Altchinesisch Neolithische chinesische Dreibein-Urne – Xiajiadian-Kultur, 3. Jahrtausend v. Chr.






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Eine antike chinesische neolithische dreibeinige Keramikkürbisurn aus der Xiajiadian-Kultur, datiert auf 2300–1600 v. Chr., Terracotta mit glatter Engobe, Höhe 11,4 cm, Breite 9,3 cm.
Vom Verkäufer bereitgestellte Beschreibung
Chinesische dreibeinige Keramik-Jarre aus der neolithischen Periode
Dreibeinige Vase der Xiajiadian-Kultur.
Behälter, der auf drei fusiformen Füßen in Obusform ruht.
Tonware, mit glatter Engobe überzogen
China, Neolithische Periode, Xiajiadian-Kultur, 3. Jahrtausend v. Chr.
Makelloser Zustand, keine Restaurierung
Maße: Höhe 11,4 cm x Breite 9,3 cm.
Nordostchina, Xiajiadian-Kultur (2300–1600 v. Chr.).
Ausgezeichneter Erhaltungszustand – keine Restaurierung
Herkunft: Niederlande, Galerie D.Z.N.
Der Verkäufer kann nachweisen, dass das Los legal erworben wurde; Provenienzerklärung von Catawiki eingesehen.
Wichtige Information: Der Verkäufer garantiert, dass er berechtigt ist, dieses Los zu verkaufen/exportieren.
Der Verkäufer sorgt dafür, dass die erforderlichen Genehmigungen, wie eine Exportlizenz, organisiert werden. (Pass für Kulturgut)
Der Verkäufer wird den Käufer über seinen Status informieren, falls dies mehr als einige Tage dauert
Alle Gegenstände des Verkäufers werden mit einer Versicherung in Höhe des Kaufpreises versandt und von einem illustrierten Beschreibungsdokument mit Angabe der Provenienz begleitet.
#yearofthehorse
Der Verkäufer stellt sich vor
Chinesische dreibeinige Keramik-Jarre aus der neolithischen Periode
Dreibeinige Vase der Xiajiadian-Kultur.
Behälter, der auf drei fusiformen Füßen in Obusform ruht.
Tonware, mit glatter Engobe überzogen
China, Neolithische Periode, Xiajiadian-Kultur, 3. Jahrtausend v. Chr.
Makelloser Zustand, keine Restaurierung
Maße: Höhe 11,4 cm x Breite 9,3 cm.
Nordostchina, Xiajiadian-Kultur (2300–1600 v. Chr.).
Ausgezeichneter Erhaltungszustand – keine Restaurierung
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Details
Disclaimer
Der Verkäufer wurde von Catawiki über die Anforderungen an die Dokumentation informiert und garantiert Folgendes: - Das Objekt wurde rechtmäßig erworben. - Der Verkäufer hat das Recht, das Objekt zu verkaufen und/oder zu exportieren (sofern zutreffend). - Der Verkäufer wird die erforderlichen Herkunftsinformationen bereitstellen und die notwendigen Dokumente sowie Genehmigungen bzw. Lizenzen besorgen (soweit zutreffend und gemäß den örtlichen Gesetzen geboten). - Der Verkäufer wird den Käufer über etwaige Verzögerungen bei der Erlangung von Genehmigungen bzw. Lizenzen informieren. Mit der Abgabe eines Gebots erkennen Sie an, dass je nach Ihrem Wohnsitzland Importdokumente erforderlich sein können und die Beschaffung von Genehmigungen bzw. Lizenzen zu Verzögerungen bei der Lieferung Ihres Objekts führen kann.
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