Keltisch (La Téne) - Große Eisensockel-Axt Relikt - 12.2 cm (Ohne mindestpreis)






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La Téne Eisen-Socket-Axt aus keltischer Kultur, dat auf das 4. Jahrhundert v. Chr. datiert, Maße 12,2 × 6,4 × 3,1 cm, in feinem Zustand und fachmännisch konserviert, Herkunft Deutschland, Auction-House-Besitz bis 1968, Erwerb 1982, Originalitätsgarantie und Rechtsverkäuflichkeit.
Vom Verkäufer bereitgestellte Beschreibung
Ungefähr 4. Jh. v. Chr. – La Tène europäische Kultur
Maße: 12,2 x 6,4 x 3,1 cm
Material: Eisen
Steckbare Axt
Zustand: Guter Zustand. Es wurde fachmännisch konserviert.
Wir garantieren Originalität.
Hinweis: Aufgrund von Änderungen in der US-Zoll- und Einfuhrgesetzgebung, die ab dem 28. August 2025 in Kraft treten (Abschaffung oder erhebliche Einschränkung des „de minimis“-Regimes), ist es nicht möglich, Waren in die USA zu versenden.
Provenienz: Eigentum eines privaten Sammlers aus Süddeutschland, gesammelt in den 1970er bis 1980er Jahren.
Der Verkäufer kann nachweisen, dass die Losware rechtmäßig erworben wurde.
Wichtige Information. Der Verkäufer garantiert, dass er berechtigt ist, diese Los zu versenden.
Der Verkäufer wird dafür sorgen, dass alle erforderlichen Genehmigungen arrangiert werden.
Der Verkäufer wird den Käufer darüber informieren, falls dies mehr als ein paar Tage dauert.
Der Verkäufer stellt sich vor
Übersetzt mit Google ÜbersetzerUngefähr 4. Jh. v. Chr. – La Tène europäische Kultur
Maße: 12,2 x 6,4 x 3,1 cm
Material: Eisen
Steckbare Axt
Zustand: Guter Zustand. Es wurde fachmännisch konserviert.
Wir garantieren Originalität.
Hinweis: Aufgrund von Änderungen in der US-Zoll- und Einfuhrgesetzgebung, die ab dem 28. August 2025 in Kraft treten (Abschaffung oder erhebliche Einschränkung des „de minimis“-Regimes), ist es nicht möglich, Waren in die USA zu versenden.
Provenienz: Eigentum eines privaten Sammlers aus Süddeutschland, gesammelt in den 1970er bis 1980er Jahren.
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Disclaimer
Der Verkäufer wurde von Catawiki über die Anforderungen an die Dokumentation informiert und garantiert Folgendes: - Das Objekt wurde rechtmäßig erworben. - Der Verkäufer hat das Recht, das Objekt zu verkaufen und/oder zu exportieren (sofern zutreffend). - Der Verkäufer wird die erforderlichen Herkunftsinformationen bereitstellen und die notwendigen Dokumente sowie Genehmigungen bzw. Lizenzen besorgen (soweit zutreffend und gemäß den örtlichen Gesetzen geboten). - Der Verkäufer wird den Käufer über etwaige Verzögerungen bei der Erlangung von Genehmigungen bzw. Lizenzen informieren. Mit der Abgabe eines Gebots erkennen Sie an, dass je nach Ihrem Wohnsitzland Importdokumente erforderlich sein können und die Beschaffung von Genehmigungen bzw. Lizenzen zu Verzögerungen bei der Lieferung Ihres Objekts führen kann.
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