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Albert Kriegel, Moritz Kriegel, Emil Herrmann und Eduard Osenbrüggen - Corpus Juris civilis - 1861
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Albert Kriegel, Moritz Kriegel, Emil Herrmann und Eduard Osenbrüggen - Corpus Juris civilis - 1861

Das Corpus Iuris Civilis (C.I.C.) ist eine spätantike Gesetzessammlung, die auf Anordnung des oströmischen Kaisers Justinian I. zwischen den Jahren 528 und 534 n. Chr. zusammengestellt wurde. Es besteht aus mehreren Teilen, darunter der Digesten (Digesta), die inhaltlich eine Sammlung von Rechtskommentaren und -meinungen darstellen. Die Digesten sind in 50 Bücher unterteilt, die sich mit verschiedenen Rechtsfragen befassen. Jedes Buch behandelt ein spezifisches Thema, und die Bücher 21 bis 27 befassen sich mit dem Erbrecht. Die Digesten sind von großer Bedeutung für das Verständnis des römischen Rechts und haben die Rechtsentwicklung in Europa nachhaltig beeinflusst. Sie wurden von einer Gruppe von Juristen und Gelehrten übersetzt und herausgegeben, um den Text für die Nachwelt zugänglich zu machen. Die Übersetzung des Corpus Iuris Civilis ins Deutsche schreitet zwar voran, aber es ist ein umfangreiches Werk, das Zeit und Sorgfalt erfordert. Das Corpus Iuris Civilis (C.I.C.) ist eine spätantike Gesetzessammlung, die auf Anordnung des oströmischen Kaisers Justinian I. zwischen den Jahren 528 und 534 n. Chr. zusammengestellt wurde. Es besteht aus mehreren Teilen, darunter der Digesten (Digesta), die inhaltlich eine Sammlung von Rechtskommentaren und -meinungen darstellen. Die Digesten sind in 50 Bücher unterteilt, die sich mit verschiedenen Rechtsfragen befassen. Jedes Buch behandelt ein spezifisches Thema, und die Bücher 21 bis 27 befassen sich mit dem Erbrecht. Diese sehr gut erhaltene Ausgabe des Corpus Iuris Civilis wurde von Albert Kriegel, Moritz Kriegel, Emil Herrmann und Eduard Osenbrüggen herausgegeben. Hierzu sind einige Details zu dieser Ausgabe: Titel: Corpus juris civilis recognoverunt brevibusque adnotationibus criticis instructum ediderunt. Herausgeber: Albert Kriegel (1804–1834) Moritz Kriegel (1805–1839) Emil Herrmann (1812–1885) Eduard Osenbrüggen (1809–1879) Veröffentlichungsjahr: 1861 Verlag: Sumtibus Baumgaertneri, Lipsiae (Leipzig) Diese Ausgabe ist in drei Bänden erschienen, von denen der erste Band den Titel “Opus uno volumine absolutum” trägt. Die weiteren Bände sind von Aemilius Herrmann und Eduard Osenbrüggen bearbeitet worden. Der Inhalt umfasst verschiedene Teile des römischen Rechts, darunter die Digesten, den Codicem, die Institutiones und weitere Rechtstexte. Band 1: Enthält die Institutiones und die Digesta. Band 2: Enthält den Codex. Band 3: Enthält die Novellae. Die Herausgeber haben das Werk mit kritischen Anmerkungen versehen und es für den Gebrauch von Jurastudenten und Fachleuten vorbereitet

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Das Corpus Iuris Civilis (C.I.C.) ist eine spätantike Gesetzessammlung, die auf Anordnung des oströmischen Kaisers Justinian I. zwischen den Jahren 528 und 534 n. Chr. zusammengestellt wurde. Es besteht aus mehreren Teilen, darunter der Digesten (Digesta), die inhaltlich eine Sammlung von Rechtskommentaren und -meinungen darstellen. Die Digesten sind in 50 Bücher unterteilt, die sich mit verschiedenen Rechtsfragen befassen. Jedes Buch behandelt ein spezifisches Thema, und die Bücher 21 bis 27 befassen sich mit dem Erbrecht.
Die Digesten sind von großer Bedeutung für das Verständnis des römischen Rechts und haben die Rechtsentwicklung in Europa nachhaltig beeinflusst. Sie wurden von einer Gruppe von Juristen und Gelehrten übersetzt und herausgegeben, um den Text für die Nachwelt zugänglich zu machen.
Die Übersetzung des Corpus Iuris Civilis ins Deutsche schreitet zwar voran, aber es ist ein umfangreiches Werk, das Zeit und Sorgfalt erfordert.
Das Corpus Iuris Civilis (C.I.C.) ist eine spätantike Gesetzessammlung, die auf Anordnung des oströmischen Kaisers Justinian I. zwischen den Jahren 528 und 534 n. Chr. zusammengestellt wurde. Es besteht aus mehreren Teilen, darunter der Digesten (Digesta), die inhaltlich eine Sammlung von Rechtskommentaren und -meinungen darstellen. Die Digesten sind in 50 Bücher unterteilt, die sich mit verschiedenen Rechtsfragen befassen. Jedes Buch behandelt ein spezifisches Thema, und die Bücher 21 bis 27 befassen sich mit dem Erbrecht.

Diese sehr gut erhaltene Ausgabe des Corpus Iuris Civilis wurde von Albert Kriegel, Moritz Kriegel, Emil Herrmann und Eduard Osenbrüggen herausgegeben. Hierzu sind einige Details zu dieser Ausgabe:

Titel: Corpus juris civilis recognoverunt brevibusque adnotationibus criticis instructum ediderunt.
Herausgeber:
Albert Kriegel (1804–1834)
Moritz Kriegel (1805–1839)
Emil Herrmann (1812–1885)
Eduard Osenbrüggen (1809–1879)
Veröffentlichungsjahr: 1861
Verlag: Sumtibus Baumgaertneri, Lipsiae (Leipzig)
Diese Ausgabe ist in drei Bänden erschienen, von denen der erste Band den Titel “Opus uno volumine absolutum” trägt. Die weiteren Bände sind von Aemilius Herrmann und Eduard Osenbrüggen bearbeitet worden. Der Inhalt umfasst verschiedene Teile des römischen Rechts, darunter die Digesten, den Codicem, die Institutiones und weitere Rechtstexte.
Band 1: Enthält die Institutiones und die Digesta.
Band 2: Enthält den Codex.
Band 3: Enthält die Novellae.
Die Herausgeber haben das Werk mit kritischen Anmerkungen versehen und es für den Gebrauch von Jurastudenten und Fachleuten vorbereitet

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