Kaiser Wilhelm II / Generalleutnant Hans von Gontard (1861-1931) - Eigenhändige Postkarte Hofmarschall im Namen v Kaiser Wilhelm II aus dem Exil in Amerongen - 1919
Nr. 83227785
Graf Christian Ernst zu Stolberg-Wernigerode (1691-1771) - Eigenhändig signiertes Schreiben (Fragment) des Grafen - 1820
Nr. 83227785
Graf Christian Ernst zu Stolberg-Wernigerode (1691-1771) - Eigenhändig signiertes Schreiben (Fragment) des Grafen - 1820
Handschriftlicher (Trauer-) Brief (Fragment) mit der originalen Unterschrift des Grafen Christian Ernst zu Stolberg-Wernigerode (1691-1771)
Datiert Wernigerode, den 10. Dezember 1762.
Graf Christian Ernst zu Stolberg-Wernigerode (* 2. April 1691 in Gedern; † 25. Oktober 1771 in Wernigerode) regierte von 1710 bis 1771 über die seit 1714 unter unmittelbarer Oberhoheit Brandenburg-Preußens stehende Grafschaft Wernigerode im Harz.
Christian Ernst ist das 10. Kind der zweiten Ehe des Grafen Ludwig Christian zu Stolberg. Seine Mutter war die Herzogin Christine zu Mecklenburg, Tochter von Gustav Adolf von Mecklenburg-Güstrow. Friedrich Carl zu Stolberg-Gedern war ein jüngerer Bruder.
Christine zu Stolberg, geb. Herzogin zu Mecklenburg, die Mutter des Grafen, die für ihn 1710–1713 vormundschaftlich die Regierung führte
Gemäß dem väterlichen Testament vom 23. Januar 1699 erhielt er nach dessen Tod die Grafschaft Wernigerode, über die bislang sein Onkel Graf Ernst zu Stolberg regierte, den Hohnsteinschen Forst südlich von Benneckenstein und die Ansprüche auf das verpfändete Amt Elbingerode (Harz). Nach dem Tod des Vaters 1710 trat er unter Vormundschaft seiner Mutter das Erbe an und nannte sich fortan Graf zu Stolberg-Wernigerode. Er verlegte den Regierungssitz von Ilsenburg zurück nach Wernigerode, dessen Schloss er renovieren und baulich erweitern ließ.
1714 musste Graf Christian Ernst zu Stolberg-Wernigerode in einem Rezess die Oberhoheit Brandenburg-Preußens über die Grafschaft Wernigerode anerkennen.
Am 21. Mai 1738 erließ er eine Primogeniturordnung, die die Erbfolge nur in männlicher Linie vorsah und damit künftige Teilungen der Grafschaft Wernigerode untersagte. Durch Ableben seines Bruders Heinrich August erbte er 1748 die fränkische Herrschaft Schwarza.
Christian Ernst war Ritter des königlich-preußischen Schwarzen Adlerordens und des königlichen-dänischen Ordens de l’union parfaite. Von 1735 bis 1745 leistete er als Geheimer Rat seinem Cousin, dem König Christian VI. von Dänemark hilfreiche Dienste.
Mit Rücksicht auf seinen königlichen preußischen Oberlehnsherrn lehnte er jedoch die Annahme des dänischen Elefanten-Ordens ab und ebenso 1742 die auch für ihn und seine Linie ausgesprochene Verleihung der Reichsfürstenwürde, die deshalb in ihrer Ausführung auf Stolberg-Gedern beschränkt blieb. Dem König Friedrich Wilhelm I. erwies er alle möglichen Aufmerksamkeiten, die stets dankbar erwidert wurden. Besonders ist hierbei die Besorgung großer Leute für das Heer des Königs hervorzuheben. Es wurden dadurch zuweilen wichtige Zwecke erreicht, wie die Herstellung freundlicher Verhältnisse zu Ständen des Reichs oder zur Krone Dänemark. Auch versah er den König fleißig mit Nachrichten aus Dänemark, Mecklenburg und Wernigerode und machte ihn auf neue, besonders militärische Einrichtungen und Erfindungen aufmerksam. Seinerseits war der König seinem aufrichtig geschätzten Vasallen sehr gewogen und erklärte, dass er des Grafen Vorstellungen allemal so weit als möglich berücksichtige.
#C180
Provenienz: Aus einer unberührten alten Autographensammlung, die ca. in den Jahren 1900 bis 1930 angelegt wurde.
Zustand:
guter Zustand, sieht man von der Fragmentierung des Briefes ab.
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