Wenn Sie auf bestimmte hochpreisige Objekte bieten, können wir Ihre Bank oder Ihr Kreditkarteninstitut veranlassen, einen bestimmten Betrag auf Ihrer Kreditkarte vorübergehend zu blockieren. Dabei handelt es sich nicht um eine Zahlung, Abbuchung oder Belastung – der Betrag wird lediglich vorautorisiert und reserviert. Er wird nur in Anspruch genommen, wenn Sie tatsächlich der Höchstbietende sind.
Erfahren Sie mehr zum Thema Vorautorisierung.
Wann wird eine Vorautorisierung von mir verlangt?
Wenn Sie noch nie einen Kauf auf Catawiki getätigt haben
Wenn in Ihrem Konto wichtige Angaben fehlen
Wenn Sie auf mehrere Objekte gleichzeitig bieten und die Gesamtsumme relativ hoch ist
Wie hoch ist der vorautorisierte Betrag?
Von uns wird ein Teilbetrag Ihres Gebots vorautorisiert – der Maximalbetrag liegt bei 1.000 € (oder dem Gegenwert in Ihrer Währung).
Wenn Sie Ihr Gebot erhöhen, erhöht sich der vorautorisierte Betrag – er überschreitet jedoch nie 1.000 €, unabhängig davon, wie viele aktive Gebote Sie haben.
Was passiert, wenn ich nicht der Höchstbietende bin?
In diesem Fall gibt Ihre Bank oder Ihr Kreditkarteninstitut die Vorautorisierung innerhalb einer Woche nach dem Auktionsende wieder frei. Der genaue Zeitpunkt hängt von Ihrer Bank bzw. Ihrem Kreditkarteninstitut ab.
Was passiert, wenn ich der Höchstbietende bin?
In diesem Fall ziehen wir den vorautorisierten Betrag ein und buchen ihn als bezahlten Teilbetrag Ihrer Rechnung.
Sie bezahlen den Restbetrag über die Seite mit Ihren Bestellungen innerhalb von drei Werktagen.
Was passiert, wenn der Kauf storniert wird?
Wenn der Kauf aus irgendeinem Grund storniert wird, gibt Ihre Bank oder Ihr Kreditkarteninstitut die Vorautorisierung innerhalb von zehn Tagen nach dem Auktionsende wieder frei.
Was passiert mit dem vorautorisierten Betrag, wenn ich der Höchstbietende bin und nicht fristgerecht zahle?
Der Kauf wird wegen Nichtzahlung storniert und Sie werden benachrichtigt. Da Sie das Objekt ersteigert haben, müssen Sie trotz Stornierung die Käuferschutzgebühr bezahlen. Wir können Ihnen den für Ihr Gebot vorautorisierten Betrag erst erstatten, wenn die Käuferschutzgebühr beglichen ist.
Bitte setzen Sie sich nach Zahlung der Käuferschutzgebühr mit unserem Kundenservice in Verbindung, damit der für Ihr Gebot vorautorisierte Betrag freigegeben und an Sie zurückerstattet werden kann. Bitte beachten Sie, dass die Rückerstattung erst erfolgt, nachdem Sie die Käuferschutzgebühr beglichen und unseren Kundenservice entsprechend informiert haben.