Allgemeine Geschäftsbedingungen für Werbeaktionen

1. Allgemeines
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für Werbeaktionen („AGB für Werbeaktionen“) gelten für die Werbeaktion („die Werbeaktion“), die von Catawiki B.V. („Catawiki“) oder einem der Unternehmen, die zu Catawikis Unternehmensgruppe gehören, durchgeführt wird.
 
1.2 Die Teilnahme an der Werbeaktion impliziert die Annahme der AGB für Werbeaktionen und, soweit nicht zuvor angenommen, der Nutzungsbedingungen (zur Klarstellung: einschließlich der Verkäufer- und/oder Käuferrichtlinien).
 
2. Teilnahme
2.1 Die Teilnahme an einer Werbeaktion steht jeder Person offen, die geschäftsfähig und ein registrierter Nutzer auf Catawiki ist [und von Catawiki für die Teilnahme an der Werbeaktion ausgewählt wurde]. Nur in der EU ansässige Personen sind für die Teilnahme an der Werbeaktion berechtigt. Wenn ein Kauf von außerhalb der EU getätigt wird, wird dieser Kauf storniert und das Objekt wird erneut angeboten.
 
2.2 Die Teilnahme an der Werbeaktion ist kostenlos, sofern in der Ankündigung der Werbeaktion („Ankündigung“) nicht anders angegeben.

2.3 Teilnehmer nehmen teil, indem sie eines der Objekte, die für 1 € auf Catawiki eingestellt werden, finden und per Sofortkauf erwerben. Die Objekte sind ab dem 28.08.2024 um 12:00 Uhr online. Der Sofortkauf-Preis in Höhe von 1 € versteht sich zuzüglich der Käuferschutzgebühr in Höhe von 9 % + 3 €, die ebenfalls zu entrichten ist.

2.4 Catawiki ist berechtigt, Teilnehmer von der Werbeaktion auszuschließen oder ihnen die Preisvergabe zu verweigern, falls Catawiki zu der Überzeugung gelangt, dass der Teilnehmer sich nicht gemäß den AGB für Werbeaktionen oder den Nutzungsbedingungen (einschließlich Käufer-/Verkäuferrichtlinien) verhält, falsche, unvollständige, irreführende Angaben gemacht hat oder anderweitig Betrug begeht.

2.5 Gesperrte Benutzer sind nicht zur Teilnahme an der Werbeaktion berechtigt.

2.6 Mitarbeiter und Vertragspartner von Catawiki sind ebenso von der Teilnahme ausgeschlossen wie an der Gestaltung und Durchführung dieser Werbeaktion beteiligte Personen und/oder Personen, die mit diesen Personen in Verbindung stehen.
 
3. Spielbedingungen
3.1 Details über die Aktion, wie die Leistung der Teilnehmer – falls gewünscht – Teilnahmedaten, Preise, das Datum, an dem die Gewinner ermittelt werden usw., werden in der Ankündigung aufgeführt.
 
3.2 Falls Material angefordert wird, das möglicherweise geistigen Eigentumsrechten unterliegt, muss der Teilnehmer erklären, dass er der Inhaber aller geistigen Eigentumsrechte an dem Material ist und keine Rechte Dritter verletzt. Der Teilnehmer erteilt Catawiki [und allen Partnern, die an der Werbeaktion beteiligt sind], hiermit die Erlaubnis zur Nutzung des Materials – gemäß der Ankündigung – für Werbezwecke oder für andere Zwecke, sofern diese in der Ankündigung angegeben sind. Unter „Nutzung“ sind alle zukünftigen Formen der Nutzung und Veröffentlichung des Materials zu verstehen. Der Teilnehmer erhält für die vorgenannte Nutzung durch Catawiki keine Vergütung.
 
4. Preise
4.1 Die Auswahl des/der Gewinner(s) erfolgt auf unparteiische Weise. Jede Woche sind vier Objekte verfügbar.
4.2 Beim Preis handelt es sich um das gekaufte Objekt.
4.3 Es ist nur ein Gewinn pro Konto möglich.
4.4 Der Preis kann nicht in bar ausgezahlt oder auf einen anderen Preis übertragen werden.
4.5 Die Benachrichtigung der Gewinner erfolgt durch Erhalt der Bestellbestätigungs-E-Mail. 
4.5 Es erfolgt keine Mitteilung über das Ergebnis der Werbeaktion.

5. Nutzung von Informationen
Mit der Teilnahme an der Werbeaktion erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten gespeichert und von Catawiki für die Durchführung der Werbeaktion verwendet werden; dies schließt die gesamte Kommunikation in Zusammenhang mit der Werbeaktion ein und, falls der Teilnehmer per Opt-in zugestimmt hat, die Zusendung der im Opt-in aufgeführten zusätzlichen Informationen.

6. Haftung
6.1 Catawiki, seine Partner und beteiligte Dritte haften nicht für direkte und/oder indirekte Schäden, die aus der Werbeaktion resultieren oder in irgendeiner Weise mit ihr verbunden sind, einschließlich, aber nicht begrenzt auf:
a) alle zusätzlichen Kosten, die den Gewinnern in Zusammenhang mit der Annahme und Nutzung der Preise entstehen können;
b) Schäden in Zusammenhang mit dem vergebenen Preis oder dessen Nutzung;
c) die Vollständigkeit und Korrektheit der von Catawiki dargestellten oder zur Verfügung gestellten Informationen;
d) Computer- und/oder Internetausfälle;
e) Folgen aus inkorrekten Informationen oder Kontaktdaten, die vom Teilnehmer zur Verfügung gestellt wurden;
f) Schäden in Zusammenhang mit der Änderung oder Beendigung der Werbeaktion.
6.2 Catawiki gibt keinerlei Garantie bezüglich der vergebenen Preise.
 
7. Sonstiges
7.1 Catawiki ist berechtigt, nach eigenem Ermessen und ohne vorherige Ankündigung die Werbeaktion und/oder die AGB für Werbeaktionen während des Zeitraums der Werbeaktion zu ändern oder die Werbeaktion ohne Angabe von Gründen zu beenden. Änderungen an der Werbeaktion und/oder den AGB für Werbeaktionen sowie die Beendigung der Werbeaktion werden von Catawiki auf der entsprechenden Website veröffentlicht.
7.2 Über Fälle, die nicht in diesen AGB für Werbeaktionen geregelt sind, entscheidet Catawiki.
7.3 Falls eine oder mehrere Klauseln dieser AGB für Werbeaktionen ungültig werden oder nicht durchsetzbar sind, legt Catawiki eine entsprechende Ersatzklausel fest, die dem Sinn und Zweck der ungültig gewordenen oder nicht durchsetzbaren Klausel am nächsten kommt.
7.4 Beschwerden bezüglich dieser Werbeaktion können innerhalb von zehn Tagen, nachdem der Grund für die Beschwerde aufgetreten ist oder in zumutbarer Weise hätte bekannt sein können, über dieses Kontaktformular unter dem Stichwort „Werbeaktion“ eingereicht werden. Catawiki wird die Beschwerde bearbeiten und sich mit dem Teilnehmer in Verbindung setzen, um die Beschwerde zu klären.
7.5 Die Werbeaktion und die AGB für Werbeaktionen unterliegen ausschließlich niederländischem Recht. Alle Streitigkeiten, die sich aus den AGB für Werbeaktionen oder der Werbeaktion ergeben, können nur vor das zuständige Gericht in Amsterdam gebracht werden.