Laut den am 28. Juni 2025 in Kraft getretenen EU-Vorschriften müssen Verkäufer außerhalb der Europäischen Union, die Kulturerbeobjekte an Käufer innerhalb der EU verkaufen, eine Einfuhrgenehmigung oder eine Importerklärung vorlegen.
Wann gelten die Vorschriften?
Einfuhrgenehmigung
Sie benötigen eine Einfuhrgenehmigung für den Verkauf von:
- archäologischen oder monumentalen Objekten,
- die über 250 Jahre alt sind.
Importerklärung
Sie benötigen eine Importerklärung für den Verkauf von:
- anderen Kulturerbeobjekten (z. B. Antiquitäten, Gemälden, Büchern, Manuskripten usw.),
- die über 200 Jahre alt sind
- und für mindestens 18.000 € verkauft werden.
Die vollständige Liste der Objekttypen finden Sie in den Anhängen B und C der Verordnung 2019/880.
Gilt diese Regelung für mich?
Sie sind betroffen, wenn:
- Sie ein außerhalb der EU ansässiger Verkäufer sind und
- Ihr Käufer innerhalb der EU ansässig ist.
Es liegt in Ihrer Verantwortung zu prüfen, ob das von Ihnen verkaufte Objekt unter die in der Verordnung aufgeführten Kategorien fällt.
Was ist mit der Dokumentation?
Die Europäische Kommission stellt Folgendes bereit:
- Vorlagen für die Einfuhrgenehmigung und die Importerklärung
- samt Anleitungen zur digitalen Einreichung dieser Dokumente.
Diese Dokumente müssen Folgendes enthalten:
- Fotos des Objekts und
- weitere Informationen gemäß den in den Vorlagen enthaltenen Angaben.
Der gesamte Prozess wird digital abgewickelt. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission.
Ich bin in der EU ansässig. Gilt diese Regelung für mich?
Wenn Sie ein Käufer in der EU sind und von einem Verkäufer außerhalb der EU kaufen, gilt diese Regelung auch für Sie. Sofern eine Einfuhrgenehmigung erforderlich ist, müssen Sie mit einer Bearbeitungszeit von bis zu 90 Tagen rechnen. Hierdurch kann sich die Lieferung Ihres besonderen Objekts verzögern.
Wenn Sie ein Verkäufer in der EU sind, gilt diese Regelung nicht für Sie. Dennoch müssen Sie gegebenenfalls nationale Kulturerbegesetze beachten. Diese können den Verkauf bestimmter Objekte einschränken oder die Vorlage zusätzlicher Dokumente erfordern. Es liegt in Ihrer Verantwortung, dies zu prüfen.