollgebühren richten sich nach Art und Herkunft der Objekte und fallen nur dann an, wenn der Warenwert über 135 britischen Pfund liegt. In den meisten Fällen wird den Käufern der entsprechende Betrag vom Versandunternehmen in Rechnung gestellt, bevor diese das Paket in Empfang nehmen können.Wenn Sie ein Verkäufer mit Sitz in der EU sind, ist es wichtig, dass Ihre Käufer aus dem Vereinigten Königreich sich dieser zusätzlichen Kosten bewusst sind. Wir empfehlen daher, einen entsprechenden Hinweis in Ihre Objektbeschreibung aufzunehmen. UK-Verkäufer und EU-KäuferWenn ein Objekt aus dem Vereinigten Königreich (UK) in die EU gesendet wird, trägt der Käufer- mit Sitz innerhalb der EU- die anfallenden Mehrwertsteuer und Zollgebühren. Mehrwertsteuer und Zollgebühren richten sich nach Art, Herkunft und Wert der Objekte. In den meisten Fällen wird den Käufern der entsprechende Betrag vom Versandunternehmen in Rechnung gestellt, bevor diese das Paket in Empfang nehmen können.Wenn Sie ein Käufer mit Sitz im Vereinigten Königreich sind, ist es wichtig, dass Ihre Käufer aus der EU sich dieser zusätzlichen Kosten bewusst sind. Wir empfehlen daher, einen entsprechenden Hinweis in Ihre Objektbeschreibung aufzunehmen.
Ich habe eine Frage zu den Objektdetails
Verkäufer sind dafür verantwortlich, dass die Beschreibungen des Objekts vollständig und korrekt sind. Wenn Sie bestimmte Fragen zu einem Objekt haben, lesen Sie also bitte zunächst die Beschreibung gründlich durch.Sollten Sie eine Frage bezüglich des Versands eines Objekts haben, bitten wir Sie, die entsprechende Rubrik in unseren FAQ, den am meisten gestellten Fragen, zu prüfen.Falls Sie bemerken , dass darin essentielle Informationen fehlen, oder Sie eine bestimmte Frage zu dem Objekt, auf das Sie bieten möchten, haben, können Sie uns über den Button unten erreichen. Fügen Sie Ihrer Nachricht Ihre Frage, sowie alle relevanten Informationen bei. Wir werden schnellstmöglich auf Sie zurückkommen.Vor dem Hintergrund, dass wir ein internationales Unternehmen sind, und wir (bzw. unsere Verkäufer) Ihre Frage gegebenenfalls nicht direkt beantworten können, bitten wir zu beachten, dass wir Ihre Frage unter Umständen nicht vor Auktionsende beantworten können. Darüber hinaus können unsere Experten nicht jede Frage über den Versand des Objekts beantworten. Wir möchten Sie bitten, sich bei Fragen zum Versand direkt an uns zu wenden. Je eher Sie sich bei uns melden, desto wahrscheinlicher können wir Ihnen eine zeitgerechte Rückmeldung geben. 
Ich kann mich nicht anmelden. Was soll ich tun?
Sie können sich ausschließlich mit einem aktivierten Benutzerkonto anmelden. Um Ihr Konto zu aktivieren, müssen Sie auf den Link in der Bestätigungs-E-Mail klicken, die Sie bei der Anmeldung von uns erhalten haben. Bitte beachten Sie, dass bei Ihrem Passwort zwischen Groß- und Kleinschreibung unterschieden wird. Stellen Sie bitte sicher, dass die Feststelltaste auf Ihrer Tastatur ausgeschaltet ist.
Was kann ich tun, wenn der Verkäufer nicht auf meine Nachrichten antwortet?
Erfahrungsgemäß reagieren die meisten Verkäufer innerhalb von 48 Stunden. Da wir Verkäufer aus aller Welt bei uns agieren, könnte es möglicherweise etwas dauern, bis Sie eine Rückmeldung erhalten.Kontaktieren Sie uns bitte über den Button unten, falls Ihre Anfrage an den Verkäufer unbeantwortet bleiben sollte. Fügen Sie Ihrer Nachricht Ihre Frage, sowie alle relevanten Informationen bei. Wir werden schnellstmöglich auf Sie zurückkommen.
Was kann ich tun, wenn das gelieferte Objekt nicht der Losbeschreibung entspricht?
Falls Sie beim Erhalt Ihres Objekts feststellen sollten, dass es nicht der Beschreibung entspricht, oder Sie Bedenken zur Authentizität haben, möchten wir Ihnen dazu raten, den Verkäufer direkt zu kontaktieren. Bitte teilen Sie Bilder des erhaltenen Objekts in Ihrer Nachricht an den Verkäufer, um auf eine einvernehmliche Lösung hinzuarbeiten.Sollte die Angelegenheit nicht auf diese Weise gelöst werden können, möchten wir Sie bitten, uns innerhalb von 3 Tagen nach Zustellung des Loses zu kontaktieren, Das genaue Datum wird anhand der hinterlegten Sendungsverfolgung berechnet. Bitte beachten Sie, dass wir nach dem Ablauf dieser Frist die Auszahlung an den Verkäufer freigeben. Das bedeutet, dass wir keinen Beschwerdefall mehr für Sie öffnen,und somit keine Rückerstattung garantieren, können.Bitten senden Sie uns die folgenden Nachweise bei Kontaktaufnahme:Mindestens 3 Fotos des Objekts in dem Zustand, in dem Sie es erhalten habenMindestens 2 Fotos der Verpackung. Das Versandlabel sollte eindeutig zu sehen seinEine detaillierte Beschreibung des erhaltenen Objekts und dessen Zustand, verglichen mit dem angegebenen Zustand aus der Beschreibung des Verkäufers.Bitte beachten Sie: Falls Sie die Authentizität des Objekts anzweifeln, möchten wir Sie bitten, uns zusätzlich zu den bereits erwähnten Nachweisen auch entsprechende Dokumente zukommen zu lassen, die Ihre Bedenken unterstützen.
Schnellerer Service mit unserer Live-Chat-Funktion
Sie möchten mit einem Mitarbeiter sprechen oder finden in unserem Hilfe-Bereich nicht die gesuchte Antwort auf Ihre Frage? Nutzen Sie unsere Chat-Funktion in der Catawiki-App, um Ihre Fragen schneller zu klären und die gewünschten Antworten zu erhalten. Mit der Chat-Funktion können Sie unseren Kundenservice kontaktieren und einer unserer Mitarbeiter hilft Ihnen sehr gerne persönlich weiter. Derzeit können wir auf Deutsch, Englisch, Italienisch, Niederländisch, Französisch, Spanisch und Chinesisch mit Ihnen chatten.So finden Sie die Chat-FunktionDie Chat-Funktion ist nur in der Catawiki-App verfügbar und Sie können sie in fast allen Artikeln in unserem Hilfe-Bereich aufrufen. Folgen Sie einfach diesen Schritten:Klicken Sie in der App auf das Profil-Symbol am unteren Rand des Bildschirms.Scrollen Sie nach unten und klicken Sie auf „Kundenservice“.Klicken Sie auf der Hilfe-Seite einen beliebigen Artikel an (bitte beachten Sie, dass die Chat-Funktion bei einigen Artikeln zum Thema „Objekt wurde nicht geliefert“ nicht verfügbar ist).Scrollen Sie zum Ende des Artikels und klicken Sie auf „Kontaktieren Sie uns“. Dort wird Ihnen die Chat-Funktion angezeigt. Sie finden die Chat-Funktion auch über einen Link auf der jeweiligen Objektseite in der App. Scrollen Sie auf der Objektseite nach unten, bis Sie den Abschnitt „Sichere Kaufabwicklung“ sehen. Klicken Sie dort auf „Kontakt über unseren Hilfe-Bereich aufnehmen“. Sie werden dann zum Hilfe-Bereich weitergeleitet und können über unsere Hilfe-Artikel die Chat-Funktion aufrufen. Wenn Sie mit einem Chat beginnen, stellen wir Ihnen zunächst einige Fragen über unser automatisiertes System, um Ihr Anliegen einzuordnen. Anschließend werden Sie mit einem Mitarbeiter unseres Kundenservice verbunden. Wir freuen uns darauf, mit Ihnen zu chatten!