Römer (Republikaner) - Eisenlegionär Militärischer Kaltrop (Trittstachel) - 7.9 cm (Ohne mindestpreis)






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Römische Republik Eisen Legionär Militär-Caltrop (Trittstachel), 1. Jahrhundert v. Chr., Abmessungen 7,9 × 7,1 × 7,0 cm, in gutem Zustand; aus Deutschland, 1979 bei einer Auktion erworben, Ex-Sammlung Dr. Matthias Köhler, Originalität garantiert.
Vom Verkäufer bereitgestellte Beschreibung
Ungefähr 1. Jh. v. Chr. – Römische Republikzeit
Material: Eisen
Objekt: Legionärischer Kaltrop (Trittspike)
Abmessungen: 7,9 x 7,1 x 7,0 cm
Zustand: Ausgezeichneter Zustand
Ex-Sammlung Dr. Matthias Köhler (1966)
Wir garantieren die Echtheit.
HINWEIS: Aufgrund von Änderungen in den US-Zoll- und Einfuhrbestimmungen, die ab dem 28. August 2025 gelten (Abschaffung oder erhebliche Beschränkung des „de minimis“-Regimes), ist eine Versendung von Waren in die USA nicht möglich.
Provenienz: Eigentum eines privaten Sammlers aus dem Süden Deutschlands, in den 1970er- bis 1980er-Jahren zusammengestellt.
Der Verkäufer kann nachweisen, dass dieses Lot rechtmäßig erworben wurde.
Wichtige Information. Der Verkäufer garantiert, dass er berechtigt ist, dieses Lot zu versenden.
Der Verkäufer sorgt dafür, dass alle erforderlichen Genehmigungen beschafft werden.
Der Verkäufer wird den Käufer darüber informieren, falls dies länger als wenige Tage dauert.
Der Verkäufer stellt sich vor
Übersetzt mit Google ÜbersetzerUngefähr 1. Jh. v. Chr. – Römische Republikzeit
Material: Eisen
Objekt: Legionärischer Kaltrop (Trittspike)
Abmessungen: 7,9 x 7,1 x 7,0 cm
Zustand: Ausgezeichneter Zustand
Ex-Sammlung Dr. Matthias Köhler (1966)
Wir garantieren die Echtheit.
HINWEIS: Aufgrund von Änderungen in den US-Zoll- und Einfuhrbestimmungen, die ab dem 28. August 2025 gelten (Abschaffung oder erhebliche Beschränkung des „de minimis“-Regimes), ist eine Versendung von Waren in die USA nicht möglich.
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Disclaimer
Der Verkäufer wurde von Catawiki über die Anforderungen an die Dokumentation informiert und garantiert Folgendes: - Das Objekt wurde rechtmäßig erworben. - Der Verkäufer hat das Recht, das Objekt zu verkaufen und/oder zu exportieren (sofern zutreffend). - Der Verkäufer wird die erforderlichen Herkunftsinformationen bereitstellen und die notwendigen Dokumente sowie Genehmigungen bzw. Lizenzen besorgen (soweit zutreffend und gemäß den örtlichen Gesetzen geboten). - Der Verkäufer wird den Käufer über etwaige Verzögerungen bei der Erlangung von Genehmigungen bzw. Lizenzen informieren. Mit der Abgabe eines Gebots erkennen Sie an, dass je nach Ihrem Wohnsitzland Importdokumente erforderlich sein können und die Beschaffung von Genehmigungen bzw. Lizenzen zu Verzögerungen bei der Lieferung Ihres Objekts führen kann.
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