Altes Ägypten, Neues Reich Kalkstein Schabti mit Inschrift für „Iah-Em-Hat“






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Shabti mit Inschrift für „Iah-Em-Hat“, ein altägyptischer Shabti aus Kalkstein der Neuen Königsherrschaft (Frühe 18. Dynastie, ca. 1550–1295 v. Chr.), in ausgezeichnetem/überraschungsfreiem Zustand, 14,1 cm lang, mit Display-Stand, Provenienz aus einer privaten britischen Sammlung vor 2000, legal erworben mit Echtheitszertifikat, kein EU-Export-Lizenz benötigt.
Vom Verkäufer bereitgestellte Beschreibung
Trägt eine zweilappige Perücke und keine Werkzeuge, eingraviert mit einer Spalte Hieroglyphen, die lesen lässt: „Verherrlichung des Osiris, Lady of the house Iah-Em-Hat“.
Größe: 14,1 cm Länge – 5 1/2 Zoll
Material: Kalkstein
Kultur: Ägypten, Frühe 18. Dynastie, ca. 1550–1295 v. Chr.
Zustand: Unversehrt
Displayständer inklusive
Provenienz: Privatsammlung Großbritanniens, vor 2000.
Der Verkäufer garantiert, dass dieser Gegenstand legal erworben wurde und legal exportiert wird; zugehörige Unterlagen wurden Catawiki vorgelegt.
Dieses Objekt benötigt innerhalb der EU keine Exportlizenz.
Der Verkäufer wird den Käufer informieren, falls außerhalb der EU eine UK-Exportlizenz erforderlich ist.
Weltweiter Versand per Einschreiben.
Mit Echtheitszertifikat.
Hinweis: Importabgaben können bei Sendungen in Länder außerhalb des Vereinigten Königreichs anfallen.
Hinweis: Wir können nicht nach Griechenland und Zypern versenden.
Trägt eine zweilappige Perücke und keine Werkzeuge, eingraviert mit einer Spalte Hieroglyphen, die lesen lässt: „Verherrlichung des Osiris, Lady of the house Iah-Em-Hat“.
Größe: 14,1 cm Länge – 5 1/2 Zoll
Material: Kalkstein
Kultur: Ägypten, Frühe 18. Dynastie, ca. 1550–1295 v. Chr.
Zustand: Unversehrt
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Provenienz: Privatsammlung Großbritanniens, vor 2000.
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Details
Disclaimer
Der Verkäufer wurde von Catawiki über die Anforderungen an die Dokumentation informiert und garantiert Folgendes: - Das Objekt wurde rechtmäßig erworben. - Der Verkäufer hat das Recht, das Objekt zu verkaufen und/oder zu exportieren (sofern zutreffend). - Der Verkäufer wird die erforderlichen Herkunftsinformationen bereitstellen und die notwendigen Dokumente sowie Genehmigungen bzw. Lizenzen besorgen (soweit zutreffend und gemäß den örtlichen Gesetzen geboten). - Der Verkäufer wird den Käufer über etwaige Verzögerungen bei der Erlangung von Genehmigungen bzw. Lizenzen informieren. Mit der Abgabe eines Gebots erkennen Sie an, dass je nach Ihrem Wohnsitzland Importdokumente erforderlich sein können und die Beschaffung von Genehmigungen bzw. Lizenzen zu Verzögerungen bei der Lieferung Ihres Objekts führen kann.
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