Hartmann Schedel/ Wohlgemut/ Pleydenwurff/Dürer - The Nuremberg Chronicle (Liber Chronicarum) - 1493






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Originales Inkunabelblatt CXLI aus Die Nürnberger Chronik (Liber Chronicarum) von Hartmann Schedel, mit Holzschnitten von Wohlgemut, Pleydenwurff und Dürer; erste deutsche illustriere Ausgabe von 1493, guter Zustand.
Vom Verkäufer bereitgestellte Beschreibung
Original-Inkunabulumsblatt CXLI (141) aus der Nürnberger Chronik von Hartmann Schedel, die erste deutsche Ausgabe von 1493.
Ein Incunabulum (Kuscheldruck) ist ein Buch, das in Europa vor dem 1. Januar 1501 gedruckt wurde, als die Druckpresse noch in den Anfängen stand, und dessen Text in beweglichen Lettern gesetzt ist. Sie sind heute auf dem Markt nur noch selten zu sehen.
Die Nürnberger Chronik (Liber Chronicarum) von Hartmann Schedel ist eines der bekanntesten und am besten illustrierten Inkunabeln. Die schönen Holzschnitte wurden von Michael Wohlgemut (1434/37–1519) und seinem Stiefsohn Wilhelm Pleydenwurff (1450–1494), einem Lehrer von Albrecht Dürer, angefertigt. Dürer hat wahrscheinlich auch bei der Ausführung vieler Holzschnitte für dieses Inkunabel mitgewirkt.
Die schön gefärbten Holzschnitte auf der Vorderseite zeigen zwei Kaiser; Zeno und Anastasius.
Außerdem ist eine Abbildung von Odoaker und Theoderich zu sehen. Sie stehen nebeneinander; jeder trägt eine schlichte Krone und hält ein Zepter, eines in der rechten, das andere in der linken Hand. Odoaker befindet sich auf der linken Seite und Theoderich auf der rechten Seite.
Auf der Rückseite sind sechs schöne Illustrationen dargestellt.
Erdbeben, Blitz, Komet und Finsternis sind alle in einem kleinen Holzschnitt dargestellt.
2. Michaelis.
3. Boetius, ein christlicher Mann.
4. Symachus, ein römischer Patrizier, Senator, Redner und Philosoph.
5. Fulgentius, von Geburt Afrikaner, Bischof in Ruspe und ein hochgelehrter Doktor.
6. Gennadius, ein Bischof.
Dies ist keine Faksimile-Ausgabe, sondern ein originales Blatt, das im 15. Jahrhundert gedruckt wurde – also 532 Jahre alt!
Selten in farbiger Ausführung.
Maße: 43 x 29,5 cm
Guter Zustand, einige Flecken und alte Knicke sowie ein feiner Riss im weißen Rand.
Achtung für US-Käufer: Aufgrund kürzlicher postalischer Beschränkungen kann der Versand in die USA nur noch mit DHL erfolgen, daher fallen höhere Versandkosten an!
Original-Inkunabulumsblatt CXLI (141) aus der Nürnberger Chronik von Hartmann Schedel, die erste deutsche Ausgabe von 1493.
Ein Incunabulum (Kuscheldruck) ist ein Buch, das in Europa vor dem 1. Januar 1501 gedruckt wurde, als die Druckpresse noch in den Anfängen stand, und dessen Text in beweglichen Lettern gesetzt ist. Sie sind heute auf dem Markt nur noch selten zu sehen.
Die Nürnberger Chronik (Liber Chronicarum) von Hartmann Schedel ist eines der bekanntesten und am besten illustrierten Inkunabeln. Die schönen Holzschnitte wurden von Michael Wohlgemut (1434/37–1519) und seinem Stiefsohn Wilhelm Pleydenwurff (1450–1494), einem Lehrer von Albrecht Dürer, angefertigt. Dürer hat wahrscheinlich auch bei der Ausführung vieler Holzschnitte für dieses Inkunabel mitgewirkt.
Die schön gefärbten Holzschnitte auf der Vorderseite zeigen zwei Kaiser; Zeno und Anastasius.
Außerdem ist eine Abbildung von Odoaker und Theoderich zu sehen. Sie stehen nebeneinander; jeder trägt eine schlichte Krone und hält ein Zepter, eines in der rechten, das andere in der linken Hand. Odoaker befindet sich auf der linken Seite und Theoderich auf der rechten Seite.
Auf der Rückseite sind sechs schöne Illustrationen dargestellt.
Erdbeben, Blitz, Komet und Finsternis sind alle in einem kleinen Holzschnitt dargestellt.
2. Michaelis.
3. Boetius, ein christlicher Mann.
4. Symachus, ein römischer Patrizier, Senator, Redner und Philosoph.
5. Fulgentius, von Geburt Afrikaner, Bischof in Ruspe und ein hochgelehrter Doktor.
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Maße: 43 x 29,5 cm
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Disclaimer
Bieter müssen sich bewusst sein, dass es in einigen Länder nicht erlaubt ist, Objekte von gefährdeten und anderweitig geschützten Arten zu importieren, auch wenn eine Herkunftsbescheinigung vorliegt. Durch Ihr Gebot bestätigen Sie, dass Sie sich mit den Zollgesetzen und Vorschriften des eigenen Landes vertraut gemacht haben.
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