Spätrömisch / Frühbyzantinisch Goldohrring mit Granat besetzt – 500 n. Chr.






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Seltene byzantinische Gold‑Ohrhänger, besetzt mit einem Granatcabochon, datiert auf das 5. bis 6. Jahrhundert n. Chr.; Länge 4,2 cm, Gewicht 1,9 g, bestehend aus einem gebogenen Scheibenteil und einem beweglichen konischen Körper mit Granulatdekor.
Vom Verkäufer bereitgestellte Beschreibung
Seltene byzantinische Ohrhänger aus Gold, besetzt mit einem Granat, datiert auf das 5. / 6. Jahrhundert n. Chr.
Ohrring bestehend aus einem gekrümmten Kreis, besetzt mit einem Granat-Cabochon, gefolgt von einem beweglichen Körper in Kegelform, verziert mit Granulaten.
Länge 4,2 cm, Gewicht 1,9 Gramm
Byzantisches Reich, 5. / 6. Jahrhundert n. Chr.
Herkunftsinformationen: Deutschland, Galerie K.A.P.
Vorherige Provenienz: Jürgen Haering, Galerie am Museum, Freiburg 1974
Der Verkäufer kann nachweisen, dass das Los legal erworben wurde, Herkunftsangabe wurde von Catawiki geprüft.
Wichtige Information: Der Verkäufer garantiert, dass er berechtigt ist, dieses Los zu verkaufen und zu exportieren.
Der Verkäufer stellt sicher, dass die erforderlichen Genehmigungen, wie eine Exportlizenz, organisiert werden. (Reisepass für kulturelle Gegenstände)
Der Verkäufer wird den Käufer über seinen Status informieren, falls dies länger als einige Tage dauert.
Alle Objekte des Verkäufers werden mit einer Versicherung in Höhe des Kaufpreises versendet und gehen mit einem beschreibenden, illustrierten Dokument einher, das die Herkunft angibt.
Der Verkäufer stellt sich vor
Seltene byzantinische Ohrhänger aus Gold, besetzt mit einem Granat, datiert auf das 5. / 6. Jahrhundert n. Chr.
Ohrring bestehend aus einem gekrümmten Kreis, besetzt mit einem Granat-Cabochon, gefolgt von einem beweglichen Körper in Kegelform, verziert mit Granulaten.
Länge 4,2 cm, Gewicht 1,9 Gramm
Byzantisches Reich, 5. / 6. Jahrhundert n. Chr.
Herkunftsinformationen: Deutschland, Galerie K.A.P.
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Details
Disclaimer
Der Verkäufer wurde von Catawiki über die Anforderungen an die Dokumentation informiert und garantiert Folgendes: - Das Objekt wurde rechtmäßig erworben. - Der Verkäufer hat das Recht, das Objekt zu verkaufen und/oder zu exportieren (sofern zutreffend). - Der Verkäufer wird die erforderlichen Herkunftsinformationen bereitstellen und die notwendigen Dokumente sowie Genehmigungen bzw. Lizenzen besorgen (soweit zutreffend und gemäß den örtlichen Gesetzen geboten). - Der Verkäufer wird den Käufer über etwaige Verzögerungen bei der Erlangung von Genehmigungen bzw. Lizenzen informieren. Mit der Abgabe eines Gebots erkennen Sie an, dass je nach Ihrem Wohnsitzland Importdokumente erforderlich sein können und die Beschaffung von Genehmigungen bzw. Lizenzen zu Verzögerungen bei der Lieferung Ihres Objekts führen kann.
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