Altägyptisch Männlicher Kopf aus Alabaster – Ptolemäerzeit, 332/30 v. Chr.






Leitete das Ifergan Collection Museum, spezialisiert auf phönizische Archäologie.
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Altägyptische Alabasterkopf eines Noblen mit Kopfbedeckung aus der ptolemäischen Zeit (332/30 v. Chr.), ca. 11,4 cm hoch (14,2 cm mit Sockel), in gutem Zustand und authentisch, 2025 aus Frankreich von Galerie/Antiquaire erworben.
Vom Verkäufer bereitgestellte Beschreibung
Skulptierter ägyptischer Kopf aus Alabaster
Altes Ägypten, Ptolemäerzeit, 332/30 v. Chr.
Aus Alabaster fein geschnittener Kopf, der einen Adligen mit Kopfbedeckung zeigt.
Das schmale, ovale Gesicht mit idealisierten Zügen zeichnet sich durch große Augen, eine leicht abgeflachte Nase und volle Lippen aus.
Maße : Höhe 11,4 cm - Höhe mit Sockel 14,2 cm
Provenienz : Frankreich, Galerie D.H.B.
Früher : Ehemalige französische Privatkollektion, durch Erbschaft überliefert.
Der Verkäufer kann nachweisen, dass das Los rechtmäßig erworben wurde, Provenienzhinweis von Catawiki eingesehen.
Informationen wichtig: Der Verkäufer garantiert, dass er berechtigt ist, dieses Los zu verkaufen/exportieren.
Der Verkäufer sorgt dafür, dass die notwendigen Genehmigungen, wie beispielsweise eine Exportlizenz, organisiert werden.
(Pass für Kulturgut)
Der Verkäufer wird den Käufer über seinen Status informieren, falls dies länger als einige Tage dauert.
Der Verkäufer stellt sich vor
Skulptierter ägyptischer Kopf aus Alabaster
Altes Ägypten, Ptolemäerzeit, 332/30 v. Chr.
Aus Alabaster fein geschnittener Kopf, der einen Adligen mit Kopfbedeckung zeigt.
Das schmale, ovale Gesicht mit idealisierten Zügen zeichnet sich durch große Augen, eine leicht abgeflachte Nase und volle Lippen aus.
Maße : Höhe 11,4 cm - Höhe mit Sockel 14,2 cm
Provenienz : Frankreich, Galerie D.H.B.
Früher : Ehemalige französische Privatkollektion, durch Erbschaft überliefert.
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Details
Disclaimer
Der Verkäufer wurde von Catawiki über die Anforderungen an die Dokumentation informiert und garantiert Folgendes: - Das Objekt wurde rechtmäßig erworben. - Der Verkäufer hat das Recht, das Objekt zu verkaufen und/oder zu exportieren (sofern zutreffend). - Der Verkäufer wird die erforderlichen Herkunftsinformationen bereitstellen und die notwendigen Dokumente sowie Genehmigungen bzw. Lizenzen besorgen (soweit zutreffend und gemäß den örtlichen Gesetzen geboten). - Der Verkäufer wird den Käufer über etwaige Verzögerungen bei der Erlangung von Genehmigungen bzw. Lizenzen informieren. Mit der Abgabe eines Gebots erkennen Sie an, dass je nach Ihrem Wohnsitzland Importdokumente erforderlich sein können und die Beschaffung von Genehmigungen bzw. Lizenzen zu Verzögerungen bei der Lieferung Ihres Objekts führen kann.
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