Römisches Reich Marmor Kopf einer Dame mit Haarband






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Römischer Marmorkopf einer Dame mit Haarband, ca. 2. Jh. n. Chr., 11,5 cm hoch, in ausgezeichnetem Zustand mit kleinem Bruch an der Nasenspitze, inklusive Displayständer, Provenienz UK Privatbesitz über Bonham's London (2011), rechtmäßig erworben und mit Echtheitszertifikat.
Vom Verkäufer bereitgestellte Beschreibung
Mit subtil definierten Gesichtszügen, das Haar durch eine Fillet an der Stirn getrennt, mit flachem Rücken.. Ex. Bonham’s Auktion, London, 2011.
Größe: 11,5 cm H - 4 1/2 Zoll
Material: Marmor
Kultur: Römisch, ca. 2. Jahrhundert n. Chr.
Zustand: Kleine Bruchstelle an der Nasenspitze
Displayständer enthalten
Provenienz: Von Vorbesitzer im Vereinigten Königreich zwischen den 1960er und 1980er Jahren erworben. Ex. Bonham’s Auktion, London, 2011.
Der Verkäufer garantiert, dass dieser Gegenstand rechtmäßig erworben wurde und rechtmäßig exportiert wird; die entsprechenden Unterlagen wurden von Catawiki eingesehen.
Für diesen Gegenstand ist innerhalb der EU keine Ausfuhrgenehmigung erforderlich.
Der Verkäufer wird den Käufer informieren, falls außerhalb der EU eine britische Ausfuhrgenehmigung erforderlich ist.
Weltweiter Versand per Einschreiben.
Mit Echtheitszertifikat
N.B. Bei Sendungen in Länder außerhalb des Vereinigten Königreichs können Einfuhrabgaben anfallen.
Hinweis: Wir können nicht nach Griechenland und Zypern versenden.
Mit subtil definierten Gesichtszügen, das Haar durch eine Fillet an der Stirn getrennt, mit flachem Rücken.. Ex. Bonham’s Auktion, London, 2011.
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Kultur: Römisch, ca. 2. Jahrhundert n. Chr.
Zustand: Kleine Bruchstelle an der Nasenspitze
Displayständer enthalten
Provenienz: Von Vorbesitzer im Vereinigten Königreich zwischen den 1960er und 1980er Jahren erworben. Ex. Bonham’s Auktion, London, 2011.
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Details
Disclaimer
Der Verkäufer wurde von Catawiki über die Anforderungen an die Dokumentation informiert und garantiert Folgendes: - Das Objekt wurde rechtmäßig erworben. - Der Verkäufer hat das Recht, das Objekt zu verkaufen und/oder zu exportieren (sofern zutreffend). - Der Verkäufer wird die erforderlichen Herkunftsinformationen bereitstellen und die notwendigen Dokumente sowie Genehmigungen bzw. Lizenzen besorgen (soweit zutreffend und gemäß den örtlichen Gesetzen geboten). - Der Verkäufer wird den Käufer über etwaige Verzögerungen bei der Erlangung von Genehmigungen bzw. Lizenzen informieren. Mit der Abgabe eines Gebots erkennen Sie an, dass je nach Ihrem Wohnsitzland Importdokumente erforderlich sein können und die Beschaffung von Genehmigungen bzw. Lizenzen zu Verzögerungen bei der Lieferung Ihres Objekts führen kann.
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