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Cadivec, Edith - Signed: Eros, der Sinn meines Lebens - 1932
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Cadivec, Edith - Signed: Eros, der Sinn meines Lebens - 1932

Cadivec, Edith: Eros, der Sinn meines Lebens. Privatdruck, (1932). Mit photographischem Portrait: 332 S. Ledereinband der Zeit mit Kopfgoldschnitt. 22 x 14,5 cm. Von der Autorin signiertes und nummeriertes Exemplar (9/100). - Ida Edith Cadivec (auch Kadivec, 1879 - nach 1952) war Mittelpunkt eines spektakulären Prozesses, des Wiener Sadistenprozesses von 1924. - Die aus Slowenien stammende Cadivec lernte in jungen Jahren den sadomasochistisch veranlagten Grafen Franz Schlick kennen; nach Ende der Beziehung sie unter dem Namen Cadvé eine Privatschule für moderne Sprachen. Sie inserierte regelmäßig als „strenge Sprachlehrerin“. Es wurden dort vor allem Schülerinnen und Schüler aus den Unterschichten unterrichtet. Ihnen wurden häufig Aufgaben gestellt, die diese nicht lösen konnten. Anschließend wurden die Kinder bestraft, wobei zahlende und teilweise prominente Kundschaft zuschauen konnte. Am 24. Dezember 1923 wurde Edith Kadivec von der zwölfjährigen Gretl Pilz am Jugendgericht Wiens wegen Misshandlung angezeigt. Gretl Pilz war die Tochter einer Zugehfrau und stand unter der Vormundschaft Edith Kadivecs. Sie sagte aus, dass sie sich entkleiden oder zumindest das Gesäß entblößen musste, bevor sie sich über das Knie von Frau Cadvé legen musste. Diese schlug sie dann mit einer Lederpeitsche, jedoch nur, wenn Herren anwesend waren, die dafür zahlten. Am 3. Januar 1924 folgte eine amtsärztliche Untersuchung, bei welcher der Arzt einen gut sichtbaren Bluterguss feststellte. Ansonsten diagnostizierte er, dass keine Gesundheitsstörungen vorlägen und dass das Kind gut genährt gewesen sei. Ebenfalls am 3. Januar durchsuchte die Polizei das Etablissement der Frau Cadvé. Gefunden wurden diverse Schlaginstrumente, Briefe mit sadomasochistischen Inhalten, ein Tagebuch und ein Kassenbuch, mit dessen Hilfe eine Kundenliste erstellt wurde. Es sollte sich herausstellen, dass die Herren bei der Bestrafung masturbiert hatten und teilweise anschließend den Cunnilingus an der Beschuldigten vollführt hatten. Zu Beginn des eigentlichen Prozesses wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Angeklagt wurde sie wegen Schändung und Verführung zur Unzucht in mehreren Fällen sowie wegen Unzucht wider die Natur. Der letzte Anklagepunkt bezog sich auf sexuelle Handlungen an ihrer Tochter, der Anklagepunkt wurde jedoch während der Verhandlung fallen gelassen. Die Angeklagte berief sich in dem Prozess auf das Züchtigungsrecht. Am 1. März 1924 wurde das Urteil verkündet, Edith Kadivec wurde zu einer siebenjährigen Haftstrafe verurteilt, zwei Mitangeklagte zu geringen Bewährungsstrafen. In der Berufung wurde die Strafe auf eine fünfjährige Haftstrafe verkürzt, am 18. Dezember 1927 wurde Edith Kadivec in der Folge einer Weihnachtsamnestie entlassen. Der Prozess selbst wurde von einem großen Medieninteresse in Österreich begleitet, er überlagerte sogar die Berichterstattung zum Hochverratsprozess gegen Hitler wegen des Hitler-Ludendorff-Putschs (Hitler-Prozess). Unter anderem kommentierten Alfred Polgar und Karl Kraus den Fall. Polgar bezeichnete das Gerichtsurteil als sadistisch, Kraus als barbarisch. - Gering berieben. Sehr seltener Luxusdruck, mit beiliegendem Subskriptionsblatt mit weiterem montierten Foto der Verfasserin.

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Cadivec, Edith: Eros, der Sinn meines Lebens. Privatdruck, (1932). Mit photographischem Portrait: 332 S. Ledereinband der Zeit mit Kopfgoldschnitt. 22 x 14,5 cm.
Von der Autorin signiertes und nummeriertes Exemplar (9/100). - Ida Edith Cadivec (auch Kadivec, 1879 - nach 1952) war Mittelpunkt eines spektakulären Prozesses, des Wiener Sadistenprozesses von 1924. - Die aus Slowenien stammende Cadivec lernte in jungen Jahren den sadomasochistisch veranlagten Grafen Franz Schlick kennen; nach Ende der Beziehung sie unter dem Namen Cadvé eine Privatschule für moderne Sprachen. Sie inserierte regelmäßig als „strenge Sprachlehrerin“. Es wurden dort vor allem Schülerinnen und Schüler aus den Unterschichten unterrichtet. Ihnen wurden häufig Aufgaben gestellt, die diese nicht lösen konnten. Anschließend wurden die Kinder bestraft, wobei zahlende und teilweise prominente Kundschaft zuschauen konnte. Am 24. Dezember 1923 wurde Edith Kadivec von der zwölfjährigen Gretl Pilz am Jugendgericht Wiens wegen Misshandlung angezeigt. Gretl Pilz war die Tochter einer Zugehfrau und stand unter der Vormundschaft Edith Kadivecs. Sie sagte aus, dass sie sich entkleiden oder zumindest das Gesäß entblößen musste, bevor sie sich über das Knie von Frau Cadvé legen musste. Diese schlug sie dann mit einer Lederpeitsche, jedoch nur, wenn Herren anwesend waren, die dafür zahlten. Am 3. Januar 1924 folgte eine amtsärztliche Untersuchung, bei welcher der Arzt einen gut sichtbaren Bluterguss feststellte. Ansonsten diagnostizierte er, dass keine Gesundheitsstörungen vorlägen und dass das Kind gut genährt gewesen sei. Ebenfalls am 3. Januar durchsuchte die Polizei das Etablissement der Frau Cadvé. Gefunden wurden diverse Schlaginstrumente, Briefe mit sadomasochistischen Inhalten, ein Tagebuch und ein Kassenbuch, mit dessen Hilfe eine Kundenliste erstellt wurde. Es sollte sich herausstellen, dass die Herren bei der Bestrafung masturbiert hatten und teilweise anschließend den Cunnilingus an der Beschuldigten vollführt hatten. Zu Beginn des eigentlichen Prozesses wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Angeklagt wurde sie wegen Schändung und Verführung zur Unzucht in mehreren Fällen sowie wegen Unzucht wider die Natur. Der letzte Anklagepunkt bezog sich auf sexuelle Handlungen an ihrer Tochter, der Anklagepunkt wurde jedoch während der Verhandlung fallen gelassen. Die Angeklagte berief sich in dem Prozess auf das Züchtigungsrecht. Am 1. März 1924 wurde das Urteil verkündet, Edith Kadivec wurde zu einer siebenjährigen Haftstrafe verurteilt, zwei Mitangeklagte zu geringen Bewährungsstrafen. In der Berufung wurde die Strafe auf eine fünfjährige Haftstrafe verkürzt, am 18. Dezember 1927 wurde Edith Kadivec in der Folge einer Weihnachtsamnestie entlassen. Der Prozess selbst wurde von einem großen Medieninteresse in Österreich begleitet, er überlagerte sogar die Berichterstattung zum Hochverratsprozess gegen Hitler wegen des Hitler-Ludendorff-Putschs (Hitler-Prozess). Unter anderem kommentierten Alfred Polgar und Karl Kraus den Fall. Polgar bezeichnete das Gerichtsurteil als sadistisch, Kraus als barbarisch. - Gering berieben. Sehr seltener Luxusdruck, mit beiliegendem Subskriptionsblatt mit weiterem montierten Foto der Verfasserin.

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