Hai - Fossiler Zahn - Otodus obliquus - 68 mm - 43 mm (Ohne mindestpreis)





Käuferschutz auf Catawiki
Ihre Zahlung wird von uns sicher verwahrt, bis Sie Ihr Objekt erhalten.Details ansehen
Trustpilot 4.4 | 129859 Bewertungen
Auf Trustpilot als hervorragend bewertet.
Originaler Otodus obliquus Hai-Fossil aus Marokko, Oberkreide (100,5–66 Mio. Jahre), in natürlichem Zustand.
Vom Verkäufer bereitgestellte Beschreibung
In ausgezeichnetem Zustand Fossilised Otodus Obliquus Tooth, dating to 60-45 millions ago.
Objekt im Jahr 2026 in Harwich, Großbritannien, von 'DG' im Rahmen einer privaten europäischen Sammlung erworben, die bis in die Zeit vor den 1980er Jahren zurückreicht.
Der Verkäufer garantiert, dass er dieses Stück gemäß allen nationalen und internationalen Gesetzen zum Eigentum an Kulturgütern erworben hat. Provenienzangabe von Catawiki eingesehen.
Der Verkäufer sorgt dafür, dass alle erforderlichen Genehmigungen, wie z. B. eine Exportgenehmigung, falls nötig, arrangiert werden, und wird den Käufer über den Status informieren, falls dies mehr als ein paar Tage dauert.
Alle Lose, bei denen am Zoll im Bestimmungsland zusätzliche Gebühren anfallen, sofern welche anfallen, gehen zu Lasten des Käufers; es liegt in der Verantwortung des Käufers, das Zollamt zu kontaktieren, um Gebühren zu zahlen und den Gegenstand freizugeben bzw. bei einer verlängerten Bearbeitungsdauer.
Es liegt in der Verantwortung des Käufers, sich mit seinem Zollamt in Verbindung zu setzen, um eine reibungslose Lieferung zu gewährleisten.
In ausgezeichnetem Zustand Fossilised Otodus Obliquus Tooth, dating to 60-45 millions ago.
Objekt im Jahr 2026 in Harwich, Großbritannien, von 'DG' im Rahmen einer privaten europäischen Sammlung erworben, die bis in die Zeit vor den 1980er Jahren zurückreicht.
Der Verkäufer garantiert, dass er dieses Stück gemäß allen nationalen und internationalen Gesetzen zum Eigentum an Kulturgütern erworben hat. Provenienzangabe von Catawiki eingesehen.
Der Verkäufer sorgt dafür, dass alle erforderlichen Genehmigungen, wie z. B. eine Exportgenehmigung, falls nötig, arrangiert werden, und wird den Käufer über den Status informieren, falls dies mehr als ein paar Tage dauert.
Alle Lose, bei denen am Zoll im Bestimmungsland zusätzliche Gebühren anfallen, sofern welche anfallen, gehen zu Lasten des Käufers; es liegt in der Verantwortung des Käufers, das Zollamt zu kontaktieren, um Gebühren zu zahlen und den Gegenstand freizugeben bzw. bei einer verlängerten Bearbeitungsdauer.
Es liegt in der Verantwortung des Käufers, sich mit seinem Zollamt in Verbindung zu setzen, um eine reibungslose Lieferung zu gewährleisten.

