Wenn Sie automatisch bieten wollen, geben Sie einen Höchstbetrag ein - Ihr Limit. Wenn dieses Limit über dem Mindestpreis liegt, geben wir in Ihrem Namen ein Gebot in Höhe dieses Mindestpreises ab.
Der Mindestpreis ist der minimale Wert, zu dem das Objekt versteigert wird. Damit Sie dieses Objekt ersteigern können, muss also mindestens der Mindestpreis geboten werden. Das ist Schritt 1.
Schritt 2 ist, dass wir für Sie weiter bieten, sobald Sie überboten wurden. Jedes Mal, wenn Sie überboten werden, bieten wir für Sie, um Sie wieder als Höchstbietender an die Spitze zu bringen (und zwar in den geringstmöglichen Gebotsschritten) - das machen wir so lange, bis Ihr Limit erreicht ist.
Wenn Ihr Limit aber unter dem Mindestpreis liegt, bieten wir direkt die Höhe Ihres Limits. Wir bieten also in Ihrem Namen direkt den Höchstbetrag, den Sie als automatisches Gebot eingegeben haben.
Wir machen das, weil wir natürlich möchten, dass Sie so dicht wie möglich am erforderlichen Mindestpreis liegen, ohne Ihr eingegebenes Limit zu übersteigen. Und dann können Sie selbst entscheiden, ob Sie noch ein weiteres Gebot abgeben möchten, um den Mindestpreis zu erreichen und das gewünschte Objekt zu ersteigern.
In jedem Fall wird das Automatische Gebot niemals Ihr persönliches Limit übersteigen, dass Sie selbst eingegeben haben.