Versand und Zustellung
Wer übernimmt die Versandkosten?

Sie als Käufer sind für die Zahlung der Versandkosten verantwortlich. Sobald Sie den Zuschlag für ein Objekt erhalten haben, müssen Sie die Versandkosten zusammen mit dem Endgebot und der Käuferschutzgebühr bezahlen. Der Verkäufer muss die Versandkosten für alle unterstützten Länder festlegen, wenn er ein Objekt zum Verkauf einreicht.

Bitte beachten Sie, das bei Objekten, die versendet werden, eine getrennte Zahlung der Versandkosten und des Höchstgebots nicht möglich ist. 

Falls Sie beim Bezahlvorgang versehentlich die Option „Abholung“ gewählt haben, können Sie immer noch den Versand direkt mit dem Verkäufer vereinbaren (sofern für das Objekt auch eine Versandoption angeboten wird). Bitte kontaktieren Sie den Verkäufer, um den Versand zu organisieren. In diesem Fall müssen die Versandkosten direkt an den Verkäufer gezahlt werden.

Hinweis: wenn der Verkäufer auf der Objektseite keine Versandoption angegeben hat, können wir nicht garantieren, dass das Objekt versendet werden kann. Bei manchen Objekten wird nur die Abholung angeboten und  der Verkäufer entscheidet über den etwaigen Versand. 

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