Neoassyrisch Terracotta Kopf von Pazuzu






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Neo-Assyrischer Terrakotta-Kopf des Pazuzu, ca. 6.–3. Jh. v. Chr., in ausgezeichnetem Zustand, 7,7 cm lang, mit Ausstellungsständer; Herkunft UK Privatkollektion vor 2000 und Ex TimeLine Auctions, London; mit Echtheitszertifikat; rechtmäßig erworben und EU-weit exportierbar.
Vom Verkäufer bereitgestellte Beschreibung
Zoomorpher Kopf mit zwei Reihen dreieckiger Zähne im weit geöffneten Mund, tränennasenartige Augen mit breitem Rand, ein Paar sichelförmiger Ohren, kurze Nase, geschraffter Bart und ein Paar gebogener Hörner; oben zur Aufhängung durchbohrt.
Größe: 7,7 cm L - 3 1/16 Zoll
Material: Terrakotta
Kultur: Neuassyrisch, ca. 6.–3. Jh. v. Chr.
Zustand: Teil einer größeren Figur
Display-Standfuß inklusive
Herkunft: Britische Privatsammlung vor 2000, London. Ex TimeLine Auctions, London.
Der Verkäufer garantiert, dass dieser Gegenstand rechtmäßig erworben wurde und rechtmäßige Ausfuhr erfolgen wird; die relevanten Unterlagen wurden von Catawiki eingesehen.
Dieser Gegenstand benötigt innerhalb der EU keine Ausfuhrgenehmigung.
Der Verkäufer wird den Käufer informieren, falls außerhalb der EU eine britische Ausfuhrgenehmigung erforderlich ist
Weltweiter Versand per Einschreiben.
Gekoppelt mit einem Echtheitszertifikat
Hinweis: Bei Versand in Länder außerhalb des Vereinigten Königreichs können Einfuhrabgaben anfallen.
Hinweis: Wir können nicht nach Griechenland und Zypern liefern.
Zoomorpher Kopf mit zwei Reihen dreieckiger Zähne im weit geöffneten Mund, tränennasenartige Augen mit breitem Rand, ein Paar sichelförmiger Ohren, kurze Nase, geschraffter Bart und ein Paar gebogener Hörner; oben zur Aufhängung durchbohrt.
Größe: 7,7 cm L - 3 1/16 Zoll
Material: Terrakotta
Kultur: Neuassyrisch, ca. 6.–3. Jh. v. Chr.
Zustand: Teil einer größeren Figur
Display-Standfuß inklusive
Herkunft: Britische Privatsammlung vor 2000, London. Ex TimeLine Auctions, London.
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Details
Disclaimer
Der Verkäufer wurde von Catawiki über die Anforderungen an die Dokumentation informiert und garantiert Folgendes: - Das Objekt wurde rechtmäßig erworben. - Der Verkäufer hat das Recht, das Objekt zu verkaufen und/oder zu exportieren (sofern zutreffend). - Der Verkäufer wird die erforderlichen Herkunftsinformationen bereitstellen und die notwendigen Dokumente sowie Genehmigungen bzw. Lizenzen besorgen (soweit zutreffend und gemäß den örtlichen Gesetzen geboten). - Der Verkäufer wird den Käufer über etwaige Verzögerungen bei der Erlangung von Genehmigungen bzw. Lizenzen informieren. Mit der Abgabe eines Gebots erkennen Sie an, dass je nach Ihrem Wohnsitzland Importdokumente erforderlich sein können und die Beschaffung von Genehmigungen bzw. Lizenzen zu Verzögerungen bei der Lieferung Ihres Objekts führen kann.
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