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Wer muss den Transport organisieren?

Sofern der Verkäufer in der Losbeschreibung nicht erwähnt, dass die Transportkosten von ihm übernommen werden, obliegt es dem Käufer, die Abholung des Fahrzeugs zu organisieren. Dies bedeutet auch, dass die damit verbundenen Transportkosten vom Käufer zu zahlen sind.


Um die Abholung durchzuführen, kann der Käufer mehrere Möglichkeiten wählen. Dabei sollten allerdings einige Dinge beachtet werden.


Wenn der Käufer das Fahrzeug selbst abholt (über eine Landesgrenze), auf eigener Achse oder mit einem Anhänger, sollte er sich vor Fahrtantritt bei den zuständigen Behörden über alle geltenden Vorschriften und Anforderungen informieren (z. B. Versicherung, Überführungskennzeichen, usw.)


Wenn der Käufer ein Transportunternehmen beauftragt, muss er dies in Absprache mit dem Verkäufer tun, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Treffen Sie bitte keine Vereinbarungen ohne das Einverständnis des Verkäufers. 


Sollte das Fahrzeug während des Transports beschädigt werden, muss der Käufer diese Beschädigung beim jeweiligen Transportunternehmen reklamieren und einen entsprechenden Nachweis vorlegen. Der Verkäufer kann dabei behilflich sein, indem er dem Käufer alle vorhandenen Informationen zum Zeitpunkt der Abholung zur Verfügung stellt (z. B. Fotos des Fahrzeugs beim Beladen). Um die Reklamation zu beschleunigen, raten wir dem Käufer dringend, den Entladevorgang zu filmen.


Wenn Sie sich dafür entscheiden, ein Transportunternehmen mit der Abholung und Auslieferung des Fahrzeugs zu beauftragen, werden Sie wahrscheinlich ein CMR-Dokument (Internationale Vereinbarung über Beförderungsverträge auf Straßen) erhalten. Der CMR-Frachtbrief besteht aus den folgenden Teilen:

  • einen roten Teil für den Absender
  • eine blauen Teil für den Empfänger
  • einen grünen Teil für den Anhänger
  • einen schwarzen Teil für den zweiten Anhänger (sofern vorhanden)


Der Verkäufer unterschreibt, wenn das Auto auf den Anhänger geladen wird, und das Transportunternehmen notiert, wie das Auto abgeholt wurde (d.h. mit Schlüsseln, Papieren, Extra-/Ersatzteilen). Der Käufer unterschreibt den blauen Teil bei Erhalt der Sendung. Zusätzlich zur Eigenschaft als Begleitpapier, kann das Dokument auch als Exportnachweis dienen.


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