Haftungsausschluss: Diese Informationen bieten lediglich einen Überblick im Sinne der Unterrichtung und stellen keine Rechtsberatung dar. Der Erhalt dieser Informationen lässt kein Mandatsverhältnis zustande kommen und ist nicht dafür vorgesehen. Der Verfasser Catawiki B.V. lehnt jegliche Verantwortung für Verluste, Schäden oder Klageansprüche ab, die sich aus der Verwendung dieser Materialien ergeben oder damit zusammenhängen. Bitte wenden Sie sich an einen zugelassenen Rechtsanwalt in Ihrer Nähe, um Rechtsbeistand zu erhalten.
Wenn Sie verpackte Artikel an Käufer in Deutschland verkaufen, müssen Sie die Anforderungen des deutschen Verpackungsgesetzes (VerpackG) beachten. Dieses Gesetz gilt für alle gewerblichen Verkäufer, die Artikel an Verbraucher mit einer deutschen Lieferadresse versenden.
Seit dem Inkrafttreten der Novelle des Verpackungsgesetzes am 1. Juli 2022 ist Catawiki gesetzlich dazu verpflichtet, zu bestätigen, dass dieses Gesetz von unseren gewerblichen Verkäufern eingehalten wird.
Hintergrund
In dem am 1. Januar 2019 in Kraft getretenen deutschen Verpackungsgesetz sind Vorschriften formuliert, die gewerbliche Verkäufer, die an Käufer in Deutschland verkaufen, einzuhalten haben. Das Verpackungsgesetz soll Recycling und die Wiederverwendung von Verpackungsmaterialien fördern (z. B. Kartons, Klebeband und Luftpolsterfolie). Die aktuelle Novelle des Verpackungsgesetzes enthält neue Vorschriften, die sich auf Online-Marktplätze wie Catawiki sowie auf einige Catawiki-Verkäufer auswirken. Die Novelle des Verpackungsgesetzes ist am 1. Juli 2022 in Kraft getreten. Da diese Novelle jeden betreffen kann, der an Käufer in Deutschland verkauft, haben wir in diesem Artikel die neuen Vorschriften und die relevanten Schritte, die unternommen werden müssen, zusammengefasst.
Für wen und wofür gilt das Verpackungsgesetz?
Das Verpackungsgesetz gilt für gewerbliche Verkäufer im In- und Ausland, deren Waren von privaten Verbrauchern in Deutschland entgegengenommen werden. Unter diesem Link finden Sie weitere Einzelheiten und Erklärungen.
Für Verkäufer mit Sitz in Deutschland gilt diese Verpflichtung nur, wenn sie ihre Verpackungen nicht über einen Anbieter des dualen Systems bezogen haben. Für Mehrwegverpackungen können ebenfalls besondere Regeln gelten, wenn diese im Rahmen eines Anreiz-/Pfandsystems zurückgegeben und wiederverwendet werden.
Während jede zusätzliche Vorschrift die Komplexität erhöhen kann, gibt es drei Hauptschritte, die gewerbliche Verkäufer nach dem Verpackungsgesetz zu unternehmen haben:
Lizenzieren Sie Ihre Beteiligungsmengen für Verpackungen bei einem Anbieter des dualen Systems (auch „Systembeteiligung“ genannt).
Registrieren Sie sich im LUCID-Verpackungsregister, das von der ZSVR (Zentrale Stelle Verpackungsregister) bereitgestellt wird. Nach der Registrierung erhalten Sie Ihre persönliche LUCID-Registrierungsnummer (= EPR-Nummer für Verpackungen). Melden Sie diese Nummer Ihrem dualen System.
Tragen Sie den Namen Ihres dualen Systems und Ihre in Schritt 1 lizenzierte Verpackungsmenge in das LUCID-Verpackungsregister des ZSVR ein.
Muss ich als gewerblicher Verkäufer jetzt eine LUCID-Registrierungsnummer für Verpackungen erhalten?
Ja, seit dem 1. Juli 2022 muss sich jeder Verkäufer, der als Unternehmen eingetragen ist oder als Unternehmen handelt, im LUCID-Verpackungsregister registrieren, wenn das Unternehmen nach Deutschland versendet – unabhängig davon, ob sich der Sitz des Unternehmens in Deutschland oder außerhalb Deutschlands befindet. Dies gilt unabhängig davon, welches Versandunternehmen Sie verwenden. Die Registrierung ist kostenlos. LUCID-Registrierungsnummern für Verpackungen werden vom LUCID-Verpackungsregister ausgegeben (die Kontaktdaten finden Sie hier).
Ich benötige Hilfe bei der Registrierung und bei der Einhaltung der Vorschriften. An wen kann ich mich wenden?
Es gibt verschiedene Dienstleister, die Ihnen bei der Einhaltung der Vorschriften und der Registrierung helfen können, zum Beispiel folgende:
Unter diesem Link finden Sie weitere Details zu den einzelnen Schritten.
Bitte beachten Sie, dass die Registrierungspflicht unabhängig von der Menge der nach Deutschland versendeten Objekte gilt. Je nach Menge greifen zusätzliche Verpflichtungen.
Wird meine Registrierungsnummer veröffentlicht?
Ja, die Zentrale Stelle Verpackungsregister ist ein öffentlich zugängliches Register (Details dazu finden Sie hier).
Was passiert, wenn ich mich nicht Im LUCID-Verpackungsregister registriere?
Verkäufer, die sich nicht an die geltenden Vorschriften halten, müssen mit Abmahnungen oder Bußgeldern (bis zu 200.000 € pro Einzelfall) und Verkaufsverbot rechnen. Die Registrierung ist kostenlos und jede Einheit, die als „Hersteller“ von Verpackungen betrachtet wird (einschließlich nationaler und internationaler Catawiki-Verkäufer), muss sich einzeln registrieren. Besuchen Sie die LUCID-Website für weitere Informationen zur Berechtigung und Registrierung.
Wie überprüfe ich, ob ich das Verpackungsgesetz einhalte?
Neue Compliance-Verfahren können kompliziert sein. Wir empfehlen Ihnen, die Zentrale Stelle Verpackungsregister zu besuchen, um weitere Informationen und Hilfestellung zu erhalten. Schriftliche Anfragen zum Verpackungsgesetz können Sie per E-Mail an anfrage@verpackungsregister.org richten. Wenden Sie sich gegebenenfalls an einen Rechtsexperten, falls Sie Fragen dazu haben, inwiefern sich diese Vorschriften auf Sie beziehen und wie Sie sie einhalten können. Auch wenn Ihnen Catawiki keine diesbezüglichen Empfehlungen geben kann, gibt es möglicherweise auch Anbieter, die sich darauf spezialisiert haben, kleine Unternehmen in Deutschland und anderen europäischen Ländern bei diesem Verfahren zu unterstützen.
Ist die Registrierung schwierig?
Die LUCID-Registrierung ist einfach und kostenlos. Es handelt sich um einen rein elektronischen Vorgang, den Sie mit einem Computer/Tablet oder einem internetfähigen Handy durchführen können. Nachstehend finden Sie eine kurze Beschreibung des Registrierungsprozesses. In den FAQs auf der Website www.verpackungsregister.org finden Sie Informationen zu einzelnen Fragen, die sich im Rahmen der Registrierung ergeben können. Dies ist ein schrittweiser Prozess, der auf Anfragen basiert.
Für die Registrierung sind zwei Schritte erforderlich:
- Zugangsdaten für LUCID anfordern
- Registrierungsdaten eingeben
Um die Zugangsdaten anzufordern, gehen Sie auf die Website: www.verpackungsregister.org. Dort finden Sie einen Button für die Registrierung im LUCID-Verpackungsregister. Dort geben Sie den Namen des Unternehmens ein, das registriert werden soll. Sobald Sie diese Daten übermittelt haben, erhalten Sie per E-Mail einen Aktivierungslink.
Was verlangt Catawiki nach dem deutschen Verpackungsgesetz?
Laut der Novelle des Verpackungsgesetzes, die am 1. Juli 2022 in Kraft getreten ist, müssen Online-Marktplätze, zu denen auch Catawiki gehört, überprüfen, ob die Verkäufer im LUCID-Verpackungsregister registriert und (falls zutreffend) an ein duales System angeschlossen sind, bevor Verkaufstransaktionen nach Deutschland getätigt werden können. Bitte teilen Sie uns Ihre LUCID-Registrierungsnummer mit, indem Sie eine E-Mail mit Ihrer LUCID-Registrierungsnummer und Ihrer Verkäufernummer an folgende E-Mail-Adresse senden: LUCID-ID@Catawiki.nl. Wir werden die Einhaltung dieser Vorgabe in Zukunft regelmäßig überprüfen und Sie erhalten im Verlauf gegebenenfalls Anleitungen im Hinblick auf Ihre Möglichkeiten, an Käufer in Deutschland zu verkaufen.