Replica of an Ancient Roman Bronze Große Bronzetafel mit lateinischer Inschrift – - 25 cm

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Dekorative Bronzeplatte, eine Replik eines antiken römischen epigraphischen Objekts, mit dem Titel „Große Bronzetafel mit lateinischer Inschrift –“ und der Darstellung Kapitel 11 – Über die Entsendung von Gesandten, Datum des 20. Jahrhunderts, Maße 25 cm Höhe, 20 cm Breite, Zustand Sehr gut.

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Vom Verkäufer bereitgestellte Beschreibung

Eine dekorative Bronzetafel mit vollständig gravierter lateinischer Inschrift im Stil römischer Gesetzes- und Stadtrechtstafeln der Kaiserzeit.

Der Text beginnt mit:
„XI DE LEGATIS MITTENDIS…“
(„Kapitel 11 – Über die Entsendung von Gesandten“)

Die Inschrift orientiert sich in Sprache, Struktur und juristischer Terminologie an römischen Municipialgesetzen des 1.–2. Jahrhunderts n. Chr., wie sie aus antiken Stadtrechten (z. B. der sogenannten Lex Irnitana) bekannt sind. Es handelt sich um eine dekorative Reproduktion im Stil römischer Epigraphik.

Inhalt – Zusammenhängende juristische Übersetzung in modernem Deutsch

Kapitel 11 – Über die Entsendung von Gesandten

Die Entsendung von Gesandten durch das Municipium darf nur auf ordnungsgemäßen Beschluss des Stadtrates (Dekurionen) erfolgen. Ein solcher Beschluss ist nur dann zu fassen, wenn die Angelegenheit von öffentlicher Bedeutung ist und das Wohl der Gemeinde es erfordert.

Es ist festzulegen, wer als Gesandter entsandt wird und mit welchem Auftrag er betraut ist. Niemand darf ohne gültigen Ratsbeschluss oder über den erteilten Auftrag hinaus im Namen der Gemeinde handeln.

Die Gesandten sind verpflichtet, ihre Aufgabe gewissenhaft und im Interesse des Municipiums auszuführen. Nach Beendigung ihrer Mission haben sie dem Rat Bericht zu erstatten.

Amtsträger des Municipiums – insbesondere Duoviri, Aedilen und Quaestoren – haben darauf zu achten, dass öffentliche Mittel ausschließlich für rechtmäßige Zwecke verwendet werden. Ausgaben im Zusammenhang mit Gesandtschaften sind ordnungsgemäß zu dokumentieren und dem Rat offenzulegen.

Nach Ablauf der Amtszeit ist Rechenschaft über die Verwaltung und die Verwendung öffentlicher Gelder abzulegen. Die entsprechenden Rechnungen sind vorzulegen und einer Prüfung zu unterziehen.

Öffentliche Gelder sowie Mittel, die religiösen Zwecken gewidmet sind, dürfen weder zweckentfremdet noch privat verwendet werden. Ihre Verwaltung hat im Einklang mit Gesetz und Beschlusslage zu erfolgen.

Objektmerkmale:

Die Bronzeoberfläche zeigt eine grünliche, dekorative Patina, die antiken Vorbildern nachempfunden ist. Die unregelmäßig gestalteten Ränder unterstreichen den Charakter einer epigraphischen Reproduktion. Die Rückseite ist glatt gearbeitet.

Material: Bronze
Datierung: 20. Jahrhundert
Technik: Gravierte Inschrift, patiniert
Zustand: Guter Zustand mit gleichmäßiger Patina und altersentsprechender Oberflächenwirkung. Keine strukturellen Beschädigungen.

Maße:
(Höhe, Breite, Stärke und Gewicht bitte ergänzen)

Ein außergewöhnliches Sammler- und Dekorationsobjekt für Liebhaber der römischen Antike, der Rechtsgeschichte oder klassischer Epigraphik. Ideal für Bibliothek, Arbeitszimmer oder thematische Einrichtung.

Eine dekorative Bronzetafel mit vollständig gravierter lateinischer Inschrift im Stil römischer Gesetzes- und Stadtrechtstafeln der Kaiserzeit.

Der Text beginnt mit:
„XI DE LEGATIS MITTENDIS…“
(„Kapitel 11 – Über die Entsendung von Gesandten“)

Die Inschrift orientiert sich in Sprache, Struktur und juristischer Terminologie an römischen Municipialgesetzen des 1.–2. Jahrhunderts n. Chr., wie sie aus antiken Stadtrechten (z. B. der sogenannten Lex Irnitana) bekannt sind. Es handelt sich um eine dekorative Reproduktion im Stil römischer Epigraphik.

Inhalt – Zusammenhängende juristische Übersetzung in modernem Deutsch

Kapitel 11 – Über die Entsendung von Gesandten

Die Entsendung von Gesandten durch das Municipium darf nur auf ordnungsgemäßen Beschluss des Stadtrates (Dekurionen) erfolgen. Ein solcher Beschluss ist nur dann zu fassen, wenn die Angelegenheit von öffentlicher Bedeutung ist und das Wohl der Gemeinde es erfordert.

Es ist festzulegen, wer als Gesandter entsandt wird und mit welchem Auftrag er betraut ist. Niemand darf ohne gültigen Ratsbeschluss oder über den erteilten Auftrag hinaus im Namen der Gemeinde handeln.

Die Gesandten sind verpflichtet, ihre Aufgabe gewissenhaft und im Interesse des Municipiums auszuführen. Nach Beendigung ihrer Mission haben sie dem Rat Bericht zu erstatten.

Amtsträger des Municipiums – insbesondere Duoviri, Aedilen und Quaestoren – haben darauf zu achten, dass öffentliche Mittel ausschließlich für rechtmäßige Zwecke verwendet werden. Ausgaben im Zusammenhang mit Gesandtschaften sind ordnungsgemäß zu dokumentieren und dem Rat offenzulegen.

Nach Ablauf der Amtszeit ist Rechenschaft über die Verwaltung und die Verwendung öffentlicher Gelder abzulegen. Die entsprechenden Rechnungen sind vorzulegen und einer Prüfung zu unterziehen.

Öffentliche Gelder sowie Mittel, die religiösen Zwecken gewidmet sind, dürfen weder zweckentfremdet noch privat verwendet werden. Ihre Verwaltung hat im Einklang mit Gesetz und Beschlusslage zu erfolgen.

Objektmerkmale:

Die Bronzeoberfläche zeigt eine grünliche, dekorative Patina, die antiken Vorbildern nachempfunden ist. Die unregelmäßig gestalteten Ränder unterstreichen den Charakter einer epigraphischen Reproduktion. Die Rückseite ist glatt gearbeitet.

Material: Bronze
Datierung: 20. Jahrhundert
Technik: Gravierte Inschrift, patiniert
Zustand: Guter Zustand mit gleichmäßiger Patina und altersentsprechender Oberflächenwirkung. Keine strukturellen Beschädigungen.

Maße:
(Höhe, Breite, Stärke und Gewicht bitte ergänzen)

Ein außergewöhnliches Sammler- und Dekorationsobjekt für Liebhaber der römischen Antike, der Rechtsgeschichte oder klassischer Epigraphik. Ideal für Bibliothek, Arbeitszimmer oder thematische Einrichtung.

Details

Kultur
Replica of an Ancient Roman
Jahrhundert/ Zeitraum
-
Name of object
Large bronze plaque with a Latin inscription –
Erworben von
Privatsammlung
Thema/Darstellung
Bronze Tablet Chapter 11 – On the Sending of Envoys
Jahr des Erwerbs
2000
Material
Bronze
Erwerbsland
Unbekannt
Zustand
Sehr gut
Vorbesitzer erworben von
Antikmarkt
Height
25 cm
Vorbesitzer – Jahr des Erwerbs
1975
Width
20 cm
Vorbesitzer – Erwerbsland
Unbekannt
Ich bestätige, dass ich dieses Objekt legal erworben habe und berechtigt bin, es zu verkaufen.
Ja
Verkauft von
DeutschlandVerifiziert
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100 %
Privat

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Der Verkäufer wurde von Catawiki über die Anforderungen an die Dokumentation informiert und garantiert Folgendes: - Das Objekt wurde rechtmäßig erworben. - Der Verkäufer hat das Recht, das Objekt zu verkaufen und/oder zu exportieren (sofern zutreffend). - Der Verkäufer wird die erforderlichen Herkunftsinformationen bereitstellen und die notwendigen Dokumente sowie Genehmigungen bzw. Lizenzen besorgen (soweit zutreffend und gemäß den örtlichen Gesetzen geboten). - Der Verkäufer wird den Käufer über etwaige Verzögerungen bei der Erlangung von Genehmigungen bzw. Lizenzen informieren. Mit der Abgabe eines Gebots erkennen Sie an, dass je nach Ihrem Wohnsitzland Importdokumente erforderlich sein können und die Beschaffung von Genehmigungen bzw. Lizenzen zu Verzögerungen bei der Lieferung Ihres Objekts führen kann.

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