Gandhara Steinfragment (Ohne mindestpreis)

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Peter Reynaers
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Gandhara Steinfragment aus dem ca. 3. Jahrhundert n.Chr., Zustand Fair, 2025 aus dem Vereinigten Königreich erworben, Provenienz seit 1990 aus privater Sammlung.

KI-gestützte Zusammenfassung

Vom Verkäufer bereitgestellte Beschreibung

Nachweis der Provenienz

Dieses Dokument dient als Provenienznachweis für den beschriebenen Gegenstand:

Der genannte Gegenstand befindet sich seit den 1990er Jahren im Besitz des Antiquitätenhändlers und wurde von einem privaten Sammler erworben. Er wurde damals rechtmäßig erworben und ist seither in Privatbesitz durch aufeinanderfolgende Generationen geblieben.

Soweit wir wissen, ist der Gegenstand keinem Rechtsstreit, Anspruch oder Einschränkung unterworfen. Er entspricht weiterhin allen geltenden Gesetzen, die Eigentum und Übertragung regeln.

Diese Erklärung wird in gutem Glauben abgegeben und bestätigt die kontinuierliche und legitime Eigentumskette seit ihrer Übernahme.

Nachweis der Provenienz

Dieses Dokument dient als Provenienznachweis für den beschriebenen Gegenstand:

Der genannte Gegenstand befindet sich seit den 1990er Jahren im Besitz des Antiquitätenhändlers und wurde von einem privaten Sammler erworben. Er wurde damals rechtmäßig erworben und ist seither in Privatbesitz durch aufeinanderfolgende Generationen geblieben.

Soweit wir wissen, ist der Gegenstand keinem Rechtsstreit, Anspruch oder Einschränkung unterworfen. Er entspricht weiterhin allen geltenden Gesetzen, die Eigentum und Übertragung regeln.

Diese Erklärung wird in gutem Glauben abgegeben und bestätigt die kontinuierliche und legitime Eigentumskette seit ihrer Übernahme.

Details

Kultur
Gandhara
Jahrhundert/ Zeitraum
300AD
Name of object
Stone fragment
Erworben von
Galerie/Antiquitätenhändler
Jahr des Erwerbs
2025
Erwerbsland
Vereinigtes Königreich
Zustand
Angemessen
Vorbesitzer erworben von
Privatsammlung
Vorbesitzer – Jahr des Erwerbs
1990
Vorbesitzer – Erwerbsland
Vereinigtes Königreich
Ich bestätige, dass ich dieses Objekt legal erworben habe und berechtigt bin, es zu verkaufen.
Ja
Verkauft von
Vereinigtes KönigreichVerifiziert
2027
Verkaufte Objekte
Privat

Disclaimer

Der Verkäufer wurde von Catawiki über die Anforderungen an die Dokumentation informiert und garantiert Folgendes: - Das Objekt wurde rechtmäßig erworben. - Der Verkäufer hat das Recht, das Objekt zu verkaufen und/oder zu exportieren (sofern zutreffend). - Der Verkäufer wird die erforderlichen Herkunftsinformationen bereitstellen und die notwendigen Dokumente sowie Genehmigungen bzw. Lizenzen besorgen (soweit zutreffend und gemäß den örtlichen Gesetzen geboten). - Der Verkäufer wird den Käufer über etwaige Verzögerungen bei der Erlangung von Genehmigungen bzw. Lizenzen informieren. Mit der Abgabe eines Gebots erkennen Sie an, dass je nach Ihrem Wohnsitzland Importdokumente erforderlich sein können und die Beschaffung von Genehmigungen bzw. Lizenzen zu Verzögerungen bei der Lieferung Ihres Objekts führen kann.

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