Bronzezeit Bronze Axtkopf - 102 mm (Ohne mindestpreis)






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Bronzezeit-Axtkopf, aus Bronze gefertigt, in ausgezeichnetem Zustand, 102 mm hoch, 19 mm breit und 40 mm tief, ca. 800 v. Chr.; 2026 in Großbritannien aus einer privaten europäischen Sammlung erworben.
Vom Verkäufer bereitgestellte Beschreibung
Eine ausgezeichnet erhaltene Bronzezeit-Axtkopfform aus der Bronzezeit, datiert auf ca. 800 v. Chr.
Objekt im Jahr 2026 in London, Großbritannien, von 'AA' im Rahmen einer privaten europäischen Sammlung erworben, die aus der Zeit vor den 1990er-Jahren stammt.
Der Verkäufer garantiert, dass er dieses Stück gemäß allen nationalen und internationalen Gesetzen zum Eigentum an Kulturgütern erworben hat. Provenienzangabe von Catawiki eingesehen.
Der Verkäufer wird dafür sorgen, dass alle erforderlichen Genehmigungen, wie z. B. eine Exportlizenz, gegebenenfalls arrangiert werden, und den Käufer über den Stand der Dinge informieren, falls dies mehr als einige Tage in Anspruch nimmt.
Alle Lose, bei denen zusätzliche Gebühren beim Zoll am Bestimmungsort anfallen, sofern welche anfallen, gehen zu Lasten des Käufers; es liegt in der Verantwortung des Käufers, sich mit dem Zollamt in Verbindung zu setzen, um etwaige Gebühren zu zahlen und den Gegenstand freizugeben, bzw. bei einer längeren Bearbeitungsdauer der Kontrollen.
Es liegt in der Verantwortung des Käufers, mit seinem Zollamt Kontakt aufzunehmen, um eine reibungslose Lieferung sicherzustellen.
Der Verkäufer stellt sich vor
Eine ausgezeichnet erhaltene Bronzezeit-Axtkopfform aus der Bronzezeit, datiert auf ca. 800 v. Chr.
Objekt im Jahr 2026 in London, Großbritannien, von 'AA' im Rahmen einer privaten europäischen Sammlung erworben, die aus der Zeit vor den 1990er-Jahren stammt.
Der Verkäufer garantiert, dass er dieses Stück gemäß allen nationalen und internationalen Gesetzen zum Eigentum an Kulturgütern erworben hat. Provenienzangabe von Catawiki eingesehen.
Der Verkäufer wird dafür sorgen, dass alle erforderlichen Genehmigungen, wie z. B. eine Exportlizenz, gegebenenfalls arrangiert werden, und den Käufer über den Stand der Dinge informieren, falls dies mehr als einige Tage in Anspruch nimmt.
Alle Lose, bei denen zusätzliche Gebühren beim Zoll am Bestimmungsort anfallen, sofern welche anfallen, gehen zu Lasten des Käufers; es liegt in der Verantwortung des Käufers, sich mit dem Zollamt in Verbindung zu setzen, um etwaige Gebühren zu zahlen und den Gegenstand freizugeben, bzw. bei einer längeren Bearbeitungsdauer der Kontrollen.
Es liegt in der Verantwortung des Käufers, mit seinem Zollamt Kontakt aufzunehmen, um eine reibungslose Lieferung sicherzustellen.
