Schwarzbär Klaue - Ursus americanus - with proof of legal origin - 2 cm - 3 cm - 4 cm- CITES Anhang II - Anlage B in der EU - (3)

06
Tage
22
Stunden
59
Minuten
21
Sekunden
Aktuelles Gebot
€ 4
Ohne Mindestpreis
Jonas Rathaj
Experte
Von Jonas Rathaj ausgewählt

Beschäftigt sich seit der Kindheit mit Tierpräparation und war Händler.

Schätzung  € 150 - € 200
13 andere Benutzer beobachten dieses Objekt
frBieter 0551 4 €
frBieter 7259 1 €

Käuferschutz auf Catawiki

Ihre Zahlung wird von uns sicher verwahrt, bis Sie Ihr Objekt erhalten.Details ansehen

Trustpilot 4.4 | 122053 Bewertungen

Auf Trustpilot als hervorragend bewertet.

Exemplar: Ours noir; Wissenschaftlicher Name Ursus americanus — mit Nachweis legaler Herkunft; 3 Stück; Ursprungsland Kanada; CITES Anhang II; Zustand leichte Beschädigungen; Jahr 2025; Gewicht 30 g; Abmessungen Tiefe 4 cm × Höhe 2 cm × Breite 3 cm.

KI-gestützte Zusammenfassung

Vom Verkäufer bereitgestellte Beschreibung

3 schöne Krallen eines schwarzen Bären, in gutem Zustand. Ideal für Sammler oder Handwerker.

Cites 2B, wird auf Rechnung mit Importreferenz und Zertifikat verkauft.

3 schöne Krallen eines schwarzen Bären, in gutem Zustand. Ideal für Sammler oder Handwerker.

Cites 2B, wird auf Rechnung mit Importreferenz und Zertifikat verkauft.

Details

Epoche
Nach 2000
Exemplar
Schwarzbär
Wissenschaftlicher Name
Ursus americanus - with proof of legal origin
Anzahl der Objekte
3
Herkunftsland
Kanada
CITES-konform
CITES Anhang II - Anlage B in der EU
Zustand
Geringfügig beschädigt
Jahr
2025
Gewicht
30 g
Tiefe
4 cm
Höhe
2 cm
Breite
3 cm
Verkauft von
BelgienVerifiziert
293
Verkaufte Objekte
Privat

Disclaimer

Bieter müssen sich bewusst sein, dass es in einigen Länder nicht erlaubt ist, Objekte von gefährdeten und anderweitig geschützten Arten zu importieren, auch wenn eine Herkunftsbescheinigung vorliegt. Durch Ihr Gebot bestätigen Sie, dass Sie sich mit den Zollgesetzen und Vorschriften des eigenen Landes vertraut gemacht haben.

Bieter müssen sich bewusst sein, dass es in einigen Länder nicht erlaubt ist, Objekte von gefährdeten und anderweitig geschützten Arten zu importieren, auch wenn eine Herkunftsbescheinigung vorliegt. Durch Ihr Gebot bestätigen Sie, dass Sie sich mit den Zollgesetzen und Vorschriften des eigenen Landes vertraut gemacht haben.

Ähnliche Objekte

Für Sie aus der Kategorie

Naturkunde und Taxidermie