Römisches Reich Paar Glas-Unguentarien





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Vom Verkäufer bereitgestellte Beschreibung
Paar römischer Glas-Unguentarien
Ca. AD 100 – 300. Ein Paar glasene Unguentarien mit birnenförmigen Körpern und engem Hals. Einige Teile der Gefäße haben eine schöne Irideszenz entwickelt. Größe: 155–150 mm × 75–80 mm; Gewicht: 90 g Provenienz: Eigentum eines Gents aus North London; zuvor auf dem britischen/ europäischen Kunstmarkt in den 1980er Jahren erworben.
Disclaimer:
VERSAND NUR INNERHALB DER EU.
Alle Artikel werden aus Belgien versendet.
Der Verkäufer garantiert und kann belegen, dass das Objekt rechtmäßig erworben wurde.
Dem Verkäufer wurde von Catawiki mitgeteilt, dass er die nach den Gesetzen und Vorschriften in seinem Wohnsitzland erforderliche Dokumentation vorlegen muss.
Der Verkäufer garantiert und ist berechtigt, dieses Objekt zu verkaufen/exportieren.
Der Verkäufer wird dem Käufer alle bekannten Provenienz-Informationen über das Objekt zur Verfügung stellen.
Der Verkäufer sorgt dafür, dass alle notwendigen Genehmigungen beantragt/arrangiert werden.
Der Verkäufer wird den Käufer umgehend über etwaige Verzögerungen bei der Beschaffung solcher Genehmigungen informieren.
Der Verkäufer wird nicht außerhalb der EU versenden.
Der Verkäufer stellt sich vor
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Ca. AD 100 – 300. Ein Paar glasene Unguentarien mit birnenförmigen Körpern und engem Hals. Einige Teile der Gefäße haben eine schöne Irideszenz entwickelt. Größe: 155–150 mm × 75–80 mm; Gewicht: 90 g Provenienz: Eigentum eines Gents aus North London; zuvor auf dem britischen/ europäischen Kunstmarkt in den 1980er Jahren erworben.
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Disclaimer
Der Verkäufer wurde von Catawiki über die Anforderungen an die Dokumentation informiert und garantiert Folgendes: - Das Objekt wurde rechtmäßig erworben. - Der Verkäufer hat das Recht, das Objekt zu verkaufen und/oder zu exportieren (sofern zutreffend). - Der Verkäufer wird die erforderlichen Herkunftsinformationen bereitstellen und die notwendigen Dokumente sowie Genehmigungen bzw. Lizenzen besorgen (soweit zutreffend und gemäß den örtlichen Gesetzen geboten). - Der Verkäufer wird den Käufer über etwaige Verzögerungen bei der Erlangung von Genehmigungen bzw. Lizenzen informieren. Mit der Abgabe eines Gebots erkennen Sie an, dass je nach Ihrem Wohnsitzland Importdokumente erforderlich sein können und die Beschaffung von Genehmigungen bzw. Lizenzen zu Verzögerungen bei der Lieferung Ihres Objekts führen kann.
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