Römisches Reich Terracotta Dadophoros geformter Griff (Ohne mindestpreis)






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Vom Verkäufer bereitgestellte Beschreibung
Ein romano-britischer Patera-Griff in Form eines Dadophoros
Römisch, 3. – 4. Jahrhundert n. Chr. / Terrakotta /
H = 10 cm (4 in)
Anthropomorph gestalteter Griff einer Terrakotta-Patera.
Bedingung:
Geringe Lücke in der Basis. Innen gesintert.
Herkunft:
Swiss priv. coll. Bonsera, Basel.
Soll gesagt worden sein, dass er 2008 in North Norfolk, UK, bei Feldwanderungen gefunden wurde.
Ian Wilkinson Sammlung, Nottinghamshire.
Begleitet von einer illustrierten Erklärung von Dr. Raffaele D’Amato.
Ich bestätige eine unbedingte Garantie für die Echtheit des oben genannten Objekts.
Außerdem bestätige ich, dass ich befugt bin, dieses kulturelle Eigentum zu verkaufen.
(gemäß Art. 16 Abs. 2 Buchst. a CPTA zusammen mit Art. 18 CPTO).
Laut schweizerischer Gesetzgebung ist keine Ausfuhrgenehmigung erforderlich, um dieses Los außerhalb der Schweiz zu versenden.
Ein romano-britischer Patera-Griff in Form eines Dadophoros
Römisch, 3. – 4. Jahrhundert n. Chr. / Terrakotta /
H = 10 cm (4 in)
Anthropomorph gestalteter Griff einer Terrakotta-Patera.
Bedingung:
Geringe Lücke in der Basis. Innen gesintert.
Herkunft:
Swiss priv. coll. Bonsera, Basel.
Soll gesagt worden sein, dass er 2008 in North Norfolk, UK, bei Feldwanderungen gefunden wurde.
Ian Wilkinson Sammlung, Nottinghamshire.
Begleitet von einer illustrierten Erklärung von Dr. Raffaele D’Amato.
Ich bestätige eine unbedingte Garantie für die Echtheit des oben genannten Objekts.
Außerdem bestätige ich, dass ich befugt bin, dieses kulturelle Eigentum zu verkaufen.
(gemäß Art. 16 Abs. 2 Buchst. a CPTA zusammen mit Art. 18 CPTO).
Laut schweizerischer Gesetzgebung ist keine Ausfuhrgenehmigung erforderlich, um dieses Los außerhalb der Schweiz zu versenden.
Details
Disclaimer
Der Verkäufer wurde von Catawiki über die Anforderungen an die Dokumentation informiert und garantiert Folgendes: - Das Objekt wurde rechtmäßig erworben. - Der Verkäufer hat das Recht, das Objekt zu verkaufen und/oder zu exportieren (sofern zutreffend). - Der Verkäufer wird die erforderlichen Herkunftsinformationen bereitstellen und die notwendigen Dokumente sowie Genehmigungen bzw. Lizenzen besorgen (soweit zutreffend und gemäß den örtlichen Gesetzen geboten). - Der Verkäufer wird den Käufer über etwaige Verzögerungen bei der Erlangung von Genehmigungen bzw. Lizenzen informieren. Mit der Abgabe eines Gebots erkennen Sie an, dass je nach Ihrem Wohnsitzland Importdokumente erforderlich sein können und die Beschaffung von Genehmigungen bzw. Lizenzen zu Verzögerungen bei der Lieferung Ihres Objekts führen kann.
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