Versand und Zustellung
Was benötige ich für die Einfuhr meines Objekts in die EU?

Wenn Sie sich in der EU befinden, muss Ihre Bestellung verzollt werden, wenn sich das Land, aus dem der Verkäufer versendet: 

Erfahren Sie mehr über die Regeln und Verfahren für Käufer aus der EU.

Die Zollbehörden in der EU benötigen in der Regel eine Handelsrechnung, da die Zollgebühr in den meisten Fällen einen bestimmten Prozentsatz des Transaktionswerts ausmacht. 

Der Verkäufer muss eine Handelsrechnung für die Zollbehörden erstellen. Die Handelsrechnung ist nicht zwingend identisch mit einer Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer, und die in der Handelsrechnung erforderlichen Informationen unterscheiden sich je nach Land. Folgende Angaben sollten jedoch immer enthalten sein:

  • Name des Verkäufers und des Käufers
  • Beschreibung, Größe, Gewicht des Objekts/der Objekte
  • Anzahl der Objekte (wenn es mehrere sind)
  • Versandmethode
  • Wert der Bestellung

Sie können den Verkäufer direkt um eine Rechnung bitten, falls diese für den Zoll benötigt wird. Sie können auch mehr darüber erfahren, wo Sie Ihre Verkaufsbestätigungen finden.

In einigen Fällen fordern die Zollbehörden möglicherweise auch Ihre Ausweisnummer an. Beispielsweise, wenn Sie auf den Kanarischen Inseln oder in der Schweiz leben.


Was tun bei Lieferverzögerungen?

In der Regel dauert der Versand von Bestellungen, die verzollt werden müssen, länger. Wenn seit dem voraussichtlichen Liefertermin, der auf der Seite mit Ihren Bestellungen angegeben ist, fünf Tage vergangen sind und Ihre Bestellung noch immer nicht zugestellt wurde, senden wir Ihnen eine entsprechende E-Mail oder Benachrichtigung. 

Zu diesem Zeitpunkt sollten Sie uns unbedingt darüber informieren, dass Sie die Bestellung nicht erhalten haben, damit wir die Auszahlung des Verkäufers aussetzen und die Angelegenheit überprüfen können.

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