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Was DAC7 für Sie bedeutet

Ab dem 1. Januar 2023 gilt für uns die als „DAC7“ bezeichnete EU-Richtlinie. 

Die DAC7-Richtlinie zielt auf die Stärkung der Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten ab. Im Rahmen der Richtlinie werden spezifische Verkäuferinformationen erhoben und an die Steuerbehörden gemeldet. 

Wir verarbeiten diese Informationen stets sicher und in Übereinstimmung mit unserem Datenschutzhinweis.


Wen DAC7 betrifft

DAC7 betrifft private und gewerbliche Verkäufer, die beide der folgenden Kriterien erfüllen:

  1. Sie leben in einem EU-Mitgliedstaat oder im Vereinigten Königreich.
  2. Sie haben innerhalb eines Kalenderjahres 30 oder mehr besondere Objekte verkauft oder einen Gesamtumsatz von über 2.000 € auf unserem Online-Marktplatz erzielt.

Für Verkäufer, die sich vor dem 1. Januar 2023 auf Catawiki registriert haben, gilt diese Meldepflicht erstmals am 31. Januar 2025 und nur für im Jahr 2024 verkaufte Objekte.


Was Sie tun müssen

Wenn Sie die Kriterien für DAC7 erfüllen, senden wir Ihnen eine E-Mail und zeigen Ihnen eine Benachrichtigung an, wenn Sie sich in Ihr Catawiki-Konto einloggen. 

Sie haben die meisten erforderlichen Informationen bereits eingegeben, als Sie Ihr Konto erstellt haben oder sich als Verkäufer haben verifizieren lassen, also werden wir Ihnen mitteilen, welche Informationen noch fehlen. Befolgen Sie die Anweisungen, um die fehlenden DAC7-Informationen hinzuzufügen.

Dies sind alle erforderlichen DAC7-Informationen:

Privatverkäufer:

  1. Vor- und Nachname
  2. Hausanschrift
  3. Steuer-Identifikationsnummer (TIN) oder Geburtsort und -land, falls Sie keine TIN haben
  4. Geburtsdatum

Gewerbliche Verkäufer:

  1. Eingetragener Firmenname
  2. Eingetragene Firmenanschrift
  3. Steuer-Identifikationsnummer (TIN)
  4. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  5. Handelsregisternummer
  6. Bestehen einer Betriebsstätte (PE) in der EU

Alle Verkäufer:

  1. Kontonummer
  2. Einnahmen von Käufern
  3. Verkäufer-Provision
  4. Steuern (einbehalten oder berechnet), falls zutreffend
  5. Anzahl der verkauften Objekte

Sie müssen die Informationen innerhalb von 60 Tagen nach unserer Anfrage hinzufügen. Wir erinnern Sie vor Ablauf der 60 Tage drei Mal daran. 

Wenn Sie die Informationen nicht innerhalb der vorgegebenen 60 Tage hinzufügen, können wir Ihr Konto vorübergehend sperren. Wir entsperren es, sobald Sie die erforderlichen Informationen hinzugefügt haben.

Wir vergleichen die von Ihnen bereitgestellten Informationen mit den Informationen, die uns bereits über Ihre Verkäufe vorliegen. Im Falle von Unstimmigkeiten oder Unklarheiten setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.

Da sich unser Hauptsitz in den Niederlanden befindet, geben wir die DAC7-Informationen sicher an die niederländische Steuerbehörde weiter. Diese leitet die Informationen an die Steuerbehörde Ihres Landes weiter. Im Falle einer Weitergabe dieser Informationen werden wir Sie stets darüber in Kenntnis setzen und Ihnen auch mitteilen, welche Informationen weitergegeben wurden. 


So finden Sie Ihre weitergegebenen Verkaufsinformationen

Sie finden die für das Jahr 2024 weitergegebenen Verkaufsinformationen, indem Sie die entsprechenden Daten von der Seite mit Ihren Zahlungen exportieren:

  1. Gehen Sie zu der Seite mit Ihren Zahlungen.
  2. Ändern Sie den Datumsbereich auf „letztes Jahr“ und bestätigen Sie diesen mit einem Klick.
  3. Wählen Sie „Daten exportieren“.
  4. Öffnen Sie die Datei in der Tabellenkalkulationssoftware Ihrer Wahl.
  5. Filtern Sie in Spalte M („Bestellstatus“) die stornierten Bestellungen heraus. 
  6. Der für Sie relevante Betrag ist die Summe der Spalte AK („Zahlung“) – wenn Sie die Spalte auswählen, sehen Sie die Summe im unteren Bereich Ihres Fensters.


Weitere Informationen zur DAC7-Richtlinie finden Sie in unserem Hilfebereich unter DAC7 - Meistgefragt (nur auf Englisch verfügbar).

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