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Friedrich Leopold von Kircheisen (1749-1825) - Eigenhändig signiertes Schreiben des preussischen Justizministers an den Justiz-Kommissarius - 1817
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Friedrich Leopold von Kircheisen (1749-1825) - Eigenhändig signiertes Schreiben des preussischen Justizministers an den Justiz-Kommissarius - 1817

Schreiben des preussischen Justizministers, Friedrich Leopold von Kircheisen, an den Justiz-Kommissarius Gottfried Ferdinand Herrmann in Spremberg (Niederlausitz), eigenhändig signiert und datiert Berlin, 3. Juni 1817. Doppelblatt mit Wasserzeichen und ausgeschnittenem Siegel, nebst Adresse und Poststempel (Berlin, 7. Juni). Auf den Innenseiten des Doppelblattes Anmerkungen des Empfängers. Dazu Doppelblatt mit dem handschriftlichen Entwurfschreibens des Herrnn Hermann an das Justizministeriums vom 19. Mai 1817. Friedrich Leopold von Kircheisen (* 28. Juni 1749 in Berlin; † 18. März 1825 in Berlin) war ein preußischer Jurist und Staatsminister. Friedrich Leopold von Kircheisen war der Sohn des Stadtpräsidenten und Polizeidirektors in Berlin Karl David Kircheisen und der Friederike Henriette, geb. von Lauer. Im Jahr 1773, mit 23 Jahren, wurde er zum Kammergerichtsrat, 1777 zum Oberrevisionsrat ernannt. Im Jahr 1787 wurde Kircheisen zum Direktor des Instruktionssenats ernannt. Seit 1795 war er Vizepräsident des Kammergerichts. Kircheisen arbeitete am allgemeinen Landrecht mit. Zentral war aber die Tätigkeit im Bereich der Kriminaljustiz. Das Amt eines Berliner Stadtpräsidenten und Polizeichefs in der Nachfolge seines Vaters lehnte er 1792 ab. 1795 lernte Kircheisen im Karlsbad Johann Wolfgang von Goethe kennen. Kircheisen organisierte seit 1795 das Justizwesen in Fürstentümern Ansbach und Bayreuth neu im Auftrag von Karl August von Hardenberg. Im Jahr 1798 wurde Kircheisen geadelt. Außerdem erhielt er die Doktorwürde der Universität Halle. Im Jahr 1809 wurde Kircheisen zum Präsidenten des Kammergerichts ernannt. In der Staatsregierung Hardenberg war Kircheisen in der Zeit der preußischen Reformen von 1810 bis 1825 Justizminister in Preußen. Als dienstältester Minister leitete Kircheisen bis 1817 während der häufigen Abwesenheit Hardenbergs die Sitzungen des obersten Regierungsgremiums. In den letzten Jahren stimmten Kircheisens Positionen nicht immer mit denen Hardenbergs überein. Während Kircheisen etwa eine rasche Rechtsangleichung der neuen Provinzen im Rheinland und Westfalen forderte, sah der Staatskanzler dies nicht so. Durch die Errichtung eines eigenen Ministeriums für Gesetzesrevision im Jahr 1817 unter Carl Friedrich von Beyme wurde Kircheisen die Verantwortung in diesem wichtigen Bereich der Justizpolitik entzogen. Ähnliche Gegensätze gab es hinsichtlich der Neuordnung des Hypothekenwesens in den neuen ehemals sächsischen Gebieten im Jahr 1819. Auch dort gingen die Reformvorschläge Kircheisens weiter als die der übrigen Staatsregierung. Kircheisen war zwar seit 1817 Mitglied des Staatsrates, saß aber nicht in der für das Justizwesen zuständigen Justizabteilung. Im Jahr 1824 widersprach Kircheisen der Mehrheit des Staatsministeriums in der Frage, ob den pazifistisch eingestellten Mennoniten bei Verweigerung des Kriegsdienstes die Staatsbürgerschaft entzogen werden sollte. Für ihn bedeutete die „Nötigung zum Kriegsdienst“ einen „Gewissenszwang.“ Auch für soziale Belange zeigte sich Kircheisen aufgeschlossen. Er war Vorsteher des Berliner Bürgerrettungs-Instituts. Ein anlässlich des 50-jährigen Dienstjubiläums am 30. Juni 1821 errichteter Stiftungsfonds wandte diesem erhebliche Summen zur Unterstützung älterer bedürftiger Berliner zu. Außerdem war von Kircheisen Mitglied der Armenspeisungs-Anstalt. Er ließ Volksküchen einrichten, in denen für einen Groschen oder gegen an Bedürftige verschenkte Gutscheine Suppenportionen verteilt wurden. Friedrich Leopold von Kircheisen starb 1825 im Alter von 75 Jahren in Berlin. #C184 Zustand: guter Zustand Sehen Sie sich die Bilder an! Wir garantieren die Originalät !

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Friedrich Leopold von Kircheisen (1749-1825) - Eigenhändig signiertes Schreiben des preussischen Justizministers an den Justiz-Kommissarius - 1817

Friedrich Leopold von Kircheisen (1749-1825) - Eigenhändig signiertes Schreiben des preussischen Justizministers an den Justiz-Kommissarius - 1817

Schreiben des preussischen Justizministers, Friedrich Leopold von Kircheisen, an den Justiz-Kommissarius Gottfried Ferdinand Herrmann in Spremberg (Niederlausitz), eigenhändig signiert und datiert Berlin, 3. Juni 1817.
Doppelblatt mit Wasserzeichen und ausgeschnittenem Siegel, nebst Adresse und Poststempel (Berlin, 7. Juni).
Auf den Innenseiten des Doppelblattes Anmerkungen des Empfängers.
Dazu Doppelblatt mit dem handschriftlichen Entwurfschreibens des Herrnn Hermann an das Justizministeriums vom 19. Mai 1817.

Friedrich Leopold von Kircheisen (* 28. Juni 1749 in Berlin; † 18. März 1825 in Berlin) war ein preußischer Jurist und Staatsminister.

Friedrich Leopold von Kircheisen war der Sohn des Stadtpräsidenten und Polizeidirektors in Berlin Karl David Kircheisen und der Friederike Henriette, geb. von Lauer.

Im Jahr 1773, mit 23 Jahren, wurde er zum Kammergerichtsrat, 1777 zum Oberrevisionsrat ernannt. Im Jahr 1787 wurde Kircheisen zum Direktor des Instruktionssenats ernannt. Seit 1795 war er Vizepräsident des Kammergerichts. Kircheisen arbeitete am allgemeinen Landrecht mit. Zentral war aber die Tätigkeit im Bereich der Kriminaljustiz. Das Amt eines Berliner Stadtpräsidenten und Polizeichefs in der Nachfolge seines Vaters lehnte er 1792 ab.
1795 lernte Kircheisen im Karlsbad Johann Wolfgang von Goethe kennen.
Kircheisen organisierte seit 1795 das Justizwesen in Fürstentümern Ansbach und Bayreuth neu im Auftrag von Karl August von Hardenberg. Im Jahr 1798 wurde Kircheisen geadelt. Außerdem erhielt er die Doktorwürde der Universität Halle. Im Jahr 1809 wurde Kircheisen zum Präsidenten des Kammergerichts ernannt.

In der Staatsregierung Hardenberg war Kircheisen in der Zeit der preußischen Reformen von 1810 bis 1825 Justizminister in Preußen. Als dienstältester Minister leitete Kircheisen bis 1817 während der häufigen Abwesenheit Hardenbergs die Sitzungen des obersten Regierungsgremiums.

In den letzten Jahren stimmten Kircheisens Positionen nicht immer mit denen Hardenbergs überein. Während Kircheisen etwa eine rasche Rechtsangleichung der neuen Provinzen im Rheinland und Westfalen forderte, sah der Staatskanzler dies nicht so. Durch die Errichtung eines eigenen Ministeriums für Gesetzesrevision im Jahr 1817 unter Carl Friedrich von Beyme wurde Kircheisen die Verantwortung in diesem wichtigen Bereich der Justizpolitik entzogen. Ähnliche Gegensätze gab es hinsichtlich der Neuordnung des Hypothekenwesens in den neuen ehemals sächsischen Gebieten im Jahr 1819. Auch dort gingen die Reformvorschläge Kircheisens weiter als die der übrigen Staatsregierung.

Kircheisen war zwar seit 1817 Mitglied des Staatsrates, saß aber nicht in der für das Justizwesen zuständigen Justizabteilung. Im Jahr 1824 widersprach Kircheisen der Mehrheit des Staatsministeriums in der Frage, ob den pazifistisch eingestellten Mennoniten bei Verweigerung des Kriegsdienstes die Staatsbürgerschaft entzogen werden sollte. Für ihn bedeutete die „Nötigung zum Kriegsdienst“ einen „Gewissenszwang.“

Auch für soziale Belange zeigte sich Kircheisen aufgeschlossen. Er war Vorsteher des Berliner Bürgerrettungs-Instituts. Ein anlässlich des 50-jährigen Dienstjubiläums am 30. Juni 1821 errichteter Stiftungsfonds wandte diesem erhebliche Summen zur Unterstützung älterer bedürftiger Berliner zu. Außerdem war von Kircheisen Mitglied der Armenspeisungs-Anstalt. Er ließ Volksküchen einrichten, in denen für einen Groschen oder gegen an Bedürftige verschenkte Gutscheine Suppenportionen verteilt wurden.

Friedrich Leopold von Kircheisen starb 1825 im Alter von 75 Jahren in Berlin.

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