Römisches Reich Glas Schale - 39 mm






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Römische antike Glaskupette, transluzentes Glas grünlich, datiert auf Mitte 1. Jahrhunderts bis Anfang 2. Jahrhunderts n. Chr., Maße 70 × 70 × 39 mm, exzellenter Zustand, Herkunft Christie’s London 1996 (Los 31).
Vom Verkäufer bereitgestellte Beschreibung
Eine durchscheinende Glasschale von leicht bläulich-grüner Farbe mit konvexen Wänden und abgerundetem Rand, die auf einem flachen, scheibenförmigen Boden ruht. Sie weist eine gesäumte Vorformlingsfalte auf, die unter dem Rand eine Rille bildet. Sie ist teilweise mit einer sehr dünnen, silberfarbenen Schillerschicht überzogen.
- Römisches Reich, möglicherweise östliches Mittelmeer.
Abmessungen: 70 x 70 x 39 mm
- Datierung: Mitte 1. Jahrhundert - Anfang 2. Jahrhundert n. Chr.
- Provenienz: Christie's, London, 17. Oktober 1996, Los 31.
- Literatur: Antike Gläser aus dem Louvre II Museum, Abb. 5, S. 36
Antike und islamische Gläser, Abb. 147, S. 69-70
- Zustand: Hervorragender Zustand, intakt.
Versand: Sicherer und versicherter Versand
Die Einholung von Exportlizenzen der belgischen Direktion für Kulturerbe für Länder außerhalb der Europäischen Union kann zwischen 2 Wochen und 2 Monaten dauern.
Wichtige Information: Der Verkäufer garantiert, dass er berechtigt ist, dieses Los zu verkaufen / zu exportieren.
Der Verkäufer stellt sicher, dass die erforderlichen Genehmigungen, wie beispielsweise eine Ausfuhrlizenz, organisiert werden.
Eine durchscheinende Glasschale von leicht bläulich-grüner Farbe mit konvexen Wänden und abgerundetem Rand, die auf einem flachen, scheibenförmigen Boden ruht. Sie weist eine gesäumte Vorformlingsfalte auf, die unter dem Rand eine Rille bildet. Sie ist teilweise mit einer sehr dünnen, silberfarbenen Schillerschicht überzogen.
- Römisches Reich, möglicherweise östliches Mittelmeer.
Abmessungen: 70 x 70 x 39 mm
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- Provenienz: Christie's, London, 17. Oktober 1996, Los 31.
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Details
Disclaimer
Der Verkäufer wurde von Catawiki über die Anforderungen an die Dokumentation informiert und garantiert Folgendes: - Das Objekt wurde rechtmäßig erworben. - Der Verkäufer hat das Recht, das Objekt zu verkaufen und/oder zu exportieren (sofern zutreffend). - Der Verkäufer wird die erforderlichen Herkunftsinformationen bereitstellen und die notwendigen Dokumente sowie Genehmigungen bzw. Lizenzen besorgen (soweit zutreffend und gemäß den örtlichen Gesetzen geboten). - Der Verkäufer wird den Käufer über etwaige Verzögerungen bei der Erlangung von Genehmigungen bzw. Lizenzen informieren. Mit der Abgabe eines Gebots erkennen Sie an, dass je nach Ihrem Wohnsitzland Importdokumente erforderlich sein können und die Beschaffung von Genehmigungen bzw. Lizenzen zu Verzögerungen bei der Lieferung Ihres Objekts führen kann.
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