Altägyptisch - faience - Uschebti






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Alte ägyptische Shabti aus blauem Faience, datiert auf ca. 300 v. Chr., Maße 62 × 20 × 9 mm, in gutem Zustand.
Vom Verkäufer bereitgestellte Beschreibung
Gut erhaltene altägyptische blaue Fayence-Shabti aus dem Jahr 300 v. Chr.
Das Objekt wurde 2025 in Harwich, Großbritannien, von 'DG' als Teil einer europäischen Privatsammlung aus der Zeit vor den 1960er Jahren erworben.
Der Verkäufer garantiert, dass er dieses Stück gemäß aller nationalen und internationalen Gesetze zum Eigentum an Kulturgütern erworben hat. Die Provenienzangabe wurde von Catawiki geprüft.
Der Verkäufer wird dafür sorgen, dass alle erforderlichen Genehmigungen, wie etwa eine Ausfuhrlizenz, eingeholt werden, falls dies erforderlich ist, und den Käufer über den Status informieren, falls dies länger als ein paar Tage dauert.
Für alle Lose, für die beim Zollamt im Zielland zusätzliche Gebühren anfallen, trägt der Käufer die Kosten. Es liegt in der Verantwortung des Käufers, sich mit seinem Zollamt in Verbindung zu setzen, um etwaige Gebühren zu zahlen und den Artikel freizugeben, oder bei längeren Verzögerungen bei der Bearbeitung der Kontrollen.
Es liegt in der Verantwortung des Käufers, Kontakt mit seinem Zollamt zu halten, um eine reibungslose Lieferung zu gewährleisten.
Gut erhaltene altägyptische blaue Fayence-Shabti aus dem Jahr 300 v. Chr.
Das Objekt wurde 2025 in Harwich, Großbritannien, von 'DG' als Teil einer europäischen Privatsammlung aus der Zeit vor den 1960er Jahren erworben.
Der Verkäufer garantiert, dass er dieses Stück gemäß aller nationalen und internationalen Gesetze zum Eigentum an Kulturgütern erworben hat. Die Provenienzangabe wurde von Catawiki geprüft.
Der Verkäufer wird dafür sorgen, dass alle erforderlichen Genehmigungen, wie etwa eine Ausfuhrlizenz, eingeholt werden, falls dies erforderlich ist, und den Käufer über den Status informieren, falls dies länger als ein paar Tage dauert.
Für alle Lose, für die beim Zollamt im Zielland zusätzliche Gebühren anfallen, trägt der Käufer die Kosten. Es liegt in der Verantwortung des Käufers, sich mit seinem Zollamt in Verbindung zu setzen, um etwaige Gebühren zu zahlen und den Artikel freizugeben, oder bei längeren Verzögerungen bei der Bearbeitung der Kontrollen.
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