Keltisch - Bronzearmband - 1200/800 v. Chr.






Leitete das Ifergan Collection Museum, spezialisiert auf phönizische Archäologie.
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Keltisches Bronzearmband, ein großes geschlossenes Armband aus der Bronzezeit (ca. 1200–600 v. Chr.), Westliches Europa, keltische Kultur, Maße ca. 8,7 × 8,4 cm, Zustand gut, 2024 aus Deutschland erworben.
Vom Verkäufer bereitgestellte Beschreibung
KELTISCHES BRONZEARMBAND
Großes, geschlossenes Armband aus der Bronzezeit – vom 12. bis 6. Jh. v. Chr.
Breiter Abschnitt in zwei Kreisbögen, der sich an jedem Ende verengt und in überlappenden Spitzen endet.
Westeuropa, keltische Periode, 1200 bis 600 v. Chr. – Abmessungen: 8,7 cm × 8,4 cm
Herkunftsinformationen: Deutschland, Galerie H.T.A..
Vorherige Herkunftsgeschichte, ehemalige private Berliner Sammlung.
Der Verkäufer kann nachweisen, dass das Los legal erworben wurde; Provenienzerklärung von Catawiki eingesehen.
Wichtige Information: Der Verkäufer garantiert, dass er berechtigt ist, dieses Stück zu verkaufen/zu exportieren.
Der Verkäufer sorgt dafür, dass die erforderlichen Genehmigungen, wie eine Ausfuhrgenehmigung, organisiert werden. (Reisepass für kulturelle Objekte)
Der Verkäufer wird den Käufer über seinen Status informieren, falls dies mehr als einige Tage dauert.
Alle Gegenstände des Verkäufers werden mit einer Versicherung in Höhe des Kaufpreises versendet und von einem illustrierten Beschreibungsdokument mit Angabe der Herkunft begleitet.
Der Verkäufer stellt sich vor
KELTISCHES BRONZEARMBAND
Großes, geschlossenes Armband aus der Bronzezeit – vom 12. bis 6. Jh. v. Chr.
Breiter Abschnitt in zwei Kreisbögen, der sich an jedem Ende verengt und in überlappenden Spitzen endet.
Westeuropa, keltische Periode, 1200 bis 600 v. Chr. – Abmessungen: 8,7 cm × 8,4 cm
Herkunftsinformationen: Deutschland, Galerie H.T.A..
Vorherige Herkunftsgeschichte, ehemalige private Berliner Sammlung.
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Details
Disclaimer
Der Verkäufer wurde von Catawiki über die Anforderungen an die Dokumentation informiert und garantiert Folgendes: - Das Objekt wurde rechtmäßig erworben. - Der Verkäufer hat das Recht, das Objekt zu verkaufen und/oder zu exportieren (sofern zutreffend). - Der Verkäufer wird die erforderlichen Herkunftsinformationen bereitstellen und die notwendigen Dokumente sowie Genehmigungen bzw. Lizenzen besorgen (soweit zutreffend und gemäß den örtlichen Gesetzen geboten). - Der Verkäufer wird den Käufer über etwaige Verzögerungen bei der Erlangung von Genehmigungen bzw. Lizenzen informieren. Mit der Abgabe eines Gebots erkennen Sie an, dass je nach Ihrem Wohnsitzland Importdokumente erforderlich sein können und die Beschaffung von Genehmigungen bzw. Lizenzen zu Verzögerungen bei der Lieferung Ihres Objekts führen kann.
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