Römisches Reich Terracotta Öllampe - 85 mm (Ohne mindestpreis)






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Antike römische Terrakotta-Öllampe, 2. bis 4. Jh. n. Chr., guter Zustand, Maße ca. 85 mm hoch, 22 mm breit, 70 mm tief, 2026 aus einem Antiquitätenmarkt im Vereinigten Königreich aus einer privaten Sammlung erworben.
Vom Verkäufer bereitgestellte Beschreibung
Eine gute erhaltene antike römische Terrakotta-Öllampe, früherer Typus, der auf ca. 2. bis 4. Jahrhundert n. Chr. datiert wird.
Objekt im Jahr 2026 in London, Großbritannien von 'AA' aus einer privaten europäischen Sammlung erworben, datiert bis vor die 1990er Jahre.
Der Verkäufer garantiert, dass er dieses Stück gemäß allen nationalen und internationalen Gesetzen zum Eigentum an Kulturgut erworben hat. Provenienzangabe von Catawiki gesehen.
Der Verkäufer wird dafür sorgen, dass alle erforderlichen Genehmigungen, wie z. B. eine Ausfuhrgenehmigung, gegebenenfalls arrangiert werden, und den Käufer über den Status informieren, falls dies länger als einige Tage dauert.
Etwaige Losgebühren, die zusätzlich an den Zollbehörden im Bestimmungsland anfallen, falls vorhanden, gehen zu Lasten des Käufers; es liegt in der Verantwortung des Käufers, sich an seine Zollstelle zu wenden, um Gebühren zu zahlen und den Artikel freizugeben, oder falls es zu einer verlängerten Bearbeitungsdauer kommt.
Es liegt in der Verantwortung des Käufers, mit seinen Zollbehörden in Kontakt zu bleiben, um eine reibungslose Lieferung sicherzustellen.
Der Verkäufer stellt sich vor
Eine gute erhaltene antike römische Terrakotta-Öllampe, früherer Typus, der auf ca. 2. bis 4. Jahrhundert n. Chr. datiert wird.
Objekt im Jahr 2026 in London, Großbritannien von 'AA' aus einer privaten europäischen Sammlung erworben, datiert bis vor die 1990er Jahre.
Der Verkäufer garantiert, dass er dieses Stück gemäß allen nationalen und internationalen Gesetzen zum Eigentum an Kulturgut erworben hat. Provenienzangabe von Catawiki gesehen.
Der Verkäufer wird dafür sorgen, dass alle erforderlichen Genehmigungen, wie z. B. eine Ausfuhrgenehmigung, gegebenenfalls arrangiert werden, und den Käufer über den Status informieren, falls dies länger als einige Tage dauert.
Etwaige Losgebühren, die zusätzlich an den Zollbehörden im Bestimmungsland anfallen, falls vorhanden, gehen zu Lasten des Käufers; es liegt in der Verantwortung des Käufers, sich an seine Zollstelle zu wenden, um Gebühren zu zahlen und den Artikel freizugeben, oder falls es zu einer verlängerten Bearbeitungsdauer kommt.
Es liegt in der Verantwortung des Käufers, mit seinen Zollbehörden in Kontakt zu bleiben, um eine reibungslose Lieferung sicherzustellen.
