Bronzezeit Bronze Axtkopf - 100 mm (Ohne mindestpreis)






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Bronzezeitlicher Bronzene-Axtkopf, 100 mm lang mit 75 mm Tiefe und 7 mm Breite, ca. 1200 v. Chr.; Erwerb 2026 aus dem Vereinigten Königreich.
Vom Verkäufer bereitgestellte Beschreibung
Gut erhaltenes bronzenes Axtblatt der Bronzezeit, ca. 100 mm lang, datiert auf ca. 1200 v. Chr.
Objekt im Jahr 2026 in York, Großbritannien, von „JP“ als Teil einer privaten europäischen Sammlung erworben, die in die Zeit vor den 1990er-Jahren datiert wird.
Der Verkäufer garantiert, dass er dieses Stück gemäß allen nationalen und internationalen Gesetzen zum Eigentum an Kulturgut erworben hat. Die Provenienzangabe wurde von Catawiki eingesehen.
Der Verkäufer wird sicherstellen, dass alle erforderlichen Genehmigungen, wie z. B. eine Ausfuhrgenehmigung, bei Bedarf arrangiert werden, und den Käufer über den Status informieren, falls dies mehr als ein paar Tage dauert.
Alle Lose, die bei der Zollbehörde im Bestimmungsland gegebenenfalls zusätzliche Gebühren verursachen, gehen, soweit vorhanden, zu Lasten des Käufers; es liegt in der Verantwortung des Käufers, sich mit seinem Zollamt in Verbindung zu setzen, um Gebühren zu bezahlen und den Artikel freizugeben, bzw. bei längeren Bearbeitungszeiten.
Es liegt in der Verantwortung des Käufers, sich mit seinem Zollamt in Verbindung zu setzen, um eine reibungslose Lieferung sicherzustellen.
Der Verkäufer stellt sich vor
Gut erhaltenes bronzenes Axtblatt der Bronzezeit, ca. 100 mm lang, datiert auf ca. 1200 v. Chr.
Objekt im Jahr 2026 in York, Großbritannien, von „JP“ als Teil einer privaten europäischen Sammlung erworben, die in die Zeit vor den 1990er-Jahren datiert wird.
Der Verkäufer garantiert, dass er dieses Stück gemäß allen nationalen und internationalen Gesetzen zum Eigentum an Kulturgut erworben hat. Die Provenienzangabe wurde von Catawiki eingesehen.
Der Verkäufer wird sicherstellen, dass alle erforderlichen Genehmigungen, wie z. B. eine Ausfuhrgenehmigung, bei Bedarf arrangiert werden, und den Käufer über den Status informieren, falls dies mehr als ein paar Tage dauert.
Alle Lose, die bei der Zollbehörde im Bestimmungsland gegebenenfalls zusätzliche Gebühren verursachen, gehen, soweit vorhanden, zu Lasten des Käufers; es liegt in der Verantwortung des Käufers, sich mit seinem Zollamt in Verbindung zu setzen, um Gebühren zu bezahlen und den Artikel freizugeben, bzw. bei längeren Bearbeitungszeiten.
Es liegt in der Verantwortung des Käufers, sich mit seinem Zollamt in Verbindung zu setzen, um eine reibungslose Lieferung sicherzustellen.
