Altchinesisch Neolithische chinesische Dreibein-Urne – Xiajiadian-Kultur, 3. Jahrtausend v. Chr.






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Antike chinesische dreibeinige Keramikurne der Xiajiadian-Kultur, 3. Jahrtausend v. Chr., Höhe 20,9 cm, Breite 13,4 cm, guter Zustand; Herkunft Niederlande.
Vom Verkäufer bereitgestellte Beschreibung
Antike chinesische dreibeinige Keramikvase aus der Jungsteinzeit
Antike dreibeinige Vase der Xiajiadian-Kultur.
Behälter, der auf drei trommelförmigen Stützen ruht.
Tonware, überzogen mit einer glatten Engobe
China, Jungsteinzeit, Xiajiadian-Kultur, 3. Jahrtausend v. Chr.
Perfekter Zustand, keine Restaurierung
Maßangaben: Höhe 20,9 cm x Breite 13,4 cm.
Nordost-China, Xiajiadian-Kultur (ca. 2300–1600 v. Chr.).
Ausgezeichneter Erhaltungszustand – keine Restaurierungen
Herkunft: Niederlande, Galerie D.Z.N.
Der Verkäufer kann nachweisen, dass der Los legal erworben wurde; Provenienzangabe von Catawiki eingesehen.
Wichtige Information: Der Verkäufer garantiert, dass er befugt ist, diesen Los zu verkaufen/exportieren.
Der Verkäufer sorgt dafür, dass erforderliche Genehmigungen, wie eine Exportlizenz, organisiert werden. (Reisepass für Kulturgut)
Der Verkäufer wird den Käufer über seinen Status informieren, falls dies mehr als wenige Tage dauert.
Alle Gegenstände des Verkäufers werden mit einer Versicherung in Höhe des Kaufpreises versendet und von einem beschreibenden, illustrierten Dokument begleitet, das die Provenienz angibt.
Der Verkäufer stellt sich vor
Antike chinesische dreibeinige Keramikvase aus der Jungsteinzeit
Antike dreibeinige Vase der Xiajiadian-Kultur.
Behälter, der auf drei trommelförmigen Stützen ruht.
Tonware, überzogen mit einer glatten Engobe
China, Jungsteinzeit, Xiajiadian-Kultur, 3. Jahrtausend v. Chr.
Perfekter Zustand, keine Restaurierung
Maßangaben: Höhe 20,9 cm x Breite 13,4 cm.
Nordost-China, Xiajiadian-Kultur (ca. 2300–1600 v. Chr.).
Ausgezeichneter Erhaltungszustand – keine Restaurierungen
Herkunft: Niederlande, Galerie D.Z.N.
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Details
Disclaimer
Der Verkäufer wurde von Catawiki über die Anforderungen an die Dokumentation informiert und garantiert Folgendes: - Das Objekt wurde rechtmäßig erworben. - Der Verkäufer hat das Recht, das Objekt zu verkaufen und/oder zu exportieren (sofern zutreffend). - Der Verkäufer wird die erforderlichen Herkunftsinformationen bereitstellen und die notwendigen Dokumente sowie Genehmigungen bzw. Lizenzen besorgen (soweit zutreffend und gemäß den örtlichen Gesetzen geboten). - Der Verkäufer wird den Käufer über etwaige Verzögerungen bei der Erlangung von Genehmigungen bzw. Lizenzen informieren. Mit der Abgabe eines Gebots erkennen Sie an, dass je nach Ihrem Wohnsitzland Importdokumente erforderlich sein können und die Beschaffung von Genehmigungen bzw. Lizenzen zu Verzögerungen bei der Lieferung Ihres Objekts führen kann.
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