Richtlinien
Richtlinien für Anfragen von Strafverfolgungsbehörden

Richtlinien für Anfragen von Strafverfolgungsbehörden

Diese Richtlinien legen die Bedingungen für Catawikis Vorgehensweise bei Informationsanfragen von Strafverfolgungsbehörden fest. Sämtliche Anfragen, die wir von Strafverfolgungsbehörden erhalten, müssen diese Bedingungen erfüllen. Strafverfolgungsbeamte können sich bezüglich dieser Richtlinien unter der E-Mail-Adresse lawenforcement@catawiki.com an uns wenden.


1. Catawiki B.V. ist für Informationsanfragen verantwortlich

Catawiki B.V. ist ein in den Niederlanden registriertes und ansässiges Unternehmen, das Nutzern weltweit einen kuratierten Marktplatz zur Verfügung stellt. Das Unternehmen Catawiki B.V. ist als Datenverantwortlicher für die Bearbeitung aller Datenoffenlegungsanfragen von Strafverfolgungsbehörden in Bezug auf Nutzer- und/oder Transaktionsinformationen verantwortlich. Daher müssen alle Informationsanfragen an Catawiki B.V. gerichtet werden, selbst wenn wir eine lokale Niederlassung in einem Land haben, in dem sich die anfragende Strafverfolgungsbehörde befindet. Wir stellen keine Informationen bereit, wenn die Anfrage nicht an Catawiki B.V. gerichtet ist.


2. Von Catawiki B.V. gespeicherte Daten

Die Privatsphäre und der Schutz personenbezogener Daten unserer Nutzer ist uns sehr wichtig. Nichtsdestotrotz werden wir die Strafverfolgungsbehörden selbstverständlich nach Kräften unterstützen, wenn wir dazu verpflichtet und in der Lage sind. Es kann vorkommen, dass wir die angeforderten Daten nicht oder nicht vollständig in unserem System gespeichert haben. Beispielsweise werden Bankdaten nicht von Catawiki gespeichert und wir können den Behörden nur gehashte Finanzinformationen (nur die letzten 4 Ziffern einer Bankkontonummer) zur Verfügung stellen, die wir von unserem Zahlungsdienstleister erhalten.


Weitere Informationen über die Art der personenbezogenen Daten, die wir erheben und speichern, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Im Allgemeinen werden wir auf eine gültige und ordnungsgemäß mitgeteilte Anfrage antworten, soweit dies nach unseren Allgemeinen Nutzungsbedingungen, unserer Datenschutzerklärung und geltendem Recht zulässig ist.


3. Anfragen von niederländischen, belgischen oder luxemburgischen Strafverfolgungsbehörden 

Wir fordern niederländische Behörden mit Aufsichts- und Ermittlungsbefugnissen auf, uns einen Haftbefehl, einen Gerichtsbeschluss oder eine andere rechtsverbindliche Anordnung für die zwingende Bereitstellung der (personenbezogenen) Daten eines Nutzers zur Verfügung zu stellen. Sämtliche unter Punkt 5 aufgeführten Bedingungen müssen erfüllt sein, bevor wir die angeforderten Informationen bereitstellen können.


4. Anfragen von Strafverfolgungsbehörden außerhalb der Benelux-Länder  

Strafverfolgungsbehörden außerhalb der Niederlande können je nach Fall eine Anfrage gemäß der Europäischen Ermittlungsanordnung (EEA) bzw. dem Rechtshilfeabkommen (MLAT) oder einen Amtshilfeantrag bei den niederländischen Behörden stellen.


5. Welche Angaben sollten in der Anfrage enthalten sein?

Wir bearbeiten nur Anfragen, die an Catawiki B.V. gerichtet sind. Anfragen, die an lokale Catawiki-Einheiten oder Catawiki Services gerichtet sind, werden nicht bearbeitet.


Außerdem bearbeiten wir nur Anfragen, die die nachfolgend aufgeführten Bedingungen erfüllen. Die Anfrage muss in formeller Schriftform im PDF-Format gestellt werden und Folgendes enthalten:


- die eindeutige Begründung für die Rechtsgrundlage der Anfrage und eine (kurze) Zusammenfassung der Untersuchung

- eine eindeutige Beschreibung der natürlichen oder juristischen Person, deren Daten angefordert werden. Bitte beachten Sie: wir können Nutzer in unserem System nur finden, wenn wir über bestimmte Angaben der betreffenden Person verfügen, z. B. einen Benutzernamen, den vollständigen Namen oder eine E-Mail-Adresse

- eine klare Übersicht über die spezifischen Datenpunkte, die für die Untersuchung erforderlich sind, und den Zeitraum, für den die Daten eingeholt werden. Eine Anforderung von „allen Daten dieses Nutzers“ ist nicht spezifisch genug

- eine Fristvorgabe für die Antwort. Bitte beachten Sie, dass das Zusammentragen der Daten einige Zeit in Anspruch nehmen kann, wenn der Umfang der Anfrage weit gefasst ist

- der Name der ausstellenden Behörde, der Name, die Dienst-/Ausweisnummer und die Unterschrift des zuständigen Bediensteten oder Beamten, die E-Mail-Adresse und eine direkte Durchwahl


Bitte formulieren Sie Ihre Anfrage so spezifisch wie möglich und denken Sie daran, dass alle Datenanfragen angemessen, verhältnismäßig und für den angegebenen Zweck zwingend notwendig sein müssen.


6. Wohin sollten Sie Ihre Anfrage senden?

Strafverfolgungsbehörden aus Belgien, Luxemburg oder den Niederlanden: per E-Mail an lawenforcement@catawiki.nl oder per Post an:

Catawiki B.V.

Sint Jorissteeg 2 

1012 XV Amsterdam


Länder innerhalb der EU:

Bitte wiederholen Sie Ihre Anfrage über die offiziellen Kommunikationskanäle von Europol oder Interpol bzw. auf gerichtlichem Wege.



Länder außerhalb der EU: 

Von einer benannten Strafverfolgungsbehörde oder einem Gericht ausgestelltes Rechtshilfeersuchen an:

Justizministerium in Den Haag – Büro für internationale Rechtshilfe in Strafsachen

Ministerie van Justitie

Afdeling Internationale Rechtshulp in Strafzaken (AIRS)

Postbus 20301

2500 EH Den Haag




7. Wichtige Details

Bitte beachten Sie Folgendes:


- Unser Kundendienst ist außerhalb der in diesen Richtlinien festgelegten Vorgehensweise nicht zur Offenlegung von Informationen per Telefon oder E-Mail berechtigt.

Wir beantworten nur Anfragen, die diesen Richtlinien entsprechen.

- Wir behalten uns das Recht vor, unsere Nutzer über eine Anfrage zu benachrichtigen, es sei denn, eine derartige Benachrichtigung ist gesetzlich verboten.

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