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Welche Informationen zur Produktsicherheit muss ich bereitstellen?

Produktsicherheitsverordnung (General Product Safety Regulation – GPSR): Was Sie wissen müssen

Die GPSR, die am 13. Dezember 2024 in Kraft tritt, verlangt von gewerblichen Verkäufern innerhalb der EU die Einhaltung bestimmter Sicherheitsstandards sowie die Bereitstellung detaillierter Produktinformationen. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass sämtliche, sowohl neue als auch gebrauchte Produkte, die an Verbraucher in der EU verkauft werden, sicher sind.

 

Was bedeutet das für Sie?

Die meisten Objekte sind nicht von dieser Regelung betroffen

Die GPSR gilt nicht für:

  • Lebensmittel oder Getränke
  • Kunstwerke, Antiquitäten oder Sammlerstücke mit künstlerischer, historischer oder wissenschaftlicher Bedeutung bzw. Seltenheitswert

Aufgrund dieser Ausnahmen sind die meisten Objekte, die auf Catawiki verkauft werden, nicht von der GPSR betroffen.

Objekte, die von der GPSR betroffen sein können

Einige Objekte können dennoch von der GPSR betroffen sein. Wenn Sie ein gewerblicher Verkäufer sind, der Artikel wie Beleuchtung, Kameras, Audio-Equipment, Spielzeug, Modelleisenbahnen, Uhren oder Mode einreicht, empfehlen wir Ihnen, sich sorgfältig mit der GPSR vertraut zu machen.

Ihre Rolle: 

Als Verkäufer müssen Sie beurteilen, ob die GPSR auf Ihre Objekte zutrifft, und die nötigen Maßnahmen ergreifen, um die Vorgaben zu erfüllen.

 

Welche Informationen müssen Sie bereitstellen?

Wenn Sie feststellen, dass Ihr Objekt von der Regelung betroffen ist, müssen Sie die folgenden Angaben machen:

  1. Herstellerinformation: Name und Kontaktdaten (Postanschrift und E-Mail-Adresse) des Herstellers
  2. Verantwortliche Person in der EU: Für Hersteller ohne EU-Niederlassung müssen die Kontaktdaten der verantwortlichen Person in der EU angegeben werden.
  3. Produktidentifikatoren: Modellnummer, Typ oder andere Produktidentifikatoren
  4. Warnhinweise und Sicherheitsinformationen: Etwaige Warnhinweise, Sicherheitsinformationen oder Anweisungen

 

Wie werden die Sicherheitsinformationen übermittelt?

Fügen Sie im Rahmen der Objekteinreichung die erforderlichen Sicherheitsinformationen auf eine oder beide der folgenden Arten hinzu:

  • Fotos: Laden Sie Fotos hoch, auf denen Etiketten oder Verpackungen mit relevanten Sicherheitsinformationen zu sehen sind.
  • Beschreibung: Fügen Sie in der Objektbeschreibung einen Abschnitt „Sicherheitsinformationen“ hinzu, der alle erforderlichen Angaben enthält.

Stellen Sie außerdem sicher, dass eine ausgedruckte Ausfertigung der Sicherheitsinformationen in dem Paket enthalten ist, das an den Käufer gesendet wird.

 

Wir stehen Ihnen unterstützend zur Seite

Auf dieser Seite finden Sie einen Überblick über die wesentlichen Vorgaben der GPSR, der Ihnen als Vorabinformation dienen soll. Es liegt jedoch in Ihrer Verantwortung, zu beurteilen, inwiefern Ihre Objekte von der GPSR betroffen sind. Falls Sie eine spezifische Beratung zur Einhaltung der in der GPSR ausgeführten Vorschriften benötigen, empfehlen wir die Rücksprache mit Ihrem Rechtsbeistand.

Bei allgemeinen Fragen zu Objekteinreichungen können Sie sich gerne an Ihren zuständigen Experten wenden.

 

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

1. Ich lebe in der EU. Gilt die GPSR für mich?
Ja, wenn Sie ein gewerblicher Verkäufer sind und Ihr Objekt unter die GPSR fällt, müssen Sie deren Anforderungen erfüllen. Beachten Sie jedoch, dass die meisten Objekte auf Catawiki von dieser Regelung ausgenommen sind.

2. Ich lebe außerhalb der EU. Gilt die GPSR trotzdem für mich?
Ja, die GPSR gilt für gewerbliche Verkäufer weltweit, wenn die Objekte von der Regelung betroffen sind und an Verbraucher in der EU verkauft werden.

3. Wo finde ich die erforderlichen Sicherheitsinformationen?
Diese Informationen befinden sich in der Regel auf dem Produkt, der Verpackung oder den beigefügten Unterlagen. Falls diese Informationen fehlen, holen Sie sie bitte direkt beim Hersteller oder Händler ein.

4. Was soll ich tun, wenn mir für gebrauchte Objekte nicht alle erforderlichen Informationen vorliegen?
Wenn Sie glauben, dass ein Objekt von der GPSR betroffen ist, Ihnen aber nicht alle Einzelheiten dazu vorliegen, können Sie Folgendes tun:

  • Stellen Sie in der Beschreibung klar, dass es sich um ein gebrauchtes Objekt handelt und einige Angaben nicht verfügbar sind.
  • Geben Sie alle Sicherheitsinformationen an, die Sie haben.

5. Soll ich bei den Herstellerinformationen den Namen der Fabrik oder die Marke angeben?
Laut GPSR sollten Sie den Namen des Unternehmens oder der Person angeben, die das Produkt unter ihrem Namen, Markennamen oder Logo vermarktet.

 

Die wichtigsten Punkte

  • Ihre Rolle als gewerblicher Verkäufer: Sie müssen überprüfen, ob Ihre Objekte von der GPSR betroffen sind, und gegebenenfalls die erforderlichen Sicherheitsinformationen bereitstellen.
  • Die meisten Objekte sind nicht von der Regelung betroffen: Obwohl viele Objekte, die auf Catawiki verkauft werden, nicht betroffen sind, sollten Sie bei allen Objekten, die von der GPSR betroffen sein können, prüfen, ob dies der Fall ist.
  • Wir sind für Sie da: Unser Kundenservice und Ihre zuständigen Experten helfen Ihnen jederzeit gerne mit der Einreichung weiter.
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