Altgriechisch, Magna Graecia Terracotta Statuette einer Göttin (Ohne mindestpreis)






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Terrakotta-Statuette einer Göttin aus dem antiken Griechenland/Magna Graecia, ca. 2.–1. Jh. v. Chr., 9 cm hoch, aus Fragmenten zusammengesetzt, einige Teile fehlen.
Vom Verkäufer bereitgestellte Beschreibung
EINE TERRAKOTTA-STATUETTE EINER GÖTTIN
Griechisch / 2. – 1. Jh. v. Chr. / Terrakotta / H = 9 cm (3 35/64 Zoll)
Eine griechische Terrakottafigur einer Göttin. Laut Monsieur Lebeurrier eine geflügelte Siegesgöttin. Die Göttin sitzt mit gespreizten Beinen auf etwas, das nicht mehr erkennbar ist.
Bedingung:
Aus Fragmenten wieder zusammengesetzt. Einige Teile fehlen.
Herkunft:
Schweizer Privatkollektiv D.E. Basel.
Gekauft bei Chauvire Courant, Pays de Loire, Frankreich.
Veröffentlicht:
Rhenus Auktionen, 7. Dezember 2023
Ich bestätige eine unbedingte Garantie für die Echtheit des oben genannten Objekts.
Außerdem bestätige ich, dass ich berechtigt bin, dieses kulturelle Eigentum zu verkaufen.
(gemäß Art. 16 Abs. 2 Buchst. a CPTA zusammen mit Art. 18 CPTO).
Laut schweizerischer Gesetzgebung ist keine Ausfuhrgenehmigung erforderlich, um dieses Los außerhalb der Schweiz zu versenden.
EINE TERRAKOTTA-STATUETTE EINER GÖTTIN
Griechisch / 2. – 1. Jh. v. Chr. / Terrakotta / H = 9 cm (3 35/64 Zoll)
Eine griechische Terrakottafigur einer Göttin. Laut Monsieur Lebeurrier eine geflügelte Siegesgöttin. Die Göttin sitzt mit gespreizten Beinen auf etwas, das nicht mehr erkennbar ist.
Bedingung:
Aus Fragmenten wieder zusammengesetzt. Einige Teile fehlen.
Herkunft:
Schweizer Privatkollektiv D.E. Basel.
Gekauft bei Chauvire Courant, Pays de Loire, Frankreich.
Veröffentlicht:
Rhenus Auktionen, 7. Dezember 2023
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Außerdem bestätige ich, dass ich berechtigt bin, dieses kulturelle Eigentum zu verkaufen.
(gemäß Art. 16 Abs. 2 Buchst. a CPTA zusammen mit Art. 18 CPTO).
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Details
Disclaimer
Der Verkäufer wurde von Catawiki über die Anforderungen an die Dokumentation informiert und garantiert Folgendes: - Das Objekt wurde rechtmäßig erworben. - Der Verkäufer hat das Recht, das Objekt zu verkaufen und/oder zu exportieren (sofern zutreffend). - Der Verkäufer wird die erforderlichen Herkunftsinformationen bereitstellen und die notwendigen Dokumente sowie Genehmigungen bzw. Lizenzen besorgen (soweit zutreffend und gemäß den örtlichen Gesetzen geboten). - Der Verkäufer wird den Käufer über etwaige Verzögerungen bei der Erlangung von Genehmigungen bzw. Lizenzen informieren. Mit der Abgabe eines Gebots erkennen Sie an, dass je nach Ihrem Wohnsitzland Importdokumente erforderlich sein können und die Beschaffung von Genehmigungen bzw. Lizenzen zu Verzögerungen bei der Lieferung Ihres Objekts führen kann.
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