Diese Umsatzsteuerbeträge können sich unterscheiden, wenn Sie ein gewerblicher Verkäufer sind und den cleveren Versand nutzen. Dies hat jedoch keinen Einfluss auf Ihre Umsatzsteuerzahlung. Das liegt daran, dass wir die Differenz korrigieren, wenn wir Sie auszahlen.
Umsatzsteuer für den cleveren Versand
Die Kosten für den cleveren Versand werden Ihnen als Verkäufer in Rechnung gestellt, aber der Käufer trägt die Versandkosten und wir bezahlen das Versandunternehmen. Der Ablauf ist so konzipiert, dass wir Ihnen den cleveren Versand als Dienstleistung anbieten und Sie als die Person, die das Objekt versendet, die Dienstleistung gegenüber dem Käufer erbringen, der die Person ist, die den Versand bezahlt.
Die Umsatzsteuer für jede Phase dieser „Transaktion“ kann je nachdem, im welchem Land Sie bzw. der Käufer sich befinden, unterschiedlich sein.
Um sicherzustellen, dass dies keinen Einfluss auf Ihre Umsatzsteuerzahlung hat, korrigieren wir die Differenz. Wir zahlen also entweder den Umsatzsteuerbetrag, den Sie melden und an die Steuerbehörden abführen müssen, an Sie, oder wir behalten in einigen Fällen einen Umsatzsteuerbetrag ein, dessen Rückerstattung Sie dann bei Ihrer lokalen Steuerbehörde beantragen können.
Gewerbliche Verkäufer in den Niederlanden
Niedrigere Umsatzsteuer im Käuferland
Wenn ein gewerblicher Verkäufer in den Niederlanden (USt: 21 %) an einen Käufer in Deutschland verkauft (USt: 19 %), berechnen wir dem Käufer an der Kasse 19 % Umsatzsteuer für den Versand. Wir ziehen die Differenz von 2 % von der Zahlung an den Verkäufer ab, um unsere steuerlichen Verpflichtungen zu erfüllen. Der Verkäufer kann dann eine Rückerstattung dieser 2 % bei seiner lokalen Steuerbehörde beantragen.
Höhere Umsatzsteuer im Käuferland
Wenn ein gewerblicher Verkäufer in den Niederlanden (USt: 21 %) an einen Käufer in Dänemark verkauft (USt: 25 %), berechnen wir dem Käufer an der Kasse 25 % Umsatzsteuer für den Versand. Der Verkäufer müsste in diesem Fall 25 % Umsatzsteuer an seine lokale Steuerbehörde melden, also addieren wir die zusätzlichen 4 % zur Zahlung an den Verkäufer hinzu.
Gewerbliche Verkäufer in der EU (außer Niederlande)
Wenn ein gewerblicher Verkäufer in Italien (USt: Reverse-Charge-Verfahren bzw. Umkehrung der Steuerschuldnerschaft) an einen Käufer in Deutschland verkauft (USt: 19 %), berechnen wir dem Käufer an der Kasse 19 % Umsatzsteuer für den Versand. Dies ist der Betrag, den der Verkäufer der Steuerbehörde melden müsste, also addieren wir diese 19 % zur Zahlung an den Verkäufer hinzu.