古罗马 罗马手镯,饰有蛇头和图案,罗马收藏,公元 2 - 4 世纪庄园。 手镯
编号 82891933
古罗马 军团手镯组,饰有蛇头罗马庄园,公元 2 世纪至 4 世纪。 手镯
编号 82891933
古罗马 军团手镯组,饰有蛇头罗马庄园,公元 2 世纪至 4 世纪。 手镯
Zum Verkauf stehen zwei wunderschöne und seltene
römische Armreife mit Schlangenkopf-Verzierungen in sehr schöner Erhaltung.
Alter: ca. 2. - 4. Jh. n. Chr.
Größe: Durchmesser außen ca. 7,3 cm und 6,6 cm, Innendurchmesser 6,4 cm - 5,6 cm und Gewicht gesamt 71,2 g.
Zustand/Form: Sehr gut erhalten (siehe Bilder)
Diese beiden römischen Armreife aus massivem Bronzevollguss sind nicht nur wunderschön, sondern auch selten zu sehen. Geschaffen wohl zwischen dem 2. und 4. Jahrhundert n. Chr., repräsentieren sie ein Stück der römischen Geschichte, eingefangen in Form von kunstvollen Schmuckstücken.
Jeder Armreif ist kunstvoll verziert mit Schlangenkopf-Motiven, die auf beiden Seiten prangen und eine symbolische Bedeutung des Schutzes und der Weisheit tragen könnten. Die Schlangen, die als Wächter oder spirituelle Führer betrachtet wurden, verleihen den Armreifen eine mystische Aura und vermitteln ein Gefühl von Macht und Eleganz.
Trotz ihres Alters sind diese Armreife in einer bemerkenswert schönen Erhaltung, was ihre Qualität und die Sorgfalt ihrer Bewahrung unterstreicht. Die Bronze strahlt noch immer einen warmen Glanz aus und die Details der Schlangenkopf-Verzierungen sind scharf und präzise erhalten geblieben.
Mit einem Durchmesser außen von ca. 7,3 cm und 6,6 cm und einem Innendurchmesser von 6,4 cm - 5,6 cm sowie einem Gesamtgewicht von 71,2 g passen diese Armreife perfekt um das Handgelenk und bieten gleichzeitig ein eindrucksvolles Statement römischer Kunst und Handwerkskunst.
Die Armreife haben eine schöne, dunkelgrüne Patina und befindet sich in einer sehr schönen Qualität.
Herkunft: Aus europäischer Privatsammlung B.C. sowie W.S., Nachlass vor 1990. Weitere Details sind bekannt.
Die Artefakte waren Bestandteil einer Privat-Sammlung.
Schutz von Kulturgütern:
Alle, von uns angebotenen Artefakte stammen aus einer Privat-Altsammlung,
Der Erwerb und die Ausfuhr der Artefakte unterlag damals keinen rechtlichen Bestimmungen.
Dies gilt auch für Funde aus den dt. Bundesländern - wo der Verkauf auch heute noch legal ist.
Der Besitz ist somit legal – es werden alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten.