Wir wählen sorgfältig originale archäologische Objekte aus, um hohe Qualitäts- und Rechtsstandards einzuhalten. Wir akzeptieren nur authentische Artefakte, die strengen Kulturerbe-Vorschriften entsprechen und einen Mindestwert von 100 € haben. Unsere Experten überprüfen die Herkunft und den Zustand, um sicherzustellen, dass Bieter einzigartige, historisch bedeutende Objekte finden.
Folgen Sie diesen Richtlinien, um Ihre Chancen auf einen erfolgreichen Verkauf zu maximieren.
Was wir akzeptieren
Wir suchen nach echten Artefakten oder korrekt beschriebenen Repliken, die seriöse Sammler ansprechen. Um akzeptiert zu werden, muss Ihr Objekt:
- Sammelwürdige und dekorative originale archäologische Objekte sein, einschließlich vollständiger und fragmentarischer von Menschenhand geschaffener Gegenstände, Strukturen und antiker Grabstätten
- Aus jeglicher kultureller Herkunft stammen (z. B. Prähistorisch, Römisch, Ägyptisch, Griechisch, Naher & Mittlerer Osten, Präkolumbisch, Mittelalter) und vor folgendem Datum datiert sein:
- 1200 n. Chr. (asiatische Herkunft)
- 1500 n. Chr. (alle anderen kulturellen Ursprünge)
- In ausstellungswürdigem Zustand oder professionell restauriert sein und das ursprüngliche Erscheinungsbild bewahren
- Aus Ländern stammen, die folgende Anforderungen erfüllen:
- die UNESCO-Konvention von 1970
- Export- und Kulturerbegesetze des Herkunftslandes und des Standorts des Verkäufers
- nationale Lizenzanforderungen (z. B. Frankreich, Italien, Deutschland verlangen stets Exportlizenzen)
- Den erwarteten Mindestwert von 100 € erfüllen
(Sie können Objekte in einer Einreichung kombinieren, um diese Schwelle zu erreichen*) - Von detaillierten Herkunftsinformationen begleitet sein, die folgende Punkte enthalten:
-
Kultur
- Geben Sie die kulturelle Herkunft an (z. B. Asiatisch, Europäisch, Andere)
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Jahrhundert / Zeitraum
- Geben Sie die Periode oder den Datumsbereich an (z. B. 1600–1850 n. Chr.)
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Erworben von
- Geben Sie an, woher das Objekt stammt (z. B. Antiquitätenmarkt, Privatsammlung)
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Jahr des Erwerbs
- Nennen Sie das Jahr, in dem Sie das Objekt erworben haben
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Land des Erwerbs
- Geben Sie das Land an, in dem das Objekt erworben wurde
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Vorbesitzer – Erworben von
- Geben Sie an, woher der Vorbesitzer das Objekt erhalten hat
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Vorbesitzer – Jahr des Erwerbs
- Nennen Sie das Jahr, in dem der Vorbesitzer das Objekt erworben hat
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Vorbesitzer – Land des Erwerbs
- Geben Sie das Land an, in dem der Vorbesitzer das Objekt erworben hat
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Rechtliche Überprüfung
- Bestätigen Sie, dass das Objekt legal erworben wurde und dass Sie berechtigt sind, es zu verkaufen (Ja / Nein)
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Motiv / Darstellung (optional)
- Beschreiben Sie das Motiv oder die dargestellte Figur, falls zutreffend (z. B. Anu, Aya, Geb)
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Material (optional)
- Geben Sie das/die verwendete(n) Material(en) an (z. B. Eisen)
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Zustand
- Beschreiben Sie den Zustand des Objekts (z. B. ausgezeichnet, gut, akzeptabel)
Für Verkäufer außerhalb Europas oder der EU: Bitte verwenden Sie folgendes Dokument:
-

Hinweis: Einige Artefakte werden nur als Teil von Gruppeneinreichungen akzeptiert:
- Häufige Silber-/Goldfragmente, Feuersteinwerkzeuge, Bronze-/Eisenspitzen, einfache Fibeln oder Ringe, wenn sie in ausreichender Menge angeboten werden (z. B. 10+, 50+ je nach Typ)
- Einfache oder häufig beschädigte Objekte (z. B. Ringe, Armbänder), die in kommerziellen Sets angeboten werden
Was Ihre Chancen auf einen Verkauf erhöht:
- Klare rechtliche Herkunft, unterstützt durch Dokumente oder Erklärungen
- Hochwertige und gut erhaltene Stücke (intakt oder professionell restauriert)
- Objekte mit Museum-, Sammlungs- oder Literaturverweisen
📌 Beispiele akzeptierter Objekte:


Was wir nicht akzeptieren
Um unsere Auktionen hochwertig und vertrauenswürdig zu halten, akzeptieren wir nicht:
- Objekte aus menschlichen Überresten
- Kürzlich exportierte Objekte aus Herkunftsländern ohne ordnungsgemäße Dokumentation
- Zu kleine oder unbedeutende Fragmente, es sei denn, sie werden als Teil eines Gruppengegenstands eingereicht
- Gemischte Einreichungen von nicht zusammenhängenden archäologischen Trümmern
- Unprofessionell restaurierte, veränderte oder aus nicht passenden Fragmenten zusammengesetzte Objekte
- Stark erodierte oder stilistisch nicht identifizierbare Objekte
- Objekte, die gesetzliche Einfuhr-/Ausfuhrbedingungen oder Kulturschutzgesetze nicht erfüllen
Hinweis: Catawiki wird verdächtige, illegal beschaffte Gegenstände der niederländischen Kulturerbeinspektion melden.
📌 Beispiele abgelehnter Objekte:

Vorbereitung Ihrer Einreichung
1. Füllen Sie alle Details aus und schreiben Sie eine klare Beschreibung
Wenn Sie ein Objekt einreichen, sehen Sie Felder, die Sie anleiten, die richtigen Informationen anzugeben, wie Objekttyp, Anzahl der Objekte, Kultur, Material, Jahrhundert/Zeitraum, Herkunftsland, Zustand, Maße (cm), erforderliche Exportlizenz usw. Diese Felder sorgen dafür, dass Ihr Angebot klar, durchsuchbar und für Bieter leicht verständlich ist.
Bitte verwenden Sie auch das Feld für die Objektbeschreibung, um Folgendes mitzuteilen:
- Einzigartige Merkmale oder bemerkenswerte Geschichte des Objekts
- Was enthalten/nicht enthalten ist
- Ob das Objekt Mängel aufweist
- Herkunftsangaben mit Besitzgeschichte, Erwerbsland und Dokumentation
- Fügen Sie diesen Satz in Ihre Objektbeschreibung ein: „Der Anbieter garantiert, dass er dieses Los auf legale Weise erworben hat. Der Verkäufer garantiert, dass er berechtigt ist, dieses Los zu verkaufen/auszuführen und wird alle erforderlichen Genehmigungen einholen.“
Tipp: Je mehr Details Sie angeben, desto leichter können Bieter den Wert Ihres Objekts verstehen – und desto wahrscheinlicher ist ein Verkauf.
📌 Beispiel für eine in die Objektbeschreibung aufzunehmende Erklärung:
Herkunft: Vom aktuellen Eigentümer 2015 in Frankreich von J.L. (Privatsammlung) erworben. Zuvor im Besitz von M.C. (UK), gesammelt in den 1950er Jahren.
Der Verkäufer wurde von Catawiki über Dokumentationsanforderungen informiert und garantiert Folgendes:
- Das Objekt wurde legal erworben,
- Der Verkäufer hat das Recht, das Objekt zu verkaufen und/oder auszuführen, je nach Fall,
- Der Verkäufer wird die notwendigen Herkunftsinformationen bereitstellen und erforderliche Dokumente und Genehmigungen/Lizenzen gemäß den lokalen Gesetzen einholen,
- Der Verkäufer wird den Käufer über Verzögerungen bei der Erlangung von Genehmigungen/Lizenzen informieren.
Mit der Abgabe eines Gebots erkennen Sie an, dass je nach Ihrem Wohnsitzland Einfuhrdokumente erforderlich sein können und dass die Erlangung von Genehmigungen/Lizenzen zu Verzögerungen bei der Lieferung Ihres Objekts führen kann.
2. Gute Fotos sind wichtig
Fotos sind das Erste, was Bieter sehen – machen Sie sie also aussagekräftig! Wir empfehlen, 8 hochwertige Bilder einzufügen, die den Zustand und die Details Ihres Objekts klar zeigen. Dies hilft den Bietern, fundierte Entscheidungen zu treffen und erhöht Ihre Chancen auf einen erfolgreichen Verkauf.
Ihre Fotos sollten Folgendes enthalten:
Für alle Einreichungen:
- Alle Seiten: Vorderseite, Rückseite, oben, unten, Seiten
- Nahaufnahmen von dekorativen Details, Inschriften, Rissen, Reparaturen, Restaurationslinien
- Materialoberfläche und Patina
- Dokumente und Herkunftspapiere (falls zutreffend)
Für Gruppeneinreichungen:
- Gruppenfotos und Einzelaufnahmen
Tipp: Stellen Sie sicher, dass die Fotos nichts anderes als das/die Objekt(e) zeigen, das/die Sie versteigern möchten. Vermeiden Sie Fotos mit Personen, Selfies oder Screenshots. Verwenden Sie einen neutralen Hintergrund (weiß oder schwarz), vermeiden Sie Bilder von geringer Qualität oder Stockfotos und streben Sie natürliches Licht an. Hier finden Sie weitere Tipps für professionelle Fotos.
📌 Beispiele für gute vs. schlechte Fotos:

3. Zusätzlicher Nachweis von Authentizität, Herkunft und rechtlicher Konformität
Wir legen besonderen Wert darauf, die Authentizität und rechtliche Konformität archäologischer Objekte sicherzustellen, um Bieter zu schützen und einen vertrauenswürdigen Marktplatz zu gewährleisten.
Sie können aufgefordert werden, Folgendes bereitzustellen:
✔ Vollständige und ausgefüllte Informationen zur Herkunft (rechtlicher Ursprung) des Objekts oder Kunstwerks
✔ Zusätzliche unterstützende Dokumente, sofern verfügbar (z. B. Rechnung, Händlerzertifikat, frühere Auktionsliste)
✔ Relevante nationale Lizenzanforderungen
Für präkolumbianische Objekte:
✔ Sie müssen entweder eine Exportlizenz, Rechnung oder einen Nachweis erbringen, dass das Objekt vor dem Beitritt des Landes zur UNESCO-Konvention gesammelt wurde.
Für Goldschmuck:
Wir benötigen einen Röntgenfluoreszenztest (XRF-Test), um dieses Goldstück zu genehmigen, damit wir sicher sind, dass es authentisch ist. Ohne diesen Test können wir es nur für unsere Auktion für Replikatschmuck akzeptieren, korrekt als REPLIKA im Titel beschrieben.
Für Objekte mit hohem Wert (ab 10.000 €):
✔ Ein Art Loss Register-Zertifikat kann erforderlich sein, um zu bestätigen, dass das Objekt nicht als verloren, gestohlen, umstritten oder gefälscht registriert ist. Sie können dies über www.artloss.com anfordern.
Für Verkäufer außerhalb der EU:
✔ Falls erforderlich, müssen Sie/der Verkäufer entweder eine Exportlizenz oder eine Importeurserklärung gemäß den aktuellen EU-Importvorschriften für Kulturerbe vorlegen.
Anforderungen für Import & Export von Kulturobjekten
Der Verkauf archäologischer Objekte bringt rechtliche Verpflichtungen mit sich. Verkäufer müssen sicherstellen, dass alle Gegenstände rechtmäßig beschafft und legal über Grenzen hinweg übertragbar sind.
Als Verkäufer sind Sie verantwortlich für:
- Die Bestätigung, ob Sie berechtigt sind, den Artikel aus Ihrem Land zu verkaufen/auszuführen
- Die Überprüfung, ob der Artikel vom Land des Käufers importiert werden darf
- Die Beantragung aller erforderlichen Exportlizenzen
- Die Weitergabe des Status von Lizenzen oder Versandbeschränkungen an den Käufer
📌 Erinnerung: Viele EU-Länder (Frankreich, Deutschland, Italien, Spanien) verlangen eine Exportlizenz für alle Kulturgüter, auch beim Versand innerhalb der EU.
Versandtipps:
- Fügen Sie der Sendung stets Herkunftsdokumente bei
- Geben Sie eine klare und genaue Beschreibung des Objekts und seiner Herkunft an
- Versenden Sie ein Objekt niemals, bevor alle erforderlichen Genehmigungen oder Freigaben vorliegen
Internationaler Rechtsrahmen für den Handel mit Antiquitäten
Catawiki hält sich an strenge Kulturschutzgesetze, darunter:
- Die UNESCO-Konvention von 1970 zum Verbot des illegalen Ein- und Ausfuhrs von Kulturgütern
- Die Haager Konvention (1954) und ihre Protokolle
- EU-Richtlinien und Verordnungen bezüglich Export und Rückgabe rechtswidrig entfernter Gegenstände
- Die ICOM-Rotlisten für gefährdete Kulturgüter aus Konfliktgebieten (z. B. Syrien, Irak)
- Die Washingtoner Prinzipien und die Terezín-Erklärung für während der NS-Zeit geraubte Kunst
Wichtige Einschränkungen:
- Kulturobjekte aus Irak müssen nachweisen, dass sie vor dem 6. August 1990 exportiert wurden
- Kulturobjekte aus Syrien müssen nachweisen, dass sie vor dem 15. März 2011 exportiert wurden
Objekte, die diese Anforderungen nicht erfüllen, werden abgelehnt. Wenn wir den Verdacht haben, dass ein Gegenstand illegal beschafft wurde, wird dies der Niederländischen Kulturerbeinspektion gemeldet.
Weder die Plattform noch ihre Experten haften für die Genauigkeit, Rechtmäßigkeit oder Authentizität der Objekte, Kunstwerke oder bereitgestellten Dokumente und Erklärungen.
Der Verkäufer haftet für die Genauigkeit, Rechtmäßigkeit oder Authentizität der Objekte, Kunstwerke oder bereitgestellten Dokumente und Erklärungen.
Die Annahme des Objekts auf der Plattform bedeutet keine rechtliche Validierung seiner Einfuhr oder Authentifizierung.
Der Käufer ist dafür verantwortlich, die Zollgesetze seines Landes einzuhalten.
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Der Verkauf bei uns ist kostenlos – eine Provision wird nur erhoben, wenn Ihr Objekt verkauft wird.
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