Höhlenbär - Versteinerte Klaue - Ursus spelaeus - 16 cm - 2 cm





| 34 € |
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Vier Fußknochen eines Höhlenbären (Ursus spelaeus) aus dem Quartär‑Pleistozän, ca. 16 × 2 cm, natürlicher Zustand, Herkunft Schweiz.
Vom Verkäufer bereitgestellte Beschreibung
1 Seltenes und schwer zu bekommendes Fossil des Höhlenbärenfußknochens.
Die 4 Knochen haben insgesamt ca. 16 x 2 cm.
Der Höhlenbär (Ursus spelaeus) war eine große prähistorische Bärenart, die während der Eiszeit lebte und vor etwa 24.000 Jahren ausstarb.
Sehr großer Bär. Könnte 400–700 kg oder mehr gewogen haben.
Überwiegend in Europa, einschließlich Regionen, die heute Deutschland, Frankreich, Österreich, die Schweiz und Osteuropa umfassen.
Provenienz: 1942 von meinem Großvater in der Schweiz gefunden. Drachenloch Höhle (Dragon’s Lair cave) Tamina-Tal, Kanton St. Gallen.
Private Personen nahmen Knochen mit, was damals übliche Praxis war. Heute ist das verboten.
BITTE BEACHTEN: Die alte maschinenschriftliche Papieretikette ist das einzige Exemplar aus der familiären Schweizer Fossilsammlung, das ich habe. Sie erhalten NUR EINE KOPIE, nicht das Original!
Ein sehr seltener und begehrter Sammlerfund.
1 Seltenes und schwer zu bekommendes Fossil des Höhlenbärenfußknochens.
Die 4 Knochen haben insgesamt ca. 16 x 2 cm.
Der Höhlenbär (Ursus spelaeus) war eine große prähistorische Bärenart, die während der Eiszeit lebte und vor etwa 24.000 Jahren ausstarb.
Sehr großer Bär. Könnte 400–700 kg oder mehr gewogen haben.
Überwiegend in Europa, einschließlich Regionen, die heute Deutschland, Frankreich, Österreich, die Schweiz und Osteuropa umfassen.
Provenienz: 1942 von meinem Großvater in der Schweiz gefunden. Drachenloch Höhle (Dragon’s Lair cave) Tamina-Tal, Kanton St. Gallen.
Private Personen nahmen Knochen mit, was damals übliche Praxis war. Heute ist das verboten.
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Details
Disclaimer
Bieter müssen sich bewusst sein, dass es in einigen Länder nicht erlaubt ist, Objekte von gefährdeten und anderweitig geschützten Arten zu importieren, auch wenn eine Herkunftsbescheinigung vorliegt. Durch Ihr Gebot bestätigen Sie, dass Sie sich mit den Zollgesetzen und Vorschriften des eigenen Landes vertraut gemacht haben.
Bieter müssen sich bewusst sein, dass es in einigen Länder nicht erlaubt ist, Objekte von gefährdeten und anderweitig geschützten Arten zu importieren, auch wenn eine Herkunftsbescheinigung vorliegt. Durch Ihr Gebot bestätigen Sie, dass Sie sich mit den Zollgesetzen und Vorschriften des eigenen Landes vertraut gemacht haben.

