Je nach Ihrem Wohnsitz und der Höhe des Endgebots müssen wir möglicherweise eine Einfuhrsteuer erheben. In diesem Fall wird die Einfuhrsteuer zusätzlich zum Endgebot und den Versandkosten für die entsprechenden Bestellungen berechnet. Wir überweisen die Einfuhrsteuer direkt an die Steuerbehörden Ihres Landes, so dass Sie diese Einfuhrsteuer nicht zahlen müssen, wenn Ihre Bestellung eintrifft.
Wenn Ihnen beispielsweise die Einfuhrumsatzsteuer an der Kasse berechnet wurde, sollte Ihnen die Einfuhrumsatzsteuer bei der Lieferung oder im Rahmen der Zollabfertigung der Bestellung nicht erneut berechnet werden.
Warum musste ich zweimal Einfuhrsteuer zahlen?
Wenn Sie zweimal Einfuhrsteuer auf Ihren Kauf gezahlt haben (etwa beim Zahlvorgang an uns und an Ihre örtliche Steuer- oder Zollbehörde zum Zeitpunkt der Einfuhr), können Sie eine Rückerstattung der Umsatzsteuer für eine abgeschlossene Bestellung beantragen. Bewahren Sie unbedingt den Zahlungsbeleg auf und kontaktieren Sie uns über den unten stehenden Button.
Die Einfuhrsteuer (USt./GST) wird in den folgenden Situationen erhoben:
- Bestellungen, die nach Frankreich versendet werden
- Gewerblicher Verkäufer, der sich außerhalb der EU befindet und von außerhalb der EU versendet
- Der Käufer befindet sich in Frankreich
- Gilt für jeden Zuschlagspreis
- Bestellungen, die in die EU (einschließlich Nordirland) versendet werden
- Gewerblicher Verkäufer, der sich außerhalb der EU befindet und von außerhalb der EU versendet
- Der Käufer befindet sich in der EU
- Der Zuschlagspreis liegt bei 150 € oder weniger
- Bestellungen, die nach Großbritannien versendet werden
- Gewerblicher Verkäufer, der sich außerhalb Großbritanniens befindet und von außerhalb Großbritanniens versendet
- Der Käufer befindet sich in Großbritannien
- Der Zuschlagspreis liegt bei 135 £ oder weniger
- Bestellungen, die in die Schweiz oder innerhalb der Schweiz versendet werden
- Privater oder gewerblicher Verkäufer, der sich in der Schweiz oder außerhalb der Schweiz befindet
- Der Käufer befindet sich in der Schweiz
- Endgebot von beliebigem Wert
- Bestellungen, die innerhalb der EU oder Großbritanniens versendet werden (Beispielsweise ein Verkäufer in China mit einem Lager in Deutschland, der eine Bestellung an einen Käufer innerhalb der EU versendet)
- Gewerblicher Verkäufer, der sich außerhalb der EU oder Großbritanniens befindet
- Der Käufer befindet sich in der EU oder in Großbritannien
- Endgebot von beliebigem Wert
- Bestellungen mit Zielland Singapur
- Gewerblicher Verkäufer, der sich außerhalb Singapurs befindet und von außerhalb Singapurs versendet
- Der Käufer befindet sich in Singapur
- Der Zuschlagspreis beträgt 400 S$ oder weniger
Diese Regeln gelten nicht für alle Arten von Waren. So sind wir etwa nicht verpflichtet, Einfuhrsteuern auf verbrauchsteuerpflichtige Waren zu erheben.
Ein Beispiel für eine Bestellung, für die wir die Umsatzsteuer erheben
Ein gewerblicher Verkäufer in Israel verkauft und versendet eine Uhr im Wert von 150 € an einen Uhrenliebhaber in Italien. Die Versandkosten betragen 30 €.
✅ Gewerblicher Verkäufer, der sich außerhalb der EU befindet und von außerhalb der EU versendet
✅ Käufer in der EU
✅ Zuschlagspreis 150 € oder weniger
Berechnung des steuerpflichtigen Betrags = 150,00 € + 30,00 € = 180,00 €
Einfuhrumsatzsteuer (22 %) = 180,00 € x 22 % = 39,60 €
Wir erheben 39,60 € und überweisen den Betrag an die italienischen Steuerbehörden.